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Dem "Ex" 3.000 Euro geklaut: Sechs Monate Haft

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Am Nachmittag des 14. März 2019 ging Lukas M. (Namen geändert) in die Wohnung seines früheren Lebensgefährten Markus P. an der Mittelstraße - ohne dessen Wissen. Er nahm 3.150 Euro aus einer Pappschachtel und verschwand. Der Kamener Strafrichter verurteilte ihn dafür jetzt zu sechs Monaten Haft. Die Härte des Strafmaßes hängt mit Lukas M.s Vorgeschichte zusammen.

Am Tag des Diebstahls wusste er nicht recht, wohin. Seine eigene Wohnung hatte er gekündigt. Von der Wohnung seines Ex-Freundes an der Mittelstraße hatte er noch einen Schlüssel. Per SMS schlug er Markus P. ein Treffen vor. P. setzte sich in Bewegung - M. ging in seine Wohnung.

Lukas M., 30 Jahre alt, hat seit seiner Jugendzeit allerhand Vorstrafen gesammelt. Er saß auch schon im Gefängnis. Im vergangenen Herbst begab er sich in psychiatrische Behandlung. Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers ist beantragt. Außerdem macht er eine Ausbildung. "Er hat zum ersten Mal eine Chance", sagte seine Bewährungshelferin. Sie schilderte ihn als motiviert und kooperativ.

Und trotzdem nun: Haft ohne Bewährung. Ausführlich erläuterte der Richter das "Warum". M. habe schon eine Reihe von Bewährungschancen bekommen - und sie vertan. Die jüngste Bewährungsfrist aus einer Verurteilung war bei der Klauaktion in der Wohnung seines "Ex" noch nicht abgelaufen. Laut Gesetz dürfe es eine Strafaussetzung zur Bewährung nur geben, wenn die Wahrscheinlichkeit eines künftig straffreien Lebens höher anzusetzen sei als die Wahrscheinlichkeit, dass es wieder schief geht. Nicht mal "Fifty-Fifty" reiche aus. Der Richter bezweifelte, dass es bei Lukas M. seit vergangenem März eine "innere Umkehr" gegeben habe. Anhaltspunkt dafür sei, dass er sich zwar bei Markus P. entschuldigt, ihm aber noch keinen einzigen Euro zurückgezahlt habe. M. hatte im Prozess erklärt, das Geld sei weg - teils für Miete aufgewendet, teils "auf den Kopf gehauen".