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In Fußgängerzone Messer gezogen: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. "Brandgefährlich" nannte der Vertreter der Staatsanwaltschaft Situationen wie die in der Nacht zum 10. Juli vorigen Jahres: In der Kamener Fußgängerzone, zwischen Spielhalle und dem Café Extrablatt, stand Markus T. (32, Namen geändert) mit einem gezogenen Küchenmesser seinem Kontrahenten Kevin L. (36) gegenüber. "Ich stech' dich ab", rief Markus T. laut Anklage. Schlimmeres passierte aber nicht - und deshalb brauchte im Amtsgericht jetzt "nur" wegen Bedrohung verhandelt zu werden.

Die Vorgeschichte in jener Nacht: Markus T. hatte mit ein paar Freunden seine Wohnung renoviert. Das Messer hatte er für den Zuschnitt von PVC benutzt; dass er es später auf der Straße noch bei sich trug, war wohl Zufall. Und genauso zufällig entstand anscheinend auch der Knatsch mit Kevin L. Denn eigentlich wollte Markus T. bloß seine Freundin abholen, die in der Spielhalle arbeitete. Sie musste aber länger bleiben - und das lag daran, dass Kevin L. Geld gewonnen hatte. Ein Automat zickte rum; die Verbuchung des Geldes verzögerte sich. Also wurde Markus T. sauer, dass seine Freundin den Dienst verlängern musste - und der glückliche Gewinner Kevin L. wurde sauer, als T. die Frau anblaffte, sie solle sich doch nicht so ausnutzen lassen.

Markus T. ist gesundheitlich angeschlagen, seit langem krank geschrieben. Im Gericht sagte er zuerst, er habe einen lebensbedrohlichen Schlag von Kevin L. befürchtet und das Messer quasi in Notwehr aus der Hosentasche geholt. L. dagegen erklärte glaubhaft, T. und er hätten sich bloß gegenseitig angebrüllt. Als die Polizei anrückte, sei T. verschwunden.

Schließlich ließ T. seinen Verteidiger erklären: "Wir stellen uns der Anklage nicht mehr entgegen" - was einem Geständnis nahe kommt. Markus T. hat einige Vorstrafen bekommen und auch schon im Gefängnis gesessen. Bis zum Sommer läuft eine Führungsaufsicht aus einer früheren Verurteilung. Fürs Messerziehen und Drohen beließ es der Richter diesmal bei einer Geldstrafe: 900 Euro muss Markus T. zahlen. Das Geld kann er in monatlichen Raten zu 25 Euro überweisen. In drei Jahren ist der Fall dann also für ihn abgehakt.