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Bierkrug vors Kinn: Nach "Filmriss" Schmerzensgeld

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Fest steht: In der Nacht zum 3. November bekam die 25-jährige Janine P. (Namen geändert) vor dem Unikum an der Bahnhofstraße einen gläsernen Bierkrug ins Gesicht. Aber unter welchen Umständen das geschah, bleibt die Frage. Vor dem Kamener Amtsgericht wurde das Verfahren gegen Philipp B. (31) eingestellt. Angeklagt worden war er wegen gefährlicher Körperverletzung.

Philipp B. sagt, er könne sich nicht erinnern: Klassischer Filmriss nach reichlich Alkohol. Er sei seinerzeit schon gut zwölf Stunden unterwegs gewesen: Erst Fußball gucken und feiern in Dortmund, dann ab nach Kamen, weiter feiern im Unikum. Zehn große Bier habe er sich schon tagsüber gegönnt, dazu Whisky-Cola, Jägermeister und andere Getränke - und das, obwohl er eigentlich nicht viel vertrage: "Ich bin kein Trinker." Janine P. war auch nicht mehr nüchtern. Sie weiß noch, dass Philipp B. Sprüche klopfte und sie ihn deshalb zurechtweisen wollte. Zwischendurch habe er mal kurz am Boden gelegen, sei wieder hoch gekommen und zack!, war da plötzlich der Bierkrug.

Der könnte nach Aussage eines weiteren Zeugen sehr wohl ohne Absicht am Kinn der jungen Frau gelandet sein - einfach, weil Philipp B. nach dem Aufrappeln vom Boden vielleicht ein bisschen zu viel Schwung hatte und mit den Armen fuchtelte. Ein gezielter Gewaltakt schien auch nicht recht zu ihm zu passen: Nicht nur, dass er keine Vorstrafen hat - er war den übrigen Unikum-Gästen auch durchaus als entspannter Gast in Erinnerung.

Anständig auch, dass er an Janine P. aus freien Stücken ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro gezahlt hat. Sie war in der Nacht im Kamener Krankenhaus ambulant versorgt worden. An der Unterseite ihres Kinns bleibt eine Narbe. Auffällig ist die nicht. Strafrechtlich ist der Vorfall mit der Einstellung des Verfahrens abgehakt.