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Nach Ratsbeschluss: Kleinkinderspielplatz im Westicker Dorf wird zur Wohnbaufläche

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

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von Alex Grün

Kamen-Methler. Der ehemalige Kleinkinderspielplatz an der Ecke Rotdornweg / Weißdornweg im Westicker Dorf wird per Satzungsänderung zur Wohnbaufläche umgewidmet. Dies beschloss der Rat der Stadt Kamen in seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl.

Bereits 2011 wurde der Spielplatz als "Grünanlage mit der Zweckbestimmung Spielplatz" im Bebauungsplan aufgegeben. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Schaffung eines Baugrundstücks für ein Wohngebäude, nachdem eine Untersuchung ergeben habe, dass andere Nutzungsarten aufgrund der Nähe zu anderen Wohnflächen zu Konflikten führen könnten. Außer dem Spielplatz fallen der neuen Planung auch vier öffentliche Pkw-Stellplätze zum Opfer, denn um auf eine praktikable Größe für ein Wohnbaugrundstück zu kommen, muss der Abstand zur Straße um zwei Meter verringert werden, wodurch auch die Straße enger wird. Dies sei kein Problem, versichert Erster Beigeordneter Uwe Liedtke, die Stellplätze seien einer Prüfung zufolge verzichtbar, während die Straße "nur ein bisschen schmaler" werde. Ebenso wenig brächte die Planung Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit durch Feuerwehr und Rettungswagen mit sich, so Liedtke. SPD-Fraktionschef Daniel Heidler erklärte im Vorfeld der Abstimmung, sich angesichts der geringen Größe der Spielfläche einer "sinnvollen Lückenschließung durch Wohnflächen" nicht entgegenstellen zu wollen. Man solle dort, wo Spielflächen sind, "auch für deren Ertüchtigung sorgen", so Heidler, statt an alten Flächen festzuhalten. Bündnisgrünen-Fraktionsvorsitzende Anke Dörlemann setzte dem entgegen, dass die Fläche weit und breit der einzige "wirkliche Kleinkinderspielplatz" war. Dieser falle nun für eine steigende Zahl von Familien mit Kleinkindern endgültig weg - "eine Bebauung an dieser Stelle finden wir daher nicht gut", so Dörlemann. Abgestimmt wurde mit vier Gegenstimmen und einer Enthaltung für die entsprechende Änderung im Bebauungsplan.