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GSW

Haftstrafe für Schwarzfahrt verhängt

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Drei Monate Haft für einmal Schwarzfahren mit der Bahn: Dieses Urteil bekam am Kamener Amtsgericht eine 36-Jährige, die schon eine Menge Strafprozesse hinter sich hat. Derzeit verbüßt sie in der JVA Gelsenkirchen 21 Monate wegen Brandstiftung.

Beim Prozess in Kamen ging es ursprünglich um drei Fälle: Jeweils auf der Strecke Essen - Kamen - Hamm war die Frau von Kontrolleuren geschnappt worden. Besser gesagt: Ihre Personalien wurden von Kontrolleuren der Bahn erfasst. Sie selbst erklärte: "Ich bin nicht gefahren."

Und nur in einem Fall sah der Richter am Ende diese Behauptung als widerlegt an - dafür die drei Monate Haft: Ein Bahnmitarbeiter hatte im Herbst 2017 im Protokoll vermerkt, die erwischte Schwarzfahrerin habe ihren Personalausweis vorgezeigt. Er notierte auch dessen Nummer. Damit war die Identifizierung eindeutig, auch wenn sich der Mann von der Bahn im Gerichtssaal jetzt nicht mehr konkret an die 36-Jährige erinnern konnte.
Was die beiden weiteren Fälle angeht: Im einen war der betreffende Kontrolleur nicht zur Verhandlung erschienen - er muss nun mit einem Ordnungsgeld rechnen. Im anderen war die Sache komplizierter. Protokolliert worden war dieser Fall von einer Kontrolleurin, die sich von der Schwarzfahrerin im Zug Personalien notierte, ohne dass diese Angaben durch einen Ausweis belegt worden wären: "Ich habe den Angaben der Frau geglaubt." Zum Hintergrund: Wenn Schwarzfahrer keinen Ausweis zeigen wollen oder können, bleibt als Alternative - neben dem Glauben - das Dazuholen der Bundespolizei. "Wenn wir die jedes Mal rufen würden", sagt die Bahnmitarbeiterin, "kämen unsere Züge gar nicht mehr an."