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Gesetzesänderungen im August

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der August bringt viele neue gesetzliche Regelungen mit sich. Während sich unter anderem beim BAföG und auch im Straßenverkehr etwas ändert, ist ein Ende des StVO-Sanktions-Chaos noch nicht in Sicht.

Neuerungen im Straßenverkehr und Chaos bei StVO-Verstößen

Bereits seit dem 17. Juli gilt eine Änderung des StVG. Demnach haftet ein Kfz-Halter für einen Unfall mit einem Autoanhänger voll. Bislang galt, dass eine komplexe Haftungsteilung zwischen Kfz-Halter und Anhänger-Halter vorgenommen werden musste. Diese fällt nun weg. Für die Halterhaftung des Kfz an sich gilt keine Änderung: weiterhin haftet dieser für Unfälle mit dem Kfz im Straßenverkehr verschuldensunabhängig.

Hingegen gibt es weiterhin keine Klarheit in dem StVO-Chaos. Wir hatten darüber berichtet, dass die Sanktionen für zu schnelles Fahren und andere Verstöße erst kürzlich verschärft wurden. Wer z.B. innerorts 21 km/h zu schnell fuhr, musste für einen Monat zu Fuß gehen. Nachdem dem bei der Novelle federführenden Bundesverkehrsministerium aber offensichtlich ein Fehler beim korrekten Zitieren in der Verordnung unterlaufen ist, werden vorübergehend die alten Sanktionen wieder angewendet. Eine - wie alle Akteure finden - unbefriedigende Situation. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte die Verschärfungen wieder zurücknehmen und erhält dafür Rückendeckung von seinen bayerischen Parteifreunden. Die Mehrheit der Bundesländer sieht das aber wohl anders und besteht darauf, dass an den beschlossenen strengeren Sanktionen inhaltlich nichts verändert wird. Ihre Zustimmung zur StVO-Novelle hatten die Bundesländer im Bundesrat seinerzeit von den Sanktionsverschärfungen abhängig gemacht. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) kritisierte Andreas Scheuer in der „Welt“: „Besondere Chuzpe braucht es, die Schlamperei in der Umsetzung des Gesetzes zu nutzen, um eine unliebsame Regelung auszuhebeln. Ein weiteres unseliges Kapitel im Wirken des Bundesverkehrsministers, der sich für keine Verrenkung zu schade ist. (...) Raserei ist Todesursache Nummer eins auf unseren Straßen. Wir sollten uns dem Wohle unserer Bevölkerung verpflichtet und nicht dem einiger lauter Lobbyisten“.

Bereits dem früheren Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) war 2009 ebenfalls ein Formfehler bei einer neuen Straßenverkehrs-Verordnung unterlaufen. Auch dieser hatte seinerzeit zu einem Anwendungsverbot der Regelungen geführt.

Corona-Überbrückungshilfe noch bis Ende August beantragen

Kleine und mittelständische Unternehmen, die infolge der Coronapandemie Umsatzeinbußen erlitten haben, können eine sogenannte Überbrückungshilfe von bis zu 50.000 Euro beantragen. Der Antrag kann nur von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und nur bis Ende August gestellt werden.

Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Ab der ersten Augustwoche soll eine Testpflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten gelten. Unmittelbar nach ihrer Einreise aus derartigen Ländern muss dann ein Test auf Corona durchgeführt werden. Unter anderem an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf und Köln gibt es Testzentren. Während NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für eine Kostenpflichtigkeit der Tests plädiert, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sie kostenfrei anbieten. Welche Länder als Risikogebiet gelten, steht auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Aufstiegs-BAföG verbessert und BAföG-Satz erhöht

Altersunabhängig werden mit dem Aufstiegs-BAföG Personen gefördert, die einen Fortbildungsabschluss anstreben. Unter anderem kann dies ein Meistertitel, ein Fachwirt oder Techniker sein. Ab August verbessern sich die Voraussetzungen, um Aufstiegs-BAföG zu erhalten. Unter anderem können nun bis zu drei Fortbildungen gefördert werden und die Lehrgangsgebühren werden nun zu 50 Prozent übernommen. Außerdem wird ein Beitrag zum Lebensunterhalt bei Besuch eines Vollzeitkurses ausgezahlt. Unterhalts- und Alleinerziehendenbeiträge werden erhöht.

Des Weiteren steigen die regulären BAföG-Sätze für SchülerInnen und Studierende. Der neue BAföG-Höchstbetrag für nicht bei den Eltern lebende Studierenden beträgt fortan 861 Euro monatlich. Auch der Vermögensfreibetrag wird erhöht.

Auch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird erhöht: der neue Höchstsatz liegt bei 723 Euro monatlich.

Angleichung der Arbeitsbedingungen für EU-Ausländer

Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland die innerhalb Deutschlands eingesetzt werden, profitieren ab August von einer Angleichung der Arbeitsbedingungen. Künftig haben sie z.B. einen Anspruch auf dieselben Sonderleistungen wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Schmutz-, Gefahr- und sonstige Zulagen oder Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit. Auch muss nicht nur mindestens der Mindestlohn gezahlt werden, sondern ein etwaiger Tariflohn.

Neue Ausbildungsordnung in elf Berufen

Um die Ausbildung an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt anzupassen, werden die Ausbildungsordnungen für folgende elf Berufe geändert: Bankkaufmann/-frau, Biologielaborant/in, Chemielaborant/in, Fachinformatiker/in, Hauswirtschafter/in, IT-System-Elektroniker/in, Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement, Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement, Kaufmann/-frau für IT-System-Management, Lacklaborant/in, Mediengestalter/in Bild und Ton.