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"Scheißbulle": eine Beleidigung - "Scheißbullen": keine Beleidigung?

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. "Scheißbulle" - eine Beleidigung, "Scheißbullen" - keine Beleidigung? Diese Frage wird Amtsrichter Martin Klopsch bald zu beantworten haben. Jedenfalls dann, wenn der Anwalt des angeklagten Kameners Markus T. (Name geändert) bei seiner Rechtsauffassung bleibt.

Die Vorgeschichte: Am späten Nachmittag des 30. Mai rief T. die Polizei an. Es soll um einen tatsächlichen oder versuchten Fahrraddiebstahl gegangen sein. Der Beamte am Telefon erklärte T., für sein Anliegen könne keine Streife zu ihm rausfahren - er möge doch gelegentlich auf der Wache vorsprechen. Und nun wird es spannend. Laut Aussage des Beamten nannte T. - der sich wohl abgewimmelt fühlte - ihn am Telefon einen "Scheißbullen": klarer Fall von Beleidigung. T. dagegen sagt, er habe im Plural gesprochen, also in etwa: "Ihr Scheißbullen!" Sein Verteidiger leitet daraus ab, von einer gezielten Beleidigung des Beamten am Telefon könne keine Rede sein. Sein Mandant habe vielmehr allgemein seine Unzufriedenheit mit der Polizei zum Ausdruck gebracht.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte aufgrund der Anzeige des Polizisten einen Strafbefehl gegen Markus T. erwirkt: Er sollte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro für den / die "Scheißbullen" zahlen. Dass es jetzt zum Gerichtstermin kam, war Folge seines Einspruchs gegen diesen Strafbefehl. Sowohl Richter Klopsch als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatten erwogen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Diese Buße wäre niedriger ausgefallen als die Geldstrafe. Immerhin: Markus T. hat keine Vorstrafen, die Beschimpfung mag ihm halt rausgerutscht sein. Das Entgegenkommen von Richter und Staatsanwältin schwand allerdings, als T. und sein Anwalt im Gerichtssaal mitteilten, man werde sich nicht zur Sache äußern.

Konsequenz: ein neuer Termin. Dann soll der Polizeibeamte als Zeuge kommen. Einen Mitschnitt des Anrufs von Markus T. vom 30. Mai gibt es nicht: Die Audiodatei ist längst gelöscht.