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Ausgerastet beim Polizeieinsatz: Haft auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. Eigentlich ist der Kamener Jakub H. (31, Name geändert) ein ganz umgänglicher Kerl. Das ändert sich, wenn er Alkohol getrunken hat. Und das spiegelt sich in den Anklagen wider, über die das Amtsgericht jetzt verhandelte. Unter anderem war H. bei einem Polizeieinsatz voriges Jahr vor seiner Wohnungstür ausgerastet. Die Ausgangslage: Ein Nachbar in dem Mehrfamilienhaus hatte die Beamten wegen einer Ruhestörung gerufen. Als die Streife anrückte, war H.s Freundin allein in der Wohnung. Ein Polizist klopfte an - ein bisschen zu energisch, sodass eine mit Plastikfolie beklebte Scheibe in der Tür zu Bruch ging. Ärgerlich, aber kein Drama - für sowas gibt's eine Entschädigung. Doch die junge Frau verständigte per Handy ihren Freund. Der kam zurück und ging laut Anklage mit Stößen, Schlägen, Tritten und Beleidigungen auf die Polizisten los. Er soll auch gespuckt haben, begleitet von dem Hinweis: "Ich habe Corona!" Im Treppenhaus war es eng - es bestand die Gefahr, dass jemand stürzt und ein Stockwerk tiefer landet. Die Polizei setzte Pfefferspray ein, um die Lage zu befrieden. So weit der Hauptanklagepunkt. Bei anderen Gelegenheiten hatte Jakub H. ein Schaufenster in der Kamener Innenstadt eingeschlagen sowie Stress gemacht, als er am Markt einen Platzverweis bekommen sollte, nachdem er sich in einen Polizeieinsatz eingemischt hatte.

In der Gerichtsverhandlung stritt H. die Vorwürfe keineswegs ab. Er hielt sich zurück - und ließ seinen Verteidiger die Sachlage erklären. Was die Aggression während des Polizeieinsatzes bei ihm zuhause angehe, seien wohl Missverständnisse über das Geschehen vor seinem Eintreffen ein Auslöser gewesen. Die Freundin könnte bei der Schilderung am Telefon übertrieben haben. Und in puncto "demoliertes Schaufenster" habe wohl schlicht Alltagsfrust unter Einfluss von Alkohol seinen Ausdruck gefunden. In Sachen "Markt" schließlich wurde das Verfahren eingestellt - wegen Geringfügigkeit: Eine rechtliche Würdigung hätte aufs Urteil auch keinen Einfluss mehr gehabt.

Dieses Urteil lautete: zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Jakub H. muss als Auflage 800 Euro an die Landeskasse zahlen und Kontakt zur Suchtberatung aufnehmen. Die Bewährungsfrist dauert drei Jahre. Erst im Juni 2024 läuft eine solche Frist aus einer früheren Verurteilung auf Bewährung ab. H. hatte sie wegen gefährlicher Körperverletzung bekommen - ebenfalls zehn Monate. Und wegen Beleidigung und Drogenbesitzes hatte es schon Geldstrafen gegeben.

Ein positiver Aspekt: H. hat einen festen Job bei der Müllabfuhr.