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Stinkefinger in der Sparkasse: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. Früher war Marcel T. (33, Name geändert) Kunde der Sparkasse UnnaKamen. Inzwischen hat er dort Hausverbot. Und weil er das nicht respektiert hatte, stand er jetzt als Angeklagter vor Gericht. Neben dreimaligem Hausfriedensbruch - teils begangen in Unna, teils in Kamen - warf ihm die Staatsanwaltschaft das Mitführen von 0,3 Gramm Amphetamin vor sowie das Zeigen des Stinkefingers gegenüber Sparkassenmitarbeitern: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz plus Beleidigung.

Marcel T. ist wohnungslos, lebt von Grundsicherung. Und eines Tages war seine Girokarte weg: Der Geldautomat an der Unnaer Straße zog sie ein. Mit diesem Ereignis ging der Ärger los. T. wusste sich wohl nicht anders zu helfen, als auf seine Weise gegen die Maßnahme des Geldinstituts zu protestieren.

Vor Gericht gab er alle Vorwürfe zu. Und der Richter erklärte, er könne "verstehen, dass Sie aufgebracht waren" - allerdings sei er, T., dann eben übers Ziel hinaus geschossen mit dem widerrechtlichen Auftauchen in den Sparkassenfilialen, erst recht mit dem ausgestreckten Mittelfinger.

Dazu kommt: Marcel T. hat eine Reihe von Vorstrafen, neun Stück seit 2004, darunter welche wegen Diebstahls mit Waffen und Widerstandes. "Gesessen" hat er auch schon. Auch diesmal wäre er wohl mit einer Haftstrafe aus dem Saal gegangen, wenn es das Geständnis nicht gegeben hätte, so der Richter. Der verurteilte T. zu einer Geldstrafe von 700 Euro. T. nahm das Urteil an.