von Andreas Milk
Kamen. Der 54-jährige Martin E. (Name geändert) ist oft mit der Bahn unterwegs - aber er scheint nicht unbedingt fürs Fahren zu bezahlen. Wegen zwei Fällen von "Beförderungserschleichung" stand er heute vor dem Amtsgericht, wieder einmal. Aber beim Prozesstermin ging es weniger um die mutmaßlichen Schwarzfahrten an sich - sondern eher darum, wie die Bahn ertappte Schwarzfahrer behandelt. Zwei Schaffner, korrekt: Zugbegleiter, waren als Zeugen geladen.
Sie sollten zum einen sagen, ob sie sich konkret an Martin E. erinnern konnten - das konnten sie nicht; wen wundert's, sie haben täglich mit Schwarzfahrern zu tun. Zum anderen ließ das Gericht sie schildern, was im einzelnen passiert, wenn sie jemanden ohne gültige Fahrkarte schnappen. Denn nicht jeder Ertappte hat einen Personalausweis dabei. Manche tragen bloß eine Karte der Krankenversicherung mit sich rum, manche bloß eine Kopie vom "Perso". Und es gibt welche, die haben gar nichts - und sofern es keine Gründe für ein Hinzuziehen der Polizei gibt, lässt sich die Bahn oft auf eine mündliche Selbstauskunft ein. Die mag dann stimmen - oder auch nicht.
Martin E. erklärte nun vor Gericht: Er sei nicht schwarz gefahren, weder am 23. April 2016 zwischen Kamen und Soest noch am 21. Mai zwischen Dortmund und dem Lüner Preußenbahnhof. Jemand anders habe da wohl seine Personalien missbraucht. Für den April-Tag lasse sich das sogar beweisen - denn da sei er, E., bei einer Bekannten zum Geburtstag gewesen, weit weg von der Linie Kamen - Soest.
Diese Frau soll nun bei einem weiteren Termin im Mai vernommen werden. Für heute hatte sie sich kurzfristig entschuldigt - Begründung: Panik-Attacken. Konsequenz: Der Richter verhängte ein Ordnungsgeld und behielt sich vor, die Frau nächstes Mal von der Polizei vorführen zu lassen.
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