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Neue Änderungen in Gesetzen & Co. im September

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Neuigkeiten im Bereich von Gesetzen & Co.: Im September wird die erste Rate des Kinderbonus in Höhe von 200,- Euro pro Kind ausgezahlt. Außerdem hat die Bundesregierung weitere Neuerungen zur Abmilderung der Corona-Folgen beschlossen. Die Bahn kündigt zudem mehr Masken-Kontrollen an.

Auszahlung des Kinderbonus startet

Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie für Familien abzumildern, hatte die Bundesregierung beschlossen, einen sogenannten „Kinderbonus“ auszuzahlen. Die Auszahlung dieser Sonderzahlung beginnt nun im September. Sie erfolgt automatisch und bedarf keines Antrages. Der Bonus wird für jedes Kind ausgezahlt, das im Jahr 2020 in mindestens einem Monat einen Anspruch auf Kindergeld hat - auch für Kinder, die dieses Jahr erst noch geboren werden. Er beträgt 300,- Euro pro Kind. Im September erfolgt die erste ratenweise Auszahlung in Höhe von 200,- Euro. Die verbleibenden 100,- Euro werden sodann im Oktober 2020 ausgezahlt. Beide Auszahlungen erfolgen nicht gemeinsam mit dem Kindergeld, sondern als eigene Zahlung. Die genauen Auszahlungstermine richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer (z.B. xxxFKxxxxx9 - Endziffer 9):

Endziffer 0: 7. September, Endziffer 1: 8. September, Endziffer 2: 9. September, Endziffer 3: 10. September, Endziffer 4: 11. September,, Endziffer 5: 14. September, Endziffer 6: 16. September, Endziffer 7: 18. September, Endziffer 8: 21. September, Endziffer 9: 22. September. Der Bonus wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt.

Kurzarbeit verlängert

Die Bundesregierung hat am 26.08. beschlossen, die Kurzarbeit von 12- auf nunmehr 24 Monate zu verlängern. Damit folgte sie einem Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der Mitte August für diese Ausweitung plädiert hatte. Durch das Kurzarbeitergeld soll verhindert werden, dass Unternehmen ohne oder mit weniger Aufträgen ihre Mitarbeiter entlassen müssen. Der Staat übernimmt beim Kurzarbeitergeld bis zu 87 Prozent des regulären Lohnes. Des Weiteren wurde beschlossen, dass Arbeitgeber sich die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstatten lassen können.

Kostenloses Mittagessen für Kinder

Kinder ärmerer Eltern sollen nach einem Beschluss der Bundesregierung bis zum 31. Dezember diesen Jahres kostenloses Mittagessen erhalten, wenn ihre Schule oder Kita infolge der Coronapandemie geschlossen wurde.

Mehr Masken-Kontrollen in Fernzügen der DB

Die Deutsche Bahn AG hat angekündigt, ihr Sicherheitspersonal für die Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht in Fernverkehrszügen von bisher 60 Personen auf über 120 mehr als zu verdoppeln. Täglich sei es die ausschließliche Aufgabe dieser Mitarbeiter, die Fahrgäste auf die Beachtung der Maskenpflicht und die korrekte Tragart der Maske (Mund- und Nase müssen bedeckt sein) hinzuweisen.

Am 25.08. hatte NRW-weit eine Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr stattgefunden. Dabei waren an diesem einen Tag 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt worden.

Bereits der erste Verstoß gegen die Maskenpflicht kostet in NRW derzeit 150,- Euro, außerdem muss der Fahrgast an der nächsten Haltestelle aussteigen. Möglicherweise wird das Bußgeld auch in NRW noch erhöht. Bayern hatte am 25.08. das Bußgeld für den Erstverstoß auf 250,- Euro, im Wiederholungsfall auf 500,- Euro erhöht.

Überbrückungshilfe für Studierende verlängert

Infolge der Coronapandemie besonders betroffene Studierende können bereits eine Überbrückungshilfe in Höhe von 100,- bis 500,- Euro bei den Studierendenwerken beantragen. Die Möglichkeit der Antragstellung wurde jetzt auf bis Ende September verlängert. Sie erfolgt online unter www.überbrückungshilfe-studierende.de.

TSE-Kassensysteme: Überbrückungsfrist verlängert

Die manipulationsfeste Ausrüstung von Kassensystemen (TSE) wurde in NRW zum 31.03.2021 verlängert. Außerdem sind die Umrüstungskosten nun in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Waffenrecht: Große Magazine verboten

Eine Änderung betrifft das Waffengesetz. Zukünftig gelten bestimmte große Magazine verbotene Gegenstände, außerdem soll die Nachverfolgbarkeit im nationalen Waffenregister verbessert werden.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende September wieder im Rahmen unserer Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.