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Knall auf der "Westicker": Nach Bagatellschaden kommt teures Gutachten

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Der Bagatellschaden bei einem Unfall auf der Westicker Straße löst ein Gutachten aus, das deutlich teurer wird als die Beseitigung des Schadens - und am Ende wohl zu Lasten der Staatskasse geht. Das ist das Ergebnis eines Termins heute vor dem Amtsgericht. Eine 34-Jährige aus Methler soll Fahrerflucht begangen haben.

Auf der "Westicker" in Kamen-Mitte, etwa in Höhe des Dönerladens, hatte sie am Nachmittag des 22. Februar 2019 ein geparktes Auto überholt. Dabei stieß ihr linker Außenspiegel mit dem Spiegel eines entgegenkommenden Wagens zusammen. Die Methleranerin fuhr weiter. Frage: Hätte sie den Zusammenprall der Spiegel bemerken müssen - ja oder nein?

Sie sagt, sie habe nichts mitbekommen. Dass etwas passiert sei, habe sie erst erfahren, nachdem ihr Unfallgegner gewendet, die Verfolgung aufgenommen und sie zum Stoppen gebracht hatte. Er sei gleich "pampig" geworden. Ähnlich negativ äußerte sich der Mann selbst als Zeuge vor Gericht über die Frau aus Methler. Sie habe ihm gesagt, sie sei nicht Halterin des Wagens, an ihren Namen komme er sowieso nicht ran - und ihn schließlich stehen lassen. Beim Zusammenstoß der Spiegel habe es mächtig geknallt: "Ich hab' gedacht, die Tür ist weg."

Ausgesagt hat vor Gericht auch eine Tochter der Frau: Sie saß seinerzeit mit im Auto. Hatte sie den Unfall bemerkt? "Ehrlich gesagt, nicht", so die 17-Jährige.

Auf eine Verfahrenseinstellung ohne Wenn und Aber wollte sich der Staatsanwalt nicht einlassen. Auf eine Verfahrenseinstellung mit Wenn - nämlich der Zahlung von 50 Euro als Wiedergutmachung für den Spiegel ihres Unfallgegners - wollte sich die Frau nicht einlassen: Sie habe dieses Geld nicht übrig; außerdem sei ihr eigener Spiegel auch beschädigt worden.

Das Gericht wird nun also das Gutachten in Auftrag geben. Einige hundert Euro dürfte das kosten. Wird die Frau am Ende freigesprochen, zahlt der Staat. Wird sie verurteilt, zahlt sie - theoretisch. Praktisch wird aber wohl "nichts zu holen" sein bei der Mutter, die derzeit ohne Job ist.