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Medikamente auf Reisen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

Auf was soll geachtet werden?

medikamenteKW622Kreis Unna. Jeder freut sich auf einen wohlverdienten Urlaub. Ob Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsferien – Reisende versuchen, an alles zu denken. Doch wie sieht es mit der Mitnahme von Arzneimitteln ins Ausland aus? Und was gibt es bei dem richtigen Transport von Medikamenten alles zu beachten? Amtsapothekerin Katharina Harmann vom Kreis Unna informiert.

Menschen, die regelmäßig Arzneimittel einnehmen müssen, sollten bei einem anstehenden Reiseantritt gewisse Dinge nicht vergessen. Reisende sollten frühzeitig überprüfen, ob die nötigen Medikamente für die Reisedauer in ausreichender Menge vorhanden sind und diese gegebenenfalls beim Arzt nachverordnen lassen. Zwingend benötigte, sowie temperaturempfindliche Medikamente sollten bei Flugreisen im Handgepäck transportiert werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es empfehlenswert, eine Auflistung vom behandelnden Arzt über alle benötigten Medikamente, mit Angabe der Wirkstoffbezeichnung und der Dosierung, mitzuführen. Außerdem ist es sinnvoll, diese in der Originalverpackung mitzunehmen, da so dem Sicherheitspersonal eine schnelle Zuordnung der Arzneien mit der ärztlichen Bescheinigung ermöglicht wird.

Auf die richtige Lagerung von Arzneimitteln sollte auf Reisen ebenfalls geachtet werden, auch beim Transport. Bei welchen Temperaturen Arzneimittel aufbewahrt werden dürfen, kann auf der Umverpackung und im Beipackzettel nachgelesen werden. Meistens beträgt diese Temperatur bei nicht kühlpflichtigen Arzneimitteln 15°C bis 25°C (Raumtemperatur). Es ist daher wichtig, Arzneimittel nicht extremer Hitze oder Sonneneinstrahlung auszusetzen. Arzneimittel, die im Kühlschrank gelagert werden müssen, sind in einem Temperaturbereich zwischen +2°C und +8°C aufzubewahren. Bei Fragen zum richtigen Transport und den Lagerbedingungen von Arzneimittel können sich Ratsuchende in ihrer Apotheke informieren und beraten lassen.

Rechtliche Vorschriften beachten

Generell lautet die Empfehlung: "Vor Reiseantritt sollte man sich über die rechtlichen Bestimmungen des Reiselandes zur Einfuhr von Arzneimittel bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes informieren", so Katharina Harmann, Amtsapothekerin des Kreises Unna. "In bestimmten Ländern gibt es Einfuhrbeschränkungen oder -verbote, die es zu beachten gilt". Die Gesetze sind je nach Land sehr unterschiedlich – zu den allgemeinen rechtlichen Vorgaben zur Ein- und Ausreise mit Arzneimitteln gibt der Zoll auf der Internetseite www.zoll.de Auskunft.

Betäubungsmittelgesetz

Eine Besonderheit gibt es bei stark wirksamen Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Dazu zählen unter anderem starke Schmerzmittel oder cannabishaltige Arzneimittel. Diese dürfen für den persönlichen Bedarf aufgrund einer ärztlichen Verschreibung in angemessener Menge für den Zeitraum der Reise mitgeführt werden. Aber Achtung! "Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bedarf es einer Bescheinigung vom Arzt, die von der zuständigen Behörde beglaubigt werden muss", erklärt die Amtsapothekerin. Personen, die im Kreis Unna wohnen oder deren Arzt im Kreis Unna niedergelassen ist, können diese Bescheinigung nach Terminvereinbarung im Gesundheitsamt Unna beglaubigen lassen. Zu beachten ist, dass die Art der Bescheinigung vom Reiseziel abhängt und für jedes Arzneimittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich ist.

Welche Unterlagen für die Beglaubigung der Bescheinigungen mitzubringen sind und weitere Informationen können auf der Internetseite www.kreis-unna.de unter dem Suchbegriff "Betäubungsmittel" nachgelesen werden. PK | PKU