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1 Million Euro: Landgericht verurteilt Krankenhaus wegen verschlucktem Apfel zu Schmerzensgeld

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Limburg. Ein kleines Apfelstück als Mahlzeit im Krankenhaus. Der einjährige Moritz verschluckt sich. Bekommt keine Luft mehr. Rettungsmaßnahmen haben mehr geschadet als geholfen. Die Folge: schwerste Hirnschäden. Jetzt hat ein Gericht das Krankenhaus zu einem Rekord-Schmerzensgeld verurteilt.

Es war im Dezember 2011. Der einjährige Moritz (der in Wirklichkeit anders heißt) litt unter einem Infekt, der eine Behandlung im Krankenhaus erforderte. Und so wurde er vor gut 10 Jahren in ein Krankenhaus im hessischen Limburg an der Lahn gebracht. Was zu diesem Zeitpunkt niemand wissen konnte: Er würde dieses Krankenhaus im negativen Sinne nicht wieder so verlassen, wie er eingeliefert wurde. Noch vor Abschluss der ärztlichen Behandlung des Infektes erhielt Moritz eine Krankenhaus-Mahlzeit, die sein Leben auf dramatische Weise verändern würde.

An Apfelstück verschluckt

Die ihm gereichte Mahlzeit umfasste unter anderem kleingeschnittene Stückchen eines Apfels. Der kleine Moritz aß diese. Kurze Zeit danach erhielt er über einen Portzugang ein Antibiotikum, das zur Behandlung des Infekts eingesetzt werden sollte. Das einjährige Kind erschreckte sich wegen der Medikamentengabe und verschluckte das gerade gegessene Apfelstückchen. Die seitens des Krankenhauses eingeleiteten Rettungsmaßnahmen sind nach den Feststellungen des Landgerichts Limburg „fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich gewesen.“ Moritz erlitt schwerste Hirnschäden.

Die Folgen

Die Folgen: Moritz wird niemals sprechen und laufen können. Eine normale Kindheit blieb ihm weitgehend verwehrt. Das für Kinder typische Spielen mit den Eltern oder Freunden, der Aufbau von Sozialbeziehungen, der Kita- oder Schulbesuch: all dies war für Moritz wegen des schweren Hirnschadens nicht mehr möglich. Rund um die Uhr benötigt Moritz seither die Hilfe von anderen. Beim Essen und Schlafen leidet er unter Angstzuständen. Außerdem hat Moritz Epilepsie.

Der Vorwurf

Die Richter des Landgerichts Limburg werfen der behandelnden Krankenschwester vor, dass sie mit der Gabe des Antibiotikums noch etwas hätte warten müssen. Sie hätte dies nicht unmittelbar nach dem Essen tun dürfen, sondern damit rechnen müssen, dass sich der einjährige Moritz erschrecken oder aufregen könnte. Neben der Krankenschwester sieht das Gericht auch eine Verantwortlichkeit bei dem Krankenhausträger und der Belegärztin.

Das Urteil

Eine Million Euro billigte das Landgericht dem inzwischen Elfjährigen als Schmerzensgeld zu. Das Gericht begründet dies im Wesentlichen mit den dramatischen Folgen. Der Junge werde „nie ein auch nur näherungsweise normales Leben führen“ können, urteilten die hessischen Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden.