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Illegaler "Besuch" auf dem Heerener Wertstoffhof: Haft auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Ziemlich weit außerhalb der regulären Öffnungszeiten besuchte Robin M. (37, Name geändert) am 24. April zusammen mit einem Bekannten den Heerener Wertstoffhof der GWA. Die beiden überwanden einen Zaun. Robin M. ließ allerhand mitgehen - unter anderem Werkzeuge und elektronische Teile, die da herumlagen. Was erschwerend hinzu kam: M. soll in einer Bauchtasche ein Messer griffbereit gehabt haben - was aus dem Diebstahl einen "Diebstahl mit Waffen" macht. Was wiederum bedeutet: Eine deutlich höhere Strafe ist möglich. Oben drauf kommt in diesem Fall der Vorwurf des Hausfriedensbruchs.

Eigentlich war seinerzeit bloß ein Grillabend geplant. Aber der Weg zum Fleischeinkauf führte am GWA-Gelände vorbei. Erst dort will Robin M. auch das Messer gefunden und eingesteckt haben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt das für unwahrscheinlich: Es gibt in der Akte ein Foto von dem Messer, das darauf nicht den Anschein erwecke, weggeworfen worden zu sein. Dass es mit seiner 10-Zentimeter-Klinge "brandgefährlich" sei, stand für den Juristen jedenfalls außer Frage.

Auch die Richterin hielt nichts von der Version vom "gefundenen" Messer. Denn dieses Messer habe sich damals nicht zusammen mit den übrigen GWA-Beutestücken in einem Jutebeutel des Angeklagten befunden, sondern eben in seiner Bauchtasche. Sie verurteilte den vielfach vorbestraften M. zu zehn Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Er soll außerdem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.