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Corona-Update: Schwellenwerte als neue Maßstäbe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. In Berlin trafen sich am Nachmittag die Chefinnen und Chefs der Länder mit der Bundesregierung zur Ministerpräsidentenkonferenz. Beschlossen wurden neue Schwellenwerte, die zu 2G, 2G+ oder weiteren Maßnahmen führen. Außerdem gefordert: Eine berufsspezifische Impfpflicht und eine weitere Corona-Prämie für Beschäftigte in der Pflege.

Neuer Maßstab: Hospitalisierungsrate

Geeinigt hat man sich in Berlin darauf, die sogenannte Hospitalisierungsrate als neuen Maßstab für Regelverschärfungen anzusehen. Dieser Wert ergibt sich aus der Zahl der in die Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen. Der Wert wird landesweit, also in unserem Fall für ganz Nordrhein-Westfalen berechnet.

Und das sind die neuen Grenzwerte:

● 1. Stufe: 3 Neuaufnahmen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen
● 2. Stufe: 6 Neuaufnahmen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen
● 3. Stufe: 9 oder mehr Neuaufnahmen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen

Flächendeckend 2G ab Stufe 1

Liegt die Hospitalisierungsrate landesweit bei 3, wird flächendeckend 2G eingeführt. Betroffen sind Veranstaltungen, Freizeit- und Sportaktivitäten, die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen und Beherbungen. Damit haben dort nur Geimpfte oder Genesene Zutritt. Nordrhein-Westfalen befindet sich aktuell mit einem Wert von 4,08 in der Stufe 1.

2G+ ab Stufe 2

Wenn die Hospitalisierungsrate landesweit bei 6 liegt, wird für geimpfte und genesene Personen in bestimmten Einrichtungen zusätzlich zum 2G-Nachweis auch ein aktueller Schnelltest notwendig. Diese Einrichtungen sind zum Beispiel Bars, Clubs und Diskotheken.

Aktuell befindet sich unter anderem Bayern in Stufe 2.

Veranstaltungsverbote ab Stufe 3

Liegt die Hospitalisierungsrate landesweit bei 9, soll die Landesregierung vons einer sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch machen. Das bedeutet, dass landesweit zusätzliche strengere Maßnahmen ergriffen werden sollen vergleichen mit den Regelungen aus Stufe 2. Das können zum Beispiel weitere Kontaktbeschränkungen sein oder das Verbot von Veranstaltungen. Derzeit befindet sich kein Bundesland in Stufe 3. Gleichwohl haben Sachsen und Bayern bereits einen de-facto Lockdown für Ungeimpfte angekündigt. In beiden Bundesländern gibt es Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von fast 1400.

In allen Stufen gilt: Liegt die landesweite Hospitalisierungsrate fünf Tage in Folge unter dem Wert einer Stufe, wechselt das Land automatisch in die darunterliegende Stufe.

Bundesweit 3G in Bus und Bahn - maximal 24 Stunden alter Test

Wer Bus und Bahn fahren will, egal ob regional oder im Fernverkehr, muss einen Nachweis über die vollständige Impfung, seine Genesung oder einen maximal 24 Stunden alten Negativtest mitführen. Es sind stichprobenartige Kontrollen geplant.

Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege gefordert

Beschlossen wurde außerdem die Forderung nach einer berufsspezifischen Impfpflicht. Diese soll Beschäftigte in der Medizin und Pflege treffen. Konkret sind Mitarbeitende in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei ambulanten Pflegediensten betroffen. Der Bund wurde gebeten, die Impfpflicht schnellstmöglich umzusetzen. 

Testpflicht in Pflege- und Gesundheitseinrichtungend 

Ein weiterer Beschluss ist eine Testpflicht in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Mitarbeitende und Besucher müssen einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen, dies gilt auch für geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Erneuter Bonus für Pflegekräfte / Wirtschaftshilfe III verlängert

Mitarbeitende in der Pflege sollen erneut einen Corona-Bonus für die weiteren zusätzlichen Anstrengungen in der Corona-Pandemie erhalten. Die Höhe ist noch nicht bekannt.

Verlängert wurde die Wirtschaftshilfe III für besonders belastete Unternehmen. Diese gilt nun bis Ende März 2022.

Mehr Tempo bei Booster-Impfungen gefordert

Bis zum 25.11. soll eine detaillierte Planung ausgearbeitet werden, wie die Booster-Impfungen schnell und massiv ausgeweitet werden können. Dies soll sowohl in niedergelassenen Arztpraxen, als auch in Impfstellen geschehen. Das THW und der Katastrophenschutz haben bereits ihre Hilfe bei den Impfungen angeboten.

Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz findet ab 09.12. statt.