-Anzeige-

Anzeige

Maskenpflicht in der Kamener Innenstadt noch kein Thema

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

Maskenpflicht Werne1120CVMit Wirkung vom 2. November sind die angekündigten Regelungen der Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. In Werne gilt nun täglich von 8 bis 18 Uhr eine Maskenpflicht in der Innenstadt. Dies ist in Kamen aktuell noch kein Thema. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de

von Christoph Volkmer

Kamen. Seit Mittwoch ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an fast allen öffentlichen Orten in der Landeshauptstadt Düsseldorf Pflicht. In der Kamener Bummelzone ist das aktuell noch kein Thema.

Während in Düsseldorf per Allgemeinverfügung zum Infektionsschutz eine Maskenpflicht nahezu für das gesamte Stadtgebiet angeordnet worden ist, haben die Städte Lünen und Werne in Abstimmung mit dem Kreis Unna ihre Coronaschutzverordnungen neu formuliert und eine Maskenpflicht in den Fußgängerzonen eingeführt. In Kamen gilt diese nicht. „Die Maskenpflicht gilt in der Innenstadt nur während des Wochenmarktes“, erklärt Stadtsprecher Peter Büttner auf Anfrage. In Abstimmung mit dem Kreis Unna habe man sich dagegen entschieden, die bestehende Trageverpflichtung auszuweiten.

„Es gibt in der Innenstadt nicht so viele Lagen, an denen es an normalen Tagen besonders eng ist“, erklärt Büttner. Selbst wenn die Fallzahlen der Corona-Infektionen auch in Kamen steigen, sieht der Sprecher eine Maskenpflicht, die in der ganzen Stadt gilt, als unverhältnismäßig an.

Verstöße gegen die Trageverpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes werden aktuell grundsätzlich mit einer Geldbuße in der Höhe von 50 Euro geahndet. Wird die Verpflichtung im ÖPNV oder den dazugehörigen Einrichtungen und Anlagen verletzt, wird der Verstoß mit 150 Euro geahndet.