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Werning-Prozess: 40 Minuten für die Anklage

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

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von Andreas Milk

landgerichtwerning1119AMKamen. Der Prozess gegen Kamens frühere Vize-Bürgermeisterin Bettina Werning ist vor dem Landgericht Dortmund gestartet. Allerdings äußerte sie selbst sich noch nicht. Erst beim zweiten Termin Ende des Monats ist dazu Gelegenheit. Ihr Verteidiger hat gegenüber dem Gericht erklärt, sie sei wohl zu einer Aussage bereit. Beim Auftakt heute wurde allein die Anklage verlesen. Das dauerte rund 40 Minuten - und die Staatsanwältin las ausgesprochen flott. Sie durfte ausnahmsweise sitzen bleiben, obwohl sie versichert hatte, es auch im Stehen zu schaffen. Kommentar des Vorsitzenden Richters: "Sie sind ja noch jung..."

Werning, 58 Jahre, wird vorgeworfen, als Buchhalterin eines Elektrohandels in Kamen und Menden knapp 470.000 Euro aufs eigene Konto umgeleitet zu haben. Das geschah laut Anklage zwischen Juni 2012 und März 2017. Ihre Vertrauensstellung in der Firma hatte sie seit 1992. Schon vor 2012 soll sie denn auch ihre Arbeitgeber betrogen haben. Allerdings gilt dafür im Strafrecht die Verjährung.

Die Zahlungen aufs eigene Konto waren Teil von Sammelaufträgen, die Werning ihren Chefs zur Unterschrift vorgelegt haben soll. Hintergrund seien finanzielle Schwierigkeiten Wernings gewesen, sagt die Anklage - näher erläutert werden wird das erst später im Prozess. Verschleiert waren die unrechtmäßigen Zahlungen demnach als Gehaltszahlungen für zwei Mitarbeiter. Ein Beispiel: Im Jahr 2016 hatte Werning als Teilzeitkraft Anspruch auf etwa 10.100 Euro Gehalt. Sie überwies sich nach den Unterlagen der Ankläger aber allein über Gehaltsabrechnungen am Firmenstammsitz Kamen fast 90.000 Euro, über Menden weitere rund 35.000 Euro.

Ihre Pflicht, "fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen", habe Werning verletzt und dabei gewerbsmäßig gehandelt, so die Staatsanwältin. Es droht Haft. Der Richter wies sie darauf hin, ein Geständnis - falls die Vorwürfe denn zuträfen - mildere die Strafe.

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