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Problemhäuser rund um West-Quartier: Planungsausschuss beschließt Satzungsänderung - Vorkaufsrecht soll Druck auf Eigentümer machen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

von Alex Grün

Auch in den verwahrlosten Wohnblocks in der Blumenstraße sind aktuell viele Wohnungen unbewohnt. Die Stadt hatte aus Sicherheitsgründen die Räumung angeordnet. Foto: Archiv KamenWeb.deAuch in den verwahrlosten Wohnblocks in der Blumenstraße sind aktuell viele Wohnungen unbewohnt. Die Stadt hatte aus Sicherheitsgründen die Räumung angeordnet. Foto: Archiv KamenWeb.deKamen. Der Planungsaus- und Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Kamen stimmte in seiner letzten Sitzung einstimmig mit einer Enthaltung für eine Satzung, die der Stadt ein Vorkaufsrecht im Sinne des Baugesetzbuchs für die heruntergekommenen Wohnblocks in der Blumenstraße und der Karl-Arnold-Straße in der westlichen Innenstadt ermöglichen soll. Mit diesem rechtlichen Instrument soll der Druck auf die Eigentümergesellschaften erhöht werden, die Wohnungen im Quartier aufzuwerten, die kürzlich sogar aus Sicherheitsgründen teilweise geräumt werden mussten.

Insgesamt betroffen sind 75 Mieter aus zwei Wohnblocks, den Häusern Blumenstraße 2 und 8, die die Verwaltungsgesellschaft MVGM Property Management Deutschland, welche die Wohnblocks im Auftrag der Immobiliengesellschaft Silver Wohnen Fünfte betreut, in Ersatzwohnungen umquartieren musste. Dies stellt sich insbesondere bei Empfängern von Sozial- oder Asylbewerberleistungen als nicht unproblematisch dar, da in vielen Fällen zunächst die Zustimmung der Kostenträger vorliegen müssen - die Bewohner sind zu einem großen Teil Migranten, vorrangig aus Rumänien, Bulgarien, Russland und der Türkei, bei einigen handelt es sich obendrein um große Familien mit sozialen Problemlagen.

"Erhebliche Missstände, zum Teil mit Gefährdung von Bewohnerinnen und Bewohner", wurden laut Beschlussvorlage in sechs Immobilien verzeichnet (Blumenstraße 2, 6, 7 und 8 sowie Auf dem Spiek 41 und 43). Weitere 16 Immobilien, heißt es dort weiter, wiesen deutliche Instandhaltungsmängel mit zum Teil erheblichen Leerständen auf, und zwar in den Häusern Erik-Nölting-Straße 1, 3, 5, 7 und 9, in der Karl-Arnold-Straße 8, 10, 12, 14, 16 und 18 sowie Auf dem Spiek 35, 37 und 39 und Blumenstraße 3 und 9.

Bis zu 50 Prozent der Wohnungen stehen mittlerweile leer, in den letzten zwölf Jahren sank die Bewohnerzahl im Quartier um rund 20 Prozent. Kein Wunder, denn die Wohnobjekte werden von ihren Besitzern der Verwahrlosung anheim gegeben. In einigen funktionieren die Heizungen nicht, weil aus den Gasthermen zuviel Kohlenmonoxid austrat - der Grund für die Stilllegung aus Sicherheitsgründen. Zeitweise wurden betroffene Wohneinheiten auch mit kleinen Heizlüftern geheizt. Um im Falle eines "Weiter-so" einen Eigentümerwechsel mit Druck herbeizuführen, soll jetzt eine entsprechende Satzung verabschiedet werden, die der Stadt ein Vorkaufsrecht unter anderem nach Paragraph 136 des Baugesetzbuchs einräumen soll, mit dem die Stadt städtebauliche Sanierungsmaßnahmen erzwingen - und die Eigentümer damit unter Druck setzen kann.

Dies bedeutet nicht, dass die Stadt im Falle eines Weiterverkaufs seitens des Eigentümers zum Erwerb verpflichtet ist, wie Erster Beigeordneter Dr. Uwe Liedtke auf Anfrage des Ausschusses klarstellte. Sichergestellt werden solle aber, dass mit dem Vorkaufsrecht auch eine Informationspflicht seitens der Eigentümer einhergeht, so dass ein Verkauf informationell nicht an der Stadt vorbeigehen kann. Das Ziel, so Liedtke, sei dabei nicht der Kauf, sondern eine Absichtserklärung zu einem solchen, sollte der Eigentümer einen Verkauf in Aussicht stellen. Ein Konkurs der Eigentümer, so Alfred Körbel vom Planungsbüro planlokal, das die Stadt seit einigen Jahren in planerischen Belangen zur Seite steht, sei mehr als unwahrscheinlich. Jedoch halte er die Möglichkeit eines Verkaufs des kompletten Bestandes für durchaus denkbar - und da käme dann die Stadt mit ihrem Vorkaufsrecht ins Spiel, entweder als neuer Besitzer oder um die Objekte kommunalen Immobilienunternehmen wie der UKBS oder WBG Lünen weiterzuverkaufen. Der Altbestand aus den Siebziger Jahren solle dabei erhalten bleiben, da die Substanz als solche noch gut in Schuss ist.

Mit dem Satzungsbeschluss geht ein Einleitungsbeschluss einher, der wiederum mit der Erstellung eines unabhängigen Gutachtens verbunden ist, welches Aufschluss über die Siedlung und die langfristigen städtebaulichen Möglichkeiten für dieses Quartier geben soll. Der Entstehung von "Mondpreisen" solle dadurch von vornherein Einhalt geboten werden, sagt Beigeordneter Liedtke. Der Zeitraum für die Untersuchungen wird auf ein Jahr geschätzt. Auch dem Einleitungsbeschluss wurde mit einer Enthaltung einstimmig zugestimmt. Am kommenden Donnerstag werden Satzung und Einleitungsbeschluss aller Voraussicht nach auch den Rat passieren.

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