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Leinenpflicht während der Brutzeit

am . Veröffentlicht in Natur & Umwelt

HundimWald JayKreis appelliert an Hundehalter

Kreis Unna. Wenn Hunde durch die Felder und Büsche rennen, sind sie in ihrem Element. Doch was Herrchen, Frauchen und die Fellnase freut, ist für andere purer Stress: Gemeint sind brütende Vögel, die erschreckt aufflattern. Das kann schlimme Folgen für den Nachwuchs haben, warnt die Untere Naturschutzbehörde.

Deshalb steht im Landesnaturschutzgesetz, dass Hunde in allen Vogelschutzgebieten in NRW während der Brutzeit vom 1. März bis 31. Juli angeleint werden müssen. Für den Kreis Unna gilt das im Vogelschutzgebiet "Hellwegbörde", das in Teilen auch Flächen in Unna und Fröndenberg umfasst.

Gefährdete Vögel
Das Gebiet hat eine herausragende Bedeutung gefährdete Rast- und Brutvogelarten. Die seltene Wiesenweihe, Rohrweihen und im Winter auch Kornweihen jagen in den Feldfluren Kleinnager. Wachteln und gebietsweise auch Wachtelkönige brüten in den Getreidefeldern ebenso wie Rebhühner, Schafstelzen und Feldlerchen. Sogar Kiebitze gibt es zu bestaunen.

"All diese Arten benötigen Ruhezonen", sagt Peter Driesch, Fachbereichsleiter Natur und Umwelt. "Denn wenn Elterntiere beispielsweise durch frei laufende Hunde aufgescheucht werden, verlassen sie vorübergehend ihren Nachwuchs, der dann schutzlos Kälte und Beutegreifern ausgesetzt ist." Deshalb gilt: Leinepflicht für Hunde, die in den Schutzgebieten ausgeführt werden.

Tipps zum Verhalten
Auf keinen Fall sollten "Stöckchen" zum Apportieren in die Felder, Wiesen und Brachflächen geworfen und diese Flächen auch nicht betreten werden. Dies stört nicht nur die dort lebenden Tierarten, sondern auch Landwirte: Mit Hundekot versetztes Heufutter wird vom Vieh verschmäht, und nicht wiedergefundene Apportier-Gegenstände können Schäden an Erntemaschinen verursachen. PK | PKU