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EU-weite Einwegkunststoff-Verbotsverordnung ab dem 3. Juli

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Natur & Umwelt

VZ Plastik621Kamen. Ab Samstag, den 3. Juli 2021 gilt die EU-weite Einwegkunststoff-Verbotsverordnung. Diese betrifft Einwegplastik-Geschirr, -Besteck,- Trinkhalme, Ohrstäbchen und einiges mehr.

Doch welche sinnvollen Alternativen gibt es und welche sind nur ein kleineres Übel? Was mache ich mit bereits gekauften Resten?

Dazu informiert Jutta Eickelpasch, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale in Kamen: "Grundsätzlich begrüßen wir das Verbot als Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sehe ich alle Einwegverpackungen kritisch, egal ob aus Plastik, Papier, Holz, Alu etc. Am besten ist der Müll, der gar nicht erst entsteht."

Die Verbraucherzentrale hat jetzt einen Flyer zu dem Thema herausgegeben, der ab sofort kostenlos zugeschickt wird oder per Voranmeldung auch abgeholt werden kann, gerne in mehrfacher Ausführung. Kontakt: Verbraucherzentrale Kamen Tel. 02307 43801- 05 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!