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"Fürchterlich", "tödlich": Panzerkommandant a. D. muss zahlen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen20KWKamen. Der 85-jährige Kamener August T. (Name geändert) ist einigen hiesigen Juristen und Juristinnen ein Begriff. Leider gilt das nicht im positiven Sinn. T. hat zwar keine Vorstrafen, ist aber wohl in letzter Zeit ausgesprochen pampig gewesen im Umgang mit Justizangehörigen. An diesem Freitag nun hätte er sich wegen Bedrohung in vier Fällen vor dem Strafrichter am Amtsgericht verantworten sollen. Eigentlich.

Die Vorgeschichte: Als Vermieter einer Wohnung hatte August T. sich mit einer Mieterin gezofft. Der Fall landete vor Gericht. Schriftstücke wurden verfasst und verschickt. Und soweit T. der Verfasser dieser Schriftstücke war, wurde es brenzlig: Unter Hinweis auf eine Vergangenheit als Panzerkommandant wies er seine Widersacher darauf hin, sie hätten "fürchterliche" und "tödliche" Konsequenzen zu fürchten, sollten sie nicht in seinem Sinne handeln. Ein Rechtsanwalt bekam zu lesen, er müsse damit rechnen, sich alsbald "eine Etage tiefer" zu befinden.

Wegen all dieser Ausfälle war gegen August T. ein Strafbefehl ergangen: 80 Tagessätze à 50 Euro. Er legte Einspruch ein. Zur Verhandlung darüber kam er nicht. Schon frühere Termine hatte er ignoriert. Diesmal teilte eine Verwandte dem Gericht mit, T. sei wegen Long Covid in Kur. Ein Beleg existiert nicht.

In weiser Voraussicht hatte der Richter für diesen einzigen Termin des Tages erst gar nicht sein legeres Freizeithemd gegen ein dienstliches Outfit getauscht: Nach einer Viertelstunde Plauderei ohne weißes Hemd und schwarze Robe mit Amtsanwältin und Protokollführerin wurde der Einspruch T.s gegen den Strafbefehl verworfen. Der angebliche Panzerkommandant a. D. muss die 4.000 Euro zahlen.