-Anzeige-

Anzeige

2G+ in der Gastro ab 15.01. und die weiteren MPK-Beschlüsse

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Bundesweit gilt in der Gastronomie bald 2G+. Außerdem wurden die Quarantäne-Regeln überarbeitet. Welche weiteren Beschlüsse die heutige MPK ergaben, haben wir hier zusammengestellt.

Wie von führenden Virologen vorhergesagt, steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen nach den Feiertagen deutschlandweit sprunghaft an. Die Datenlage war wegen der Weihnachts- und Silvesterzeit sehr unvollständig. Heute überschritt der bundesweite Inzidenzwert wieder die 300-er Marke. Kreisweit liegt die Inzidenz aktuell bei knapp 200.

Gastronomie nur für Geimpfte und Genesene mit Negativtest oder Booster

Bundesweit soll in der Gastronomie die sogenannte 2G+ Regel eingeführt werden. Dies gilt ab dem 15. Januar. Damit gilt, dass Zutritt zu entsprechenden Betrieben nur hat, wer geimpft oder genesen ist. Zusätzlich muss ein negativer Schnelltest vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Geboosterte Personen benötigen keinen Schnelltest. Grund für diese Regel ist, dass an diesen Orten Masken nicht dauerhaft getragen werden können, so dass sich Omikron dort besonders leicht überträgt. Die Regelung muss, wie alle Beschlüsse der MPK, noch im Landesrecht angeordnet werden.

Quarantäneregeln überarbeitet

Kontaktpersonen einer positiv auf Corona getesteten Person müssen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie dreifach geimpft sind. Für diejenigen Personen, die in Quarantäne müssen, kann diese schon nach sieben Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden. Bei Beschäftigten in Krankenhäusern und der Pflege muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler können bereits nach fünf Tagen eine Freitestung vornehmen.

Maskenpflicht und FFP2-Empfehlung 

Es bleibt bei der erweiterten Maskenpflicht. Diese gilt seit Dezember NRW-weit auch bei der Berufsausübung in Innenräumen oder in Fahrzeugen, selbst bei vollständiger Immunisierung und auch bei Einhaltung von mindestens 1,5 Metern Abstand. Für den Einzelhandel und Bus und Bahn kommt nun eine dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske hinzu.

Allgemeine Impfpflicht rückt näher

Einige Abgeordnete der Koalitionsfraktion FDP hatten zuletzt Bedenken wegen Freiheitseingriffen angemeldet, Bundeskanzler Scholz (SPD) erhielt heute aber Rückendeckung für die allgemeine Impfpflicht: Alle 16 Bundesländer unterstützen das Vorhaben des Kanzlers, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. FDP-Chef Lindner hatte auf einer Parteiveranstaltung gestern die Freiheit als das höchste Gut in der Verfassung bezeichnet.