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Klage gegen VW, Vornamen, Notbremsassistent - Gesetzesänderungen im November

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der vorletzte Monat dieses Jahres bringt einige neue Gesetze, Regeln und Vorschriften mit sich. Die wichtigste verbraucherrechtliche Neuerung der letzten Jahre ist die Einführung der Musterfeststellungsklage, mit der Verbraucher kostenlos und risikofrei gegen große Unternehmen vorgehen können. Am 1. November in Kraft getreten wurde bereits in der Nacht schon die erste Klage dieser Art eingereicht - der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt VW wegen des Dieselskandals.

Was in den USA bereits seit langer Zeit möglich ist, zieht nun auch in abgewandelter Form ins deutsche Recht ein. Weil Verbraucher - insbesondere diejenigen ohne Rechtsschutzversicherung - oftmals davor zurückschrecken, große Unternehmen wegen mutmaßlichen Falschverhaltens zu verklagen, wurden Ansprüche in der Vergangenheit nur selten bis gar nicht eingeklagt. Um hier eine effektive und kostenlose Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, tritt zum 1. November ein Gesetz in Kraft, dass in das Bürgerliche Recht zahlreiche Vorschriften einfügt, die die Musterfeststellungsklage nun ermöglichen. Wie bereits in einem gesonderten Artikel erklärt (Musterfeststellungsklage gegen VW: Kostenlose Klagemöglichkeit für Geschädigte) können betroffene Kunden, die ein Auto mit dem VW-Motor EA189 erworben haben, sich der Klage der Verbraucherzentrale anschließen. Hierfür ist eine Eintragung in das Klageregister nötig, diese wird ab etwa Mitte November möglich sein. Betroffen sind Kunden den Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Weitere Informationen finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de.

Nachdem die Ehe für alle kurz vor der letzten Bundestagswahl noch beschlossen wurde und zwischenzeitlich auch bereits in Kraft getreten war, ist sie nun auch in der Praxis angekommen. Die Software der Standesämter in Deutschland hat nun ein Update erhalten. Zuvor musste eines der beiden gleichgeschlechtlichen Paare als anderes Geschlecht eingepflegt werden. Mit dem neuen Update wird das nun nicht mehr nötig sein - Frau bleibt Frau und Mann bleibt Mann.

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen dürfen ab November nur noch neu zugelassen werden, wenn sie über einen Notbremsassistenten verfügen. Dieser soll Auffahrunfälle, wie bspw. auf Autobahnen an Stauenden, effektiv verhindern. Außerdem ist das System darauf ausgelegt, bei der Unterschreitung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug zu warnen.

Wie bereits berichtet, wird ab November für Personen mit mehreren Vornamen nun die Möglichkeit bestehen, die Reihenfolge ihrer Vornamen selbständig zu ändern. Das Standesamt ist hier der richtige Ansprechpartner. Die Änderung der Reihenfolge ist jedoch nicht möglich, wenn die Vornamen mit Bindestrichen miteinander verbunden sind (z.B. Jeremy-Pascal). Auch das ersatzlose Streichen eines Vornamens ist nicht möglich.

Ein weiterer wichtiger, wenn auch kein gesetzlicher, Termin für alle Autofahrer: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann meist nur noch bis zum 30. November gewechselt werden. Unterbleibt eine Kündigung, verlängert sich der bestehende Vertrag zumeist um ein weiteres Jahr.