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Gesetzesänderungen im April: Gehalt, Führerschein, Corona

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der März neigt sich dem Ende zu, der April steht vor der Tür. Auch im vierten Monat des Jahres 2021 gibt es wieder einige wichtige Änderungen von Gesetzen, Vorschriften, Regeln & Co. Wir haben wie gewohnt den Überblick über die wichtigsten Punkte...

Mehr Geld für Pflegehilfskräfte, Gebäudereiniger und den öffentlichen Dienst

Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhalten ab April 2021 mindestens 12,50 Euro brutto pro Stunde. Im Osten werden mindestens 12,20 Euro gezahlt. Beschäftigte in der Gebäudereinigung erhalten ab April bundesweit einheitlich mindestens 11,11 Euro pro Stunde, Beschäftigte in der Glas- und Außenreinigung mindestens 14,45 Euro. Auch Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes können sich über ein Gehaltsplus freuen. Zum 1. April steigen die Löhne und Gehälter um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro.

Keine Leiharbeiter mehr in der Fleischwirtschaft

Über 2 Millionen Tiere werden in Deutschland täglich für den Fleischkonsum geschlachtet. Darunter befinden sich ca. 1,7 Millionen Hühner, 3.000 Schafe und 14 Pferde. Bislang wurden Schlacht- und Zerlegearbeiten oft von Leih- oder Werkarbeitern durchgeführt. Im Zuge der während der Coronapandemie wieder mehr in den Fokus der allgemeinen Öffentlichkeit geratenen Zuständen in Schlachthöfen hatte sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, den Einsatz von Leih- Werkarbeitern in der Fleischwirtschaft zu untersagen. Ab April greift nun das Verbot der Leiharbeit. Zudem müssen die Arbeitszeiten zukünftig elektronisch erfasst werden.

Corona I: Unterstützungszahlungen und Hilfeleistungen

Um bei erschwerten Umständen in der Corona-Pandemie finanziell zu helfen, erhalten bis Ende Juni 2021 zahlreiche Erwachsene eine zusätzliche staatliche Unterstützungszahlung. Berechtigt ist folgender Personenkreis: ALG II-Empfänger, Sozialgeldempfänger, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsempfänger, Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungs- und dem Asylbewerbergesetz. Außerdem gibt es weitere staatliche Hilfeleistungen: Mitglieder der Künstlersozialversicherung bleiben dort versichert, auch wenn sie weniger als 3.900 Euro im Jahr 2021 verdienen. Die Erleichterungen beim Zugang zur sozialen Mindestsicherung - bspw. eine nur eingeschränkte Vermögensprüfung - bleiben bis Ende des Jahres bestehen. In Werkstätten für behinderte Menschen können Kosten für die Mittagsverpflegung staatlich übernommen werden.

Corona II: Impfungen in Arztpraxen starten

Nach den Osterfeiertagen dürfen auch Arztpraxen gegen COVID-19 impfen. Zunächst sollen die Haus-, bei mehr verfügbaren Impfstoffen auch Fachärzte mit den Vakzinen beliefert werden. Ab Samstag (03.04.) können über 60-jährige in NRW außerdem einen Impftermin im Impfzentrum ausmachen. Nordrhein-Westfalen belegt weiterhin den drittletzten Platz der bundesweiten Impfquoten.

Automatik-Führerschein

Fahrschüler, die ausschließlich in einem Automatikfahrzeug ausgebildet wurden und mit einem solchen auch ihre Prüfung abgelegt haben, durften bisher selbst auch ausschließlich Automatik fahren. Dies ändert sich nun: Wer in seinem Führerschein noch die Automatik-Beschränkung stehen hat, kann diese unter folgenden Voraussetzungen aufheben lassen: Es müssen mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten in einem Schaltfahrzeug absolviert und eine mindestens 15-minütige Fahrfähigkeitsüberprüfung in einem Schaltauto durchgeführt werden.

Neues Adoptionsrecht

Möchte ein Paar ein Kind adoptieren, ändern sich für dieses einige wichtige rechtliche Punkte, die im Vorfeld zu beachten sind. So wurde zum Beispiel ein Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung nach einer Adoption geschaffen. Neu ist auch, dass eine Stiefkindadoption bei einem lesbischen Paar möglich ist - ohne vorherige Beratungspflicht. Bei internationalen Adoptionen ist künftig erforderlich, dass diese durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt wird.

Weniger Transfette in Pommes, Chips & Co.

Transfette gelten als wenig gesund, sind aber in vielen industriell hergestellten Nahrungsmitteln - insbesondere Frittierfetten - enthalten. Ab dem 2. April gilt eine neue, niedrigere Obergrenze für Pommes, Chips, Margarine & Co. Dann dürfen nur noch weniger als zwei Prozent des Fettgehalts aus industriell hergestellten Transfetten bestehen. Die neue Obergrenze beruht auf einer europäischen Verordnung.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende April 2021 wieder im Rahmen unserer Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.