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Karneval 2022: Was ist erlaubt, was wird geboten?

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

KinderKarneval01 CV319Die Diesterwegschule veranstaltete zuletzt im Februar 2020 Karnevalsumzug für Kinder. Auch in diesem Jahr findet der Umzug nicht statt. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de / Archiv

von Julian Eckert

Kamen. 2020 führte eine Karnevalsveranstaltung in Gangelt zur ersten größeren Ausbreitung des Coronavirus‘ in Deutschland. Jetzt, zwei Jahre später, soll nach einem sehr ruhigen Karneval 2021 wieder einiges möglich sein. Wir fassen zusammen, was die Landesregierung verordnet hat.

Gangelt. Oder: wo alles begann

Die Kanzlerin hieß noch Merkel, der Ministerpräsident noch Laschet. „Corona“ war den Menschen allenfalls als Biermarke bekannt. In traditioneller Manier feierten viele Jäcken 2020 wie gewohnt die fünfte Jahreszeit. Auch in Gangelt. Was niemand wusste: Dieser Ort im Kreis Heinsberg nahe der niederländischen Grenze würde anschließend wochenlang die deutschen Nachrichten beherrschen. „Gangelt“ war der Inbegriff für das erste Superspread-Event in Deutschland mit dem damals noch neuen Virus.

Wellen, Impfungen, Lockerungen

Was dann im Laufe des Jahres 2020 geschah, wiederholte sich auch 2021: eine weitere Welle im Herbst/Winter, die erst im Frühjahr des Folgejahres abebbte. Während 2021 zu Karnevalstagen die Corona-Schutzimpfung von den allermeisten noch sehnsüchtig erwartet worden war, sind nun viele Menschen zwei- oder dreifach geimpft. Die jüngste Omikron-Welle sinkt seit Tagen. Entsprechend der Beschlüsse in der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz, bei der Kanzler Scholz (SPD) Lockerungen angekündigt hatte, hat die NRW-Landesregierung folgende Regeln zum Karneval verordnet:

Brauchtumszonen

In sogenannten Brauchtumszonen ist das Feiern unter erleichterten Bedingungen zulässig. Zutritt darf nur unter der 2G+ Regel gewährt werden. Alle Teilnehmenden benötigen also neben der Impfung oder Genesung auch einen aktuellen Negativtest. Das gilt auch für Personen, die die Booster-Impfung erhalten haben. Die Landesregierung stellt es den Kommunen frei, ob sie innerhalb der Brauchtumszone eine Maskenpflicht anordnen oder eine maximale Besucherzahl bestimmen.

Veranstaltungen im Freien

Abgesehen von den sogenannten Brauchtumszonen sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für Karnevalsumzüge.

Private Veranstaltungen

Im privaten Bereich gelten unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kontaktbeschränkungen. Nehmen daran ausschließlich geimpfte und genesene Personen teil, gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung mehr. Sobald eine nicht geimpfte oder genesene Person teilnimmt, gelten strenge Regeln: Dann dürfen neben dem eigenen Hausstand nur zwei weitere Personen getroffen werden, die beide aus demselben Hausstand stammen müssen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Als ein Hausstand gelten auch Ehegatten und Partner*innen, die nicht im selben Haushalt leben.

Kamener Karneval

In Kamen hat das Café Opera gleich zwei Karnevalsveranstaltungen angekündigt: Am Donnerstag, 24.02. und am Samstag, 26.02. findet ab 20:00 Uhr (Einlass) die Veranstaltung „Karneval im Opera!“ statt. Musik wird von David D‘Azure + Guest DJ kommen. Es gilt 2G+, auch für geboosterte Personen ist ein aktueller Negativtest erforderlich. Der Eintritt kostet 10 Euro pro Person.

Archiv: Corona-Update: Lockerungen nach 3-Stufen-Modell