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Lockerungen für den Sport

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

sportkw21

Kamen. Seit der letzten Woche ist der Inzidenzwert im Kreis Unna konstant unter der Grenze von 50 geblieben und am Freitag wurde dies durch das Land NRW bestätigt. Mittlerweile liegt die Freigabe der Inzidenzstufe 2 durch den Kreis Unna vor, so dass diese auch in Kamen im Sportbereich umgesetzt wurde.

Für alle Sportvereine gelten somit die Lockerungen/ Regeln der Inzidenzstufe 2. Die CoronaSchVO mit Gültigkeit vom 05.06.21 hat weiterhin Bestand. Im Einzelnen bedeutet dies, dass Kontaktsport draußen für 25 Erwachsene mit Test, geimpft oder genesen (GGG) sowie einer vereinfachten Rückverfolgung wieder möglich ist. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können mit zwei Aufsichtspersonen ohne Test draußen wieder mit Körperkontakt trainiert.

Kontaktloser Sport draußen ist ohne weitere Einschränkung möglich. Hallensport geht bei Kontaktsportarten wieder bis 12 Personen und GGG. Kontaktloser Sport ist bei Einhaltung der Abstände ebenfalls wieder möglich. Gemeinschaftsräume und Fitnessstudios sind ebenfalls bei Einhaltung der Mindestabstände und Hygieneregeln ebenfalls wieder geöffnet. In den Fitnessstudios gelten dabei dieselben Vorgaben wie beim Hallensport. Eine entsprechende Information mit einer Übersicht des Landessportbundes wurde am heutigen Tag vom Sportamt an die Kamener Vereine verschickt.