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Rückzahlung der Soforthilfe bereitet Friseuren Probleme

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Markt Kamen [AD]

Hauptsache Liza 222CVMit Soforthilfen sollte der wirtschaftliche Absturz von Kleinbetrieben in der Corona-Krise verhindert werden. Jetzt sind viele Empfänger zur Rückzahlung aufgefordert worden. Auch Liza Mitrena, Inhaberin des Salons „Hauptsache Liza“ hat eine dementsprechende Nachricht bekommen. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de

von Christoph Volkmer

Kamen. Als der erste Lockdown im Frühjahr 2020 kam, versprach das Land Soforthilfe für betroffene Betriebe. Auch die von den Schließungen besonders betroffenen Friseure konnten schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung erhalten. Mittlerweile aber haben viele davon eine Nachricht erhalten, in der sie zur Rückzahlung aufgefordert werden.

Bis zu 9000 Euro für kleine Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten wurden vom Land zunächst ausgezahlt. Hilfen, die besonders für viele Friseure essentielle Bedeutung hatten, die bekanntlich lange Zeit ihre Läden schließen mussten.

Seit Ende des vergangenen Jahres haben viele Soforthilfe-Empfänger eine Aufforderung erhalten, rückwirkend ihren tatsächlichen Bedarf an finanzieller Hilfe darzulegen. Sollten die Verluste geringer sein als die erhaltenen Mittel, müssen sie die Soforthilfe anteilig oder sogar vollständig zurückzahlen.

„Ich war wirklich dankbar über die Unterstützung, schließlich mussten wir komplett schließen, während die Kosten weiter gelaufen sind“, sagt Liza Mitrena, Inhaberin des Salons „Hauptsache Liza“ auf der Weststraße. Doch im Nachhinein ärgert sich die Friseurin, dass sie die Hilfe überhaupt in Anspruch genommen hat: „Zwei Drittel muss ich nun zurückzahlen.“

Ein Thema, mit dem Björn Barthold, Obermeister der Friseur-Innung Unna, in den letzten Wochen regelmäßig konfrontiert worden ist. „Die Soforthilfe, die vom Land gekommen ist, muss zum Großteil zurückgezahlt werden. Einige dürfen einen Unternehmerlohn herausnehmen, das war es dann aber schon.“

Über den Verband habe man bereits geprüft, ob es möglich sei, mit einer Sammelklage dagegen vorzugehen, dies sei aber in Deutschland nicht möglich. „Bei einer Einzelklage muss man erst in Vorkasse gehen. Dazu ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Klage Erfolg hat, gering“, so Barthold. Bekanntlich waren bei der Öffnung ab Mai 2020 alle Termine ausgebucht, viele Friseure legten Extraschichten ein, um der Nachfrage gerecht zu werden. „Im Juni und Juli ist dann wieder kaum einer gegangen, aber diese Zeiträume sind nicht berechnet worden“, erinnert der Obermeister.

Auch bei „Hauptsache Liza“ ist bis heute noch keine Normalität eingekehrt. Einige Stammkunden sind seit Beginn der Pandemie gar nicht mehr gekommen, dazu werfen spontane Absagen wegen positiver Testungen von Kunden, den Terminplan immer wieder durcheinander.

Mit dem ersten Lockdown hat Liza Mitrena neben der Soforthilfe noch einen von der Sparkasse vermittelten KfW-Unternehmer­kredit in Anspruch genommen. „Hätte ich gewusst, dass ich so viel von der Soforthilfe zurück zahlen muss, hätte ich nur das KfW-Darlehn genutzt, denn da ist der Zeitraum für die Rückzahlung deutlich länger.“

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat jüngst eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist der Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Vorher wäre die Deadline bereits im kommenden Oktober gewesen. „Die Rückzahlung wirft uns einfach noch einmal komplett zurück“, ärgert sich die Kamener Friseurin.