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Frisch operiert - und erst mal Ärger mit der Polizei

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Ein Mittwoch im September vorigen Jahres - für den Kamener Thomas H. (46, Name geändert) war es ein denkbar ungünstiger Tag, sich mit der Polizei oder sonst wem anzulegen. Frisch operiert, war er einige Stunden vorher aus dem Krankenhaus entlassen worden, als es in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin hörbar Ärger gab. Eine Streife rückte an, ausgelöst durch den Anruf einer Nachbarin. Thomas H. soll die Beamten beleidigt und bedroht haben, außerdem habe er gegen ihre Beine getreten - so steht es in der Anklage, über die jetzt im Amtsgericht verhandelt wurde. Und es steht noch mehr drin: Vor einer Praxis für Radiologie in Unna habe H. ein Portemonnaie an sich genommen, das eine Frau dort verloren hatte. Darin lag eine Girokarte der Sparkasse, mit der H. wenig später ein T-Shirt für knapp 20 Euro in einem Unnaer Sportgeschäft erstand.

Teils ließ H. im Prozess seinen Anwalt sprechen, teils tat er das selbst. Zu der Sache mit der Geldkarte: Nur diese Karte - und nicht etwa ein komplettes Portemonnaie - habe er gefunden und mitgenommen, um sie später bei der Polizei abzugeben. Im Sportgeschäft habe er sie versehentlich statt seiner eigenen Sparkassenkarte benutzt. Die PIN sei nicht abgefragt worden. Die Karte der Frau warf er später weg, sagt er.

Was den Vorfall in der Wohnung der "Ex" betrifft: Bewusst geschlagen oder getreten habe er die Polizisten nicht. Er habe Alkohol intus gehabt, dazu starke Schmerzmittel. Seine Hände habe er gerade mal bis auf Schulterhöhe heben können. Die Beamten schilderten vor der Richterin eine aggressionsgeladene Atmosphäre; H. sei "von Grund auf anti Polizei" gewesen.

Was sie nicht mit Sicherheit bestätigen oder ausschließen wollten: Ob sie von Beginn des Einsatzes an über H.s Gesundheitszustand Bescheid wussten? H. sagt: Ja, er und die Frau hätten darauf aufmerksam gemacht. In einem Fortsetzungstermin soll seine frühere Lebensgefährtin angehört werden.