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Wie man schnell den Führerschein verliert... Und weitere wichtige Gesetzesänderungen im Mai

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Im Mai ändern sich wieder einige Gesetze und Vorschriften. Die wohl wichtigste Änderung bringt die StVO: Wer mehr als 21 km/h innerorts zu schnell fährt, verliert für mindestens einen Monat seinen Führerschein. Außerdem neu: Kurzarbeitergeld, Mindestlohn, Mentholzigaretten...

Höhere Strafen für Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verkehrsteilnehmer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur als unverbindliche Empfehlung ansehen, sind ihren Führerschein nun schneller los. Wer im Nordring, Ostenalle, Sesekedamm oder in der Methleraner Robert-Koch-Straße (wo überall Tempo 30 gilt) nun mit mehr als 51 km/h fährt, der verliert seinen Führerschein für mindestens einen Monat. Gleiches gilt für Kfz-Führer, die am Severinshaus mehr als 31 km/h fahren: Es folgt einmonatiges Zufußgehen. Dazu kommt ein Bußgeld von 80 € und ein Punkt in Flensburg. Außerorts gibt es nicht schon ab 21 km/h, aber ab 26 km/h zu schnell einen Monat Fahrverbot. Auch für eine geringere Tempoüberschreitung bis 10 km/h wird das Bußgeld erhöht: Von 20 € auf nun 30 €. Wer bei Stau keine Rettungsgasse bildet, muss künftig 240 € Bußgeld zahlen, kassiert zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Das Halten in zweiter Reihe wird mit mindestens 55 € berechnet - ein Plus von 40 €. Die Behinderung von Rad- und Gehwegen oder das Halten auf dem Schutzstreifen kostet bei Behinderung sogar 70 € und bringt einen Punkt. LKW- und Busfahrer, die mit mehr als 11 km/h (also mit mehr als Schrittgeschwindigkeit) innerorts rechts abbiegen, zahlen dafür 70 € und erhalten einen Punkt. Weitere wichtige Änderungen: https://www.kamen-web.de/index.php/nachrichten/auto-strassen-verkehr/23432-novelle-der-strassen-verkehrsordnung-tritt-in-kraft-regeln-gelten-fuer-verstoesse-ab-dienstag.html

Kurzarbeitergeld steigt

Angesichts der andauernden Corona-Krise befinden sich so viele Menschen in Kurzarbeit, wie noch nie. Daher haben sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen. Bislang beträgt dies 60 % für kinderlose Arbeitnehmer und 67 % für Arbeitnehmer mit Kindern. In mehreren Stufen erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab Mai. Im vierten Monat betragen die Sätze 70 % und 77%, ab dem siebten Monat 80 % und 87 %. Eine weitere Entlastung gibt es für Arbeitslose. Betroffene, bei denen der Bezug von Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember auslaufen würde, erhalten die Leistung nun drei Monate länger.

Höherer Mindestlohn

Beschäftigte im Gewerbe der Maler und Lackierer dürfen sich, wenn sie bisher nicht mehr als den Mindestlohn verdienten, über eine gesetzliche Lohnerhöhung freuen. Der Branchenmindestlohn steigt auf 11,10 € für ungelernte Kräfte und 13,50 € für Gesellen. Auch Steinmetze erhalten einen höheren Mindestlohn: 12,20 € pro Stunde.

Sinkendes Porto bei Post und DHL

Die Bundesnetzagentur in Bonn ist der Ansicht, dass der Post-/DHL-Konzern zum Jahreswechsel 2019/2020 die Preise für DHL-Pakete und diverse Post-Zusatzleistungen zu stark erhöht hat und seine Marktmacht damit ausgenutzt habe. Der Post-/DHL-Konzern lenkte ein und nahm die Erhöhung zum 01.05.2020 wieder zurück. Damit gelten ab Mai wieder die bis zum 31.12.2019 geltenden Preise. Das DHL Paket bis 2 kg kostet damit online wieder nur 4,99 € statt 5,49. Das DHL Paket bis 31,5 kg kostete in der Filiale zuletzt 18,49 € und wird nun wieder nur 16,49 € kosten.

Verbot von Menthol-Zigaretten

Ab dem 21. Mai sind in der ganzen EU keine Menthol-Zigaretten mehr käuflich zu erwerben. Diese gelten als Einsteiger-Zigaretten, da sie sich wegen des Menthol-Aromas besser inhalieren ließen.