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Herkunftsnachweis für hohe Bargeldeinzahlungen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Die Sparkasse UnnaKamen weist auf eine Änderung bei Bargeldeinzahlungen hin. Ab dem 9. August ist für hohe Einzahlbeträge die Vorlage eines Herkunftsnachweises erforderlich.

Geeigneter Beleg über Herkunft

Ab dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. "Bei diesen Einzahlungen müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes unverzüglich vorzulegen", teilt die Sparkasse mit. Die Verpflichtung zur Vorlage des Herkunftsnachweises gilt auch bei anderen Bankinstituten.

Auch Sortenkäufe betroffen

geldscheinekasseKWWeiter teilt die Sparkasse UnnaKamen mit: "Dieses gilt ebenfalls für Sortenankäufe und Edelmetallankäufe, wobei hier die Betragshöhe bereits bei einem Gegenwert von mehr als 2.500 Euro gilt, da die Bartransaktionen seitens der Sparkasse für Sie über die Bayern LB abgewickelt werden."

Nachweise

Als geeignet gelten zum Beispiel folgende Nachweise:

  • aktueller Kontoauszug des eigenen Kontos, aus dem Barauszahlung hervorgeht
  • eigenes Sparbuch, aus dem Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege
  • letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

 

Geldwäsche verhindern

Ziel der Regelung ist die Eindämmung bzw. Verhinderung von Geldwäsche. Auch bei Bareinzahlungen unter der 10.000 €-Grenze kann ein Nachweis erforderlich sein. Die Banken sind in diesen Fällen zu einer automatischen Prüfung auf risikobasierter Basis verpflichtet.