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Jahresbilanz der Veterinärbehörde: Amtliche Lebensmittelüberwachung

am . Veröffentlicht in Gesundheit

Kreis Unna. Das Schnitzel im Restaurant, die Eier vom Wochenmarkt oder der Honig für den Tee – dass Verbraucher solche Lebensmittel unbedenklich genießen können, verdanken sie auch der Kontrolle der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde. Diese prüft nämlich unter anderem Grenzwerte, Hygiene und auch Rückstände von Insektiziden, aber auch Bedarfsgegenstände und Kosmetik.

Im letzten Jahr war es vor allem ein Insektizid, das für Aufsehen gesorgt hat: Fipronil. Das Gift gegen Läuse, Zecken und Flöhe gelangte vermutlich über ein Reinigungsmittel für Hühnerställe in die Nahrungskette. "Wir haben daraufhin umfangeiche Recherchen in allen geflügelhaltenden Betrieben durchgeführt", sagt Sachgebietsleiterin Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Dr. Anja Dirksen. "Im gesamten Kreis Unna konnten wir keine Verstöße feststellen."

Kontrollen in Betrieben
Doch nicht nur bei Insektiziden schrillt bei der Behörde die sprichwörtliche Alarmglocke. Auch Beschwerden von Verbrauchern werden sehr ernst genommen. Rund 100 solcher Beschwerden arbeiteten die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte ab. Neben gezielten Kontrollen gab es auch Routinekontrollen. 3.769 Betriebe unterlagen der Kontrollpflicht. Rund 3.200 Kontrollen führten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch.

Nicht immer ohne Beanstandung: Die festgestellte Verstöße reichten von Mängeln in der Betriebshygiene über mangelhaftes Hygienemanagement bis hin zur fehlenden Kennzeichnung von Allergenen. In manchen Fällen mussten dann auch Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbraucher zu schützen. "Wir haben vier Betriebe geschlossen, vier Strafanzeigen gestellt und 37 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet – je nach Schwere des Verstoßes", so Dr. Dirksen. Dazu kamen 18 Verfügungen und fünf schriftliche Verwarnungen.

Schnell gewarnt ist sicher
Rapid Alert System for Food and Feed (RAPEX) – so heißt das Schnellwarnsystem der EU, um Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände, die eine gesundheitliche Gefahr für den Verbraucher darstellen, schnell aus dem Verkehr nehmen zu können. Bedarfsgegenstände sind dabei zum Beispiel Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder dem Körper in Kontakt kommen.

Zwei Meldungen gab der Kreis Unna in das System ein: Eine wegen Chrom IV in einem Damenhandschuh. Chrom IV kann Allergien auslösen. Die andere wegen eines potentiell krebserregenden Stoffes in einer Schaumkelle. Insgesamt 61 Meldungen kamen beim Kreis Unna aus dem System an. "Diese haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichtet, bewertet und soweit erforderlich auch weiterverfolgt", so Dr. Dirksen. PK | PKU