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iPhone-Deal im Burger King: Betrugsprozess eingestellt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Neben Fritten, Fleisch und Cola wechselte vor rund einem Jahr im Burger King am Kamen Karree ein iPhone 8 den Besitzer. Erkan M. (Name geändert) aus Unna hatte das Handy bei Ebay inseriert; es meldete sich ein Vater aus Schwerte, der ein Weihnachtsgeschenk für seine Tochter suchte. Das Treffen im Schnellrestaurant verlief erfolgreich: 480 Euro zahlte der Schwerter für das iPhone. Aber dann soll das teure Teil nicht funktioniert haben. Folge: sowohl ein zivilrechtliches als auch ein strafrechtliches Verfahren.

Erkan M. saß jetzt wegen Betrugs im Kamener Amtsgericht. Und er sagte sehr bestimmt: Die Vorwürfe träfen nicht zu. Vater und Tochter hätten im Burger King das iPhone getestet, "alles hat wunderbar funktioniert". Ganz anders die Schilderung des Vaters: Daheim in Schwerte habe das iPhone die SIM-Karte der Tochter nicht akzeptiert. In einem Geschäft vor Ort habe er dann erfahren, das iPhone sei offensichtlich in der Vergangenheit schwer beschädigt worden, sein "Innenleben" sei nicht mehr originalgetreu, alles in allem: keine hundert Euro wert. Der Vater nahm Kontakt zu Erkan M. auf. Der habe sich bereit erklärt, das Handy zurückzunehmen. Ein Treffen sei aber an angeblichen Terminproblemen M.s gescheitert. Konsequenz: Der Vater erstattete genervt Anzeige bei der Polizei.

Mittlerweile hat der Schwerter das Geld von Erkan M. zurück bekommen. Etwas kurios bei der ganzen Sache war das Verhalten der Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Statt das iPhone - immerhin ein Beweisstück - aufzuheben, gaben sie es wieder heraus. Es landete bei Erkan M. - und der sagt nun, er habe es inzwischen ein weiteres Mal verkauft, diesmal völlig reibungslos und reklamationsfrei.

Nachdem der Fall die Justiz ausgiebig beschäftigt hat, lautet die Entscheidung des Kamener Amtsrichters wie folgt: Das Verfahren wird eingestellt, mit Zustimmung aller Beteiligten. Erkan M. bekommt sogar seine Anwaltskosten von der Staatskasse erstattet. Damit ist er so gut bedient wie bei einem Freispruch. Für den allerdings hätte noch mehr Aufklärungsarbeit betrieben werden müssen - etwa, indem das Gericht den nächsten Käufer des besagten iPhones vorgeladen hätte.