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Illegales Autorennen: 5400 Euro Strafe

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Zwei Männer haben sich am 2. Mai 2018 auf der Bergkamener Nordfeldstraße ein illegales Autorennen geliefert: Zu dieser Überzeugung kam Strafrichter Martin Klopsch am Amtsgericht in Kamen. Einen der beiden - einen 23-Jährigen aus Werne - verurteilte er zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. Wer der andere war, ist unbekannt. Sicher ist: Nur mit viel Glück blieb es an jenem Abend bei einem Blechschaden.

Als Zeuge trat in dem Prozess ein Autofahrer auf, der seinerzeit ebenfalls auf der Nordfeldstraße unterwegs war, und zwar in der Gegenrichtung. Bei sich im Wagen hatte er seine Frau und zwei Kinder, Tochter (1) und Sohn (4). Erlaubt ist Tempo 30. "Ein bisschen erschrocken" habe er sich, als er zwei Autos auf sich zu rasen sah, berichtete der Familienvater. Der erste habe es noch geschafft, auszuweichen und weiterzufahren. Der zweite nicht - der 23-jährige Werner. Sein Ausweichmanöver endete, indem er in einen geparkten Kleintransporter krachte. Darin saß glücklicherweise niemand.

Der Werner selbst erlitt eine Gehirnerschütterung. Er rief die Polizei an - was für ihn spricht. Aber dann - daran konnte sich der Zeuge noch gut erinnern - habe der junge Mann ihm von einem Kumpel erzählt, der ihn mit seinem angeblich schnelleren Auto "gepiesackt" habe. Gemeint gewesen sei offenbar der vorausgefahrene und inzwischen verschwundene zweite Autofahrer. Im Gerichtssaal wies der Werner das zurück: Es sei kein Rennen gewesen; mit dem zweiten Fahrer habe er nichts zu tun. Eine Behauptung, die der Richter wegen der Zeugenaussage als widerlegt ansah.

Nach Berechnung eines Gutachters muss der Werner mindestens 60, unter Umständen auch rund 70 "Sachen" auf dem Tacho gehabt haben - also wenigstens doppelt so viel, wie in dem Wohngebiet erlaubt ist. Kurz nach Erwerb seines Führerscheins war er schon einmal mit einem Geschwindigkeitsverstoß aufgefallen und musste ein Aufbauseminar absolvieren.

Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Den Paragrafen über illegale Autorennen gibt es erst seit Sommer 2017. Neben der Geldstrafe legte der Richter fest, dass der Werner sich noch mindestens ein Jahr gedulden muss, ehe ihm ein neuer Führerschein ausgestellt werden kann.