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Ratssitzung und Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden wegen unklarer Rechtslage verschoben

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

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Kamen. Damit der Rat der Stadt Kamen rechtssicher arbeiten und Beschlüsse fassen kann, wird die für kommenden Donnerstag vorgesehene Ratssitzung auf den 30. September verschoben. Die für Dienstag, 14. September vorgesehene Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Dienstag, 28. September, statt. Bürgermeisterin Elke Kappen hat dieses Vorgehen nach Rücksprache mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen entschieden.

Hintergrund für die Verlegung ist eine unklare Rechtslage, die sich durch die aktuell gültige Coronaschutzverordnung ergeben hat. Diese schreibt vor, dass an Sitzungen von kommunalen Räten und Ausschüssen nur Personen teilnehmen dürfen, die entweder geimpft, genesen oder getestet (3G) sind. In der Stadt Salzkotten hat diese Regelung zum Ausschluss eines Ratsmitglieds geführt. Diesen Ausschluss wiederum hat das Verwaltungsgericht  (VG) Minden für unzulässig erklärt. Da ein Ausschluss eines Ratsmitgliedes unter Berufung auf die Coronaschutzverordnung durch das Urteil für rechtswidrig erklärt wurde, stehen die Kommunen – und damit auch die Stadt Kamen – auch nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vor einem ernsthaften Problem: Vom Rat gefasste Beschlüsse könnten nicht rechtmäßig gefasst und daher beanstandet werden. „In diese Situation möchte ich den Rat der Stadt Kamen nicht bringen“, sagt Bürgermeisterin Elke Kappen. Bis zur abschließenden Klärung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster besteht damit eine unklare Rechtslage. „Wir brauchen nun schnellstmöglich Klarheit“, sagt Kappen. Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts rechnet die Bürgermeisterin bis Ende der kommenden Woche.

Die Bürgermeisterin kann die Anwendung der 3G-Regel in Sitzungen von kommunalen Räten und Ausschüssen, wie sie in der Coronaschutzverordnung geregelt ist, nachvollziehen: „Es geht um die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzungen. Wer sich nicht impfen lassen möchte, braucht sich nur testen zu lassen. Das kann man jedem zumuten. Dies zu verweigern, ist unsolidarisch gegenüber denjeinigen, die sich beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können“, sagt Kappen. Die Anwendung der 3G-Regel ermögliche es darüber hinaus, in vielen weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eine größtmögliche Normalität – gerade auch für Kinder und Jugendliche – zu erreichen.

Während die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. September im Ratssaal stattfindet, tagt der Stadtrat am 30. September in der Sporthalle des Bürgerhauses Methler. Beide Räumlichkeiten ermöglichen es, dass die Abstände gewahrt werden können. Die Stadthalle ist zu beiden Terminen anderweitig belegt.