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Rat erspart Gastronomie und Handel weiterhin Gebühren für städtische Flächen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

enplacemarktansicht2020Zumindest die Gebühren für die städtischen Biergartenflächen bleiben den coronagebeutelten Gastronomen in der Innenstadt auch im nächsten Jahr erspart. Auch der Einzelhandel braucht keine Sondernutzungsgebühren zu zahlen. Foto: Archiv / KamenWeb.de

von Alex Grün

Kamen. Die corona-gebeutelten Gastronomen und Einzelhändler in der Innenstadt können, was ihre laufenden Kosten angeht, zumindest ein kleines bisschen aufatmen.

Der Rat der Stadt Kamen beschloss auf seiner Sitzung am Donnerstag, dass auch im nächsten Jahr keine Sondernutzungsgebühren für die Außenflächen der Ladenlokale erhoben werden. Dies solle wenigstens einen kleinen Beitrag zur Entlastung leisten. 15.000 Euro, so Beigeordnete Hanna Schulze, seien für die Maßnahme veranschlagt, die auch Wirtschaftsförderin Ingelore Peppmeier als positives Signal für Handel und Gastronomie wertete. Der lokale Handel stehe im Zuge der Bemühungen ihrer Behörde "ganz oben auf der Agenda" und gerade jetzt zähle für die Betroffenen jeder Euro. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde nicht nur einstimmig angenommen, sondern auch fraktionsübergreifend begrüßt. Die Gastronomie und der Einzelhandel seien wichtige Faktoren für eine lebendige Innenstadt, so SPD-Fraktionsvorsitzender Daniel Heidler, der betonte, dass seine Fraktion den Antrag in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal stellte. Die Aussetzung der Gebühren seien immerhin ein kleiner Beitrag, um gerade die Gastronomen zumindest im Rahmen der politischen Möglichkeiten zu unterstützen. FDP-Fraktionsvorsitzende Heike Schaumann, selbst Gastronomin, sei "äußerst dankbar für diese wichtige und richtige Entscheidung". Darüber hinaus aber verfechte sie eine Satzungsänderung, die eine komplette Abschaffung der Sondernutzungsgebühr dauerhaft ermögliche. Eine lebendige Innenstadt sei langfristig von größerem Nutzen für die Kommune, als die verhältnismäßig geringen Gebühreneinnahmen, so FDP-Frau Schaumann. Kämmerer Ralf Tost wies indessen daraufhin, dass bei Bestrebungen hin zu einer Satzungsänderung zu bedenken sei, dass nicht nur Wirte und Einzelhändler die Sondernutzungsgebühr zu bezahlen hätten, sondern etwa auch Handwerker und Privatleute, wenn zum Beispiel Flächen für Gerüstbau benötigt würden. Dies solle man "bei solchen Überlegungen bitte berücksichtigen". Der Weiterführung des coronabedingten befristeten Aussetzen der Sondernutzungsgebühren wurde einstimmig zugestimmt.

Ebenfalls einstimmig abgestimmt wurde über eine überplanmäßige investive Mehrausgabe von insgesamt knapp 486.000 Euro für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Gesamtschule. Dadurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, bedürftige Schüler in der aktuellen Ausnahmesituation der Corona-Pandemie beim digitalen Unterricht zu Hause zu unterstützen und Lehrkräfte mit dazu notwendigen iPads auszustatten. Die überplanmäßige Ausgabe wird durch eine entsprechende investive Mehreinnahme aus Förderprogrammen des Bundes, der zu erbringenden Eigenanteile von 190.000 Euro aus dem Schulträgerbudget gedeckt. Sie sei froh, betonte Bürgermeisterin Elke Kappen, dass die Stadt schon seit geraumer Zeit mit einem interkommunalen Beschaffungsverbund für Endgeräte kooperiere. Dadurch bestünde große Zuversicht, zügig an mobile Endgeräte zu kommen. Einstimmig abgestimmt wurde auch über eine 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen, um nötige redaktionelle Anpassungen an die aktualisierte Gemeindeordnung des Landes NRW zu ermöglichen sowie über die Bildung einer Einigungsstelle im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes und der Bestellung von deren Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.