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"Bloß geblubbert" bei der Corona-Kontrolle: Anklage für falsche Verdächtigung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Der 23-jährige Florian H. (Name geändert) ist ein freundlicher Kerl. Sein Vergehen bestand nach den Worten seines Verteidigers darin, dass er "bloß geblubbert hat" - erst gegenüber der Polizei, dann auch als Zeuge vor Gericht. Genau dort fand er sich deshalb jetzt als Angeklagter wieder.

Angefangen hatte der Schlamassel im Mai 2020 in Witten. Damals galten Corona-Regeln, die heute - Massenveranstaltungen sind längst wieder üblich - schon fast surreal anmuten. Florian H. hatte sich mit ein paar Freunden getroffen, im Freien. Sie waren zu viert. Das war zu viel. Die Polizei wurde aufmerksam. Florian H. hatte vorher zuhause etwas Hochprozentiges getrunken. "Ich weiß nicht mehr, was ich der Polizei gesagt habe." Dieses Gesagte drehte sich um den angeblichen Marihuanabesitz eines Bekannten. Es war - wie sich zeigen sollte - völliger Blödsinn. Im Gerichtsprozess um das vermeintliche Drogendelikt vor dem Amtsgericht in Kamen behauptete Florian H. dann, gar nichts dergleichen von sich gegeben zu haben. Auch auf mehrfaches Nachfragen und den Hinweis auf die Strafbarkeit einer Falschaussage blieb er dabei.

Es tue ihm leid, dass er solchen Mist gebaut habe, erklärte er beim jüngsten Gerichtstermin. Dieser Termin war beim Kamener Jugendrichter, weil H. zum ersten "Tatzeitpunkt" vor knapp zweieinhalb Jahren noch keine 21 Jahre alt war. Deshalb sprach auch ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe über den formal erwachsenen Florian H. - er hatte so viel Positives zu berichten, dass sich H.s Anwalt schon scherzhaft seiner Aufgabe beraubt sah: ein "sehr, sehr sympathischer Mensch", ist mustergültig in seiner Ausbildung im Pflegebereich, unterstützt seine Eltern, die von Transferleistungen leben. Und: Florian H. sei sehr sorgenvoll, "fast zusammengebrochen" unter der Last des gegen ihn laufenden Verfahrens. Vorstrafen: natürlich nicht vorhanden.

Und dabei bleibt es. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt - endgültig wird es das, sobald Florian H. 1.000 Euro Buße an den gemeinnützigen Verein "Sternenland" gezahlt hat. Er kümmert sich um trauernde Kinder und Jugendliche, die den Verlust eines Angehörigen zu beklagen haben.