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Verwahrloste Wohnblocks rund um Lüner Höhe: Rat entscheidet einstimmig für Vorkaufsrecht-Satzung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Der Rat der Stadt Kamen entschied einstimmig für eine Satzung, die der Stadt Kamen ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken einräumt, auch wenn sie nicht als Sanierungsgebiete eingestuft sind. Anlass war der verwahrloste Zustand vieler Wohnhäuser im Bereich der Lüner Höhe. Foto: Christoph Volkmer Archiv KamenWeb.deDer Rat der Stadt Kamen entschied einstimmig für eine Satzung, die der Stadt Kamen ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken einräumt, auch wenn sie nicht als Sanierungsgebiete eingestuft sind. Anlass war der verwahrloste Zustand vieler Wohnhäuser im Bereich der Lüner Höhe. Foto: Christoph Volkmer Archiv KamenWeb.de

von Alex Grün

Kamen. Einstimmig einigte sich der Rat der Stadt Kamen in der letzten Woche auf eine Satzung, die der Stadt ein Vorkaufsrecht im Sinne des Baugesetzbuchs für die heruntergekommenen Wohnblocks in der Blumenstraße und der Karl-Arnold-Straße in der westlichen Innenstadt ermöglichen soll. Mit diesem rechtlichen Instrument soll der Druck auf die Eigentümergesellschaften erhöht werden, die Wohnungen im Quartier aufzuwerten, die kürzlich sogar aus Sicherheitsgründen teilweise geräumt werden mussten (wir berichteten). Und dieser Druck scheint, wie Beigeordnete Hanna Schulze berichten konnte, bei den Eigentümern tatsächlich schon jetzt etwas zu bewirken.

Sollte der Fall eintreten, dass die Stadt die betroffenen Wohnhäuser erwirbt, werde mit haushaltsfinanzierten Investitionen in mittlerer fünfstelliger Höhe gerechnet, so Erster Beigeordneter Dr. Uwe Liedtke. Die Refinanzierung der Sanierung könne möglicherweise über eine Städtebauförderung erfolgen, da die Kosten in diesem Fall nicht auf die Eigentümer übertragen werden kann. Aber: "Vorkaufsrecht heißt nicht Vorkaufspflicht", erinnerte Liedtke daran, dass die Satzung lediglich die Option eröffne, die betroffenen Grundstücke als erstes zu erwerben. Aber: Auch wenn die Quartiere nicht formal als Sanierungsgebiet ausgewiesen sind - in diesem Fall ist die Satzung obsolet - müsste der jeweilige Eigentümer die Stadt von entsprechenden Verkaufsabsichten notariell informieren. Im akuten Fall werde dann sofort der Wirtschaftsausschuss in die Überlegungen involviert, ohne dessen Beteiligung die Stadt aus verwaltungsrechtlichen Gründen keine Grundstücke erwerben darf, erklärte Liedtke. Das Vorkaufsrecht solle in diesem Fall "in ein integriertes Quartiersentwicklungskonzept münden", so Liedtke. Dieses werde von ausführlichen Vorträgen und vielen inhaltlichen Beratungen begleitet.

SPD-Fraktionsvorsitzender Daniel Heidler begrüßte ausdrücklich, "dass diese rechtlichen Instrumente vom Gesetzgeber eingeräumt werden" und äußerte sein Bedauern darüber, dass die Kommunen unter der groß angelegten Privatisierung öffentlichen Wohnraums in früheren Zeiten "heutzutage leiden". Eine Umwandlung der Quartiere in öffentlichen Wohnraum - sollte sie denn kommen - sei in jedem Fall gut für die Bürger, so Heidler. Es sei nicht nur ein planungsrechtliches, sondern vor allem auch ein ordnungsrechtliches Schwert, das die Verwaltung mit der beschlossenen Satzung in die Hand bekomme, so CDU-Fraktionschef Ralf Eisenhardt. Das Quartier sei an sich nicht unattraktiv, die Wohneinheiten, wenn auch groß, seien "nicht aus der Zeit gefallen", so Eisenhardt. Das Problem sei die jahrzehntelange Verwahrlosung der Wohngebiete - "jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen", sagte Eisenhardt. Vor der Satzung, die die Eigentümer bei einer Verkaufsabsicht zur Information an die Stadt verpflichtet, seien ganze potentielle Kontingente an der Verwaltung vorbeigelaufen - "dem ist jetzt ein Riegel vorgeschoben", so Eisenhardt. Linken-Fraktionsvorsitzender Klaus-Dieter Grosch wäre "eine regelrechte Enteignung", die es nach Meinung seiner Fraktion eigentlich hätte geben müssen, lieber gewesen. Auch er kündigte schon im Vorfeld der Abstimmung die Befürwortung seiner Fraktion an.

Sowohl dem Satzungsbeschluss, als auch dem Einleitungsbeschluss über vorbereitende Maßnahmen, die unter anderem ein unabhängiges Gutachten beinhalten, wurde im Rat, bei einer Enthaltung, einstimmig zugestimmt. Beigeordnete Hanna Schulze berichtete bei der Gelegenheit, dass die Stadt mittlerweile in wöchentlicher Rücksprache mit den Eigentümern stehe und bereits eine Firma mit einem Gutachten zum Zustand der Häuser beauftragt worden sei. Sie sei "vorsichtig optimistisch", so Schulze, dass sich die Kommunikation nun merklich verbessere, das Druckmittel habe vielleicht schon jetzt etwas bewirkt. Die Häuser seien teilweise wieder einzugsfähig, und es gebe mittlerweile zumindest eine Art Hausmeister, der als Ansprechpartner vor Ort erreichbar sei. Die Anwohner der geräumten Häuser seien mittlerweile allesamt anderweitig untergebracht, die Umzüge weitestgehend abgeschlossen. Kollegen aus der Verwaltung hätten die Wohnungen großteils auf ihre Bezugsfähigkeit untersucht. Die Maßnahmen seien auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, ist die Ordnungsdezernentin überzeugt. Ob sie dauerhaft für Ordnung sorgen, so Schulze, "dass muss die Zeit zeigen".

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