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Pflege- und Wohnberatung informiert: Rentenleistungen für Pflegepersonen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

gesundheitsamt22Kreis Unna. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Viele der pflegenden Angehörigen geben dafür ihren Job teilweise oder ganz auf. Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflegeperson Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Andrea Schulte, Beraterin der Pflege-und Wohnberatung Kreis Unna informiert darüber, was gilt:

"Private Pflegepersonen werden in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2 in der häuslichen Umgebung pflegen", so Schulte.

"Die Tätigkeit muss wenigstens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche, umfassen. Wenn mehrere Personen gepflegt werden, z.B. beide Elternteile, kann die Mindeststundenzahl von 10 Stunden wöchentlich auch durch Addition der Zeitaufwände erreicht werden. Die Pflegeperson selbst darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein", weiß die Expertin.

Die Höhe der späteren Rentenzahlung hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und von der Art der Pflegeleistung ab.

Informationen von Experten
Weitere Fragen beantwortet die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna. Eine Kontaktaufnahme ist unter der Servicenummer 0800 / 27 200 200 oder unter Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Alle Informationen zu den kostenfreien und anbieterunabhängigen Beratungsangeboten der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna finden Sie im Internet unter www.kreis-unna.de/pflegeundwohnberatung . PK | PKU