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Süßlicher Geruch bei Begegnung mit der Polizei

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Als der 26-jährige Steffen K. (Name geändert) in einer Nacht Anfang Juli 2020 mit einem E-Scooter im Schwesterngang unterwegs war, fiel Polizeibeamten ein süßlicher Geruch auf. K. hatte viereinhalb Gramm Marihuana in einer Umhängetasche bei sich - und, wie sich später zeigte, auch verbotene Substanzen im Blut. Der E-Scooter - für den Heimweg nach einer Party von einem Kollegen geborgt - war nicht zugelassen. Und schon ein Vierteljahr vorher war K. auf der A2 am Steuer eines Ford Transit geblitzt worden - ohne Führerschein, mit einem Handy am Ohr.

Allerhand zu besprechen also für seinen Termin diesen Mittwoch vor dem Kamener Strafrichter. K. gab zu, er habe "Scheiße gebaut". Alles andere, so der junge Mann, "wäre Heuchelei". Die Fahrt auf der A2 sei dienstlich gewesen. Und was die Sache mit dem E-Scooter angehe: Dass der nicht das geeignete Gefährt für ihn war, habe er schon gemerkt, bevor die Polizei ihn stoppte. Da habe er ihn auch längst schon geschoben, nicht mehr gefahren. Aber es war zu spät: Die Beamten hatten ihn fahren sehen. Und das Marihuana war eben auch noch da.

Mit Vorstrafen wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wäre K. diesmal ein Kandidat für eine Haftstrafe auf Bewährung gewesen, sagte der Richter. Aber: Diese Vorstrafen waren Ergebnisse von Strafbefehlen, also Verfahren nach Aktenlage ohne Termin vor Gericht. Der "Auftritt" jetzt war K.s Premiere. Dazu kamen das Geständnis und die Tatsache, dass bei der E-Scooter-Geschichte nur weiche Drogen im Spiel waren.
Ergebnis: eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro. K. muss also 2.100 Euro zahlen - bekommt aber 180 Euro zurück. Mit dieser Summe waren per Bußgeldbescheid das zu hohe Tempo und die Handynutzung auf der A2 geahndet worden. Das Gerichtsurteil wegen der Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" schließt eine Buße wegen der zugleich begangenen Ordnungswidrigkeiten aus: Den Bußgeldbescheid hob der Richter auf.