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Vertragsverlängerungen und weitere Gesetzesänderungen im März

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Wer die Kündigungsfrist verpasst hat, war bisher meist ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden. Das ändert sich im März. Wir haben den Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen.

Kündigungsfristen

Verträge mit 24-monatiger Mindestvertragslaufzeit hatten bisher oft eine Kündigungsfrist von mehreren Wochen oder gar Monaten. Wurde diese Frist versäumt, verlängerte sich der Vertrag oft um ein weiteres Jahr. Das ändert sich nun im März. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge begrenzt sowohl Kündigungsfristen als auch Verlängerungszeiträume. Danach gilt künftig: Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich ein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Neuregelung gilt für alle ab dem 1. März abgeschlossenen Laufzeitverträge, wie etwa Verträge für Fitnessstudios, DSL, Handyverträge, etc.

Russland-Ukraine Krieg

Am 24.02.2022 hat Russland einen Angriffskrieg gegen die gesamte Ukraine begonnen. Experten gehen infolge des Krieges von steigenden Preisen unter anderem für Bäckereiprodukte und Energie aus. Die Ukraine wird oft als "Kornkammer Europas" bezeichnet. Auch die Sanktionen der internationalen Staatengemeinschaft gegen die Russische Föderation, wie etwa der Ausschluss aus dem Zahlungssystem SWIFT, dürften zu einem Preisanstieg führen.

Mindestlohn wird steigen

Zum 1.1.2022 ist der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Wahlkampf einen Mindestlohn von 12 Euro versprochen. Diese Erhöhung wurde jetzt von der neuen Bundesregierung beschlossen. Ab 1. Oktober 2022 gilt dann ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 12 € pro Stunde. Diese Höhe orientiert sich an 60 Prozent-Meridian des Durchschnittseinkommens, was im Vergleich zum europäischen Nachbarland typisch ist.

Auch die Minijobgrenze wird erhöht, und zwar von bisher 450 € auf zukünftig 520 €. Ebenfalls steigen wird die Midijob-Grenze.

Arbeitgeberverbände und CDU/CSU kritisieren die Mindestlohn-Erhöhung.

Zeitumstellung

Ab dem 27. März gilt wieder die Sommerzeit. Die Uhren werden also dann um eine Stunde vorgestellt. Dies führt dazu, dass die Nacht eine Stunde kürzer wird.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende März 2022 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.