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Verträge früher kündbar und weitere Gesetzesänderungen im Dezember

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Auch der letzte Monat des Jahres 2021 bringt wieder einige Gesetzesänderungen. Unter anderem können Handyverträge jetzt früher gekündigt werden und bei langsamem Internet muss weniger gezahlt werden.

Kündigungsfrist: 1 Monat

Eine größere Änderung gibt es im Vertragsrecht. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge einige wichtige Veränderungen bei Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten auf die Kundinnen und Kunden zukommen. Ab dem 1. Dezember ist es soweit: die neuen Regeln treten in Kraft. Wenn die Mindestvertragslaufzeit eines Internet- oder Handyvertrages erstmalig abgelaufen ist, können diese Verträge von nun an monatlich gekündigt werden. Bisher war es oftmals so, dass man beim Verpassen der Kündigungsfrist ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden war. Diese Verlängerungen wurden dann oftmals auch teurer. Mit der neuen gesetzlichen Regelung fällt der Anbieter- oder Vertragswechsel nach dem Mindestvertragslaufzeitende nun leichter. Die Regelung gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge und auch für alle bestehenden Verträge.

Zu langsames Internet?

Neu ist auch, dass bei zu langsamem Internet weniger gezahlt werden muss. Einem jeden Internetvertrag muss ein sogenanntes Produktinformationsblatt beigefügt werden. Dort wird die minimale, die durchschnittliche und die maximale Datenübertragungsgeschwindigkeit angegeben. Für den Fall von "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen" können Kundinnen und Kunden von Dezember an die monatliche Zahlung in demjenigen Verhältnis herabsenken, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht. Wer also z.B. einen Vertrag über 50 Mbit/s abgeschlossen hat und dafür 30 € zahlt, in Wirklichkeit aber nur 25 Mbit/s ankommen, muss dafür nur 15 € zahlen.

Neuer Bahnfahrplan

Die Deutsche Bahn wechselt zum 12.12. in den Winterfahrplan. Dieser bringt schnellere Verbindungen zwischen Großstädten mit sich, etwa auf der Verbindung Köln-Berlin. Auch wird es neue Verbindungen geben, wie etwa Nachtzüge ins Ausland.

Arzneimittel 20 Cent teurer

Die Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel erhöht sich im Dezember um 20 Cent pro Packung. Aus den zusätzlichen Einnahmen soll der Fonds der Apotheken für die Nacht- und Notdienste unterstützt werden.

Günstiger Telefonieren

Sogenannte Servicenummern sind ab Dezember günstiger zu erreichen. Die Bundesnetzagentur hat folgende neuen Preise für die 0180-er Nummern mitgeteilt, gestaffelt je nach Endziffer:

  • 01801: 0,039 € / Anruf
  • 01802: 0,06 €/ Anruf
  • 01803: 0,09 € / Minute
  • 01804: 0,20 € / Anruf
  • 01805: 0,14 € / Minute
  • 01806: 0,20 € / Anruf
  • 01807: die ersten 30 Sekunden kostenfrei, danach 0,14 € / Minute

Die sogenannten Voting- oder Gewinnspielnummern (0137X) sind nicht von der Änderung betroffen.

Tierversuche genehmigungspflichtig

Sie waren bisher nur meldepflichtig und werden ab Dezember nun genehmigungspflichtig: Tierversuche. Bisher reichte zu ihrer Durchführung eine Mitteilung an die zuständige Behörde. Nun muss ein Tierversuch vorher genehmigt werden – Grund dafür ist eine EU-Richtlinie. Diese Regelung gilt in der Arzneimittelzulassung und bei Tierversuchen zu Aus-, Fortbildungs- und Weiterbildungszwecken.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Dezember 2021 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.