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Betrunken ohne Alkohol: Geldstrafe für mutmaßlichen "Eigenbrauer"

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Betrunken sein, ohne getrunken zu haben: Dieses Phänomen ist selten, aber es kommt vor. Beim so genannten Eigenbrauer-Syndrom produziert der Körper den Alkohol selbst. Es könnte den 50-jährigen Martin F. (Name geändert) auf die Anklagebank im Amtsgericht gebracht haben.

Fest steht: Ende September 2020 krachte er mit einem Auto am Kamener Kreuz in eine Leitplanke. Eine Blutuntersuchung ergab 1,88 Promille. F. hat Multiple Sklerose, trinkt deshalb nach eigenen Angaben keinen Alkohol. Der Wagen gehörte ihm nicht; es handelte sich um eine Überführungsfahrt: ein Nebenjob. Eigentlich bezieht F., gelernter Schlosser, eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Der Schaden bei dem Unfall betrug rund 10.000 Euro. Der Führerschein ist seit jenem Septemberabend weg. Frühestens in drei Monaten, so entschied jetzt der Richter, darf das Straßenverkehrsamt einen neuen ausstellen. Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilte er Martin F. zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. F. hatte weder Vorstrafen noch Einträge in Flensburg.

Offen bleibt die Frage: War er sich vor der Fahrt durchs Kamener Kreuz über das Eigenbrauer-Syndrom klar? Oder war das Ganze sowieso nur eine Schutzbehauptung? Eine genaue Klärung hätte das Verfahren aufgeplustert. Dass F. ein kranker Mann ist, darauf ließen schon seine hagere Erscheinung und ein Vergleich mit seinem jahrzehntealten Führerschein-Foto schließen.