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Katharinenkirmes: Ingewahrsamnahme nach Körperverletzung

am . Veröffentlicht in Blaulicht

https://www.kamen-web.de/images/polizei_dummy14.jpgUnna. In der Nacht zum Sonntag (29.10.2017) wurde die Polizei gegen 00.15 Uhr in die Fußgängerzone auf der Bahnhofstraße in Unna gerufen. Dort fixierten Sicherheitskräfte eines privaten Sicherheitsdienstes eine männliche Person auf dem Boden. Als die Polizei eintraf, ließen die Sicherheitskräfte den Mann los. Dieser stand auf und ging sofort mit hocherhobenen Armen aufgebracht und in aggressiver Weise auf die Polizeibeamten zu. Aufforderungen, die Arme herunter zu nehmen und sich zu beruhigen, kam er nicht nach. Er musste in Gewahrsam genommen werden.

Das Sicherheitspersonal schilderte, im Verlauf des Abends schon mehrfach mit dem alkoholisierten Mann befasst gewesen zu sein. Frauen hätten sich gemeldet, weil der Mann sich ihnen unsittlich genähert hätte. Auch jetzt wären die Sicherheitskräfte dazwischen gegangen, weil der 18jährige Somalier eine Frau unsittlich berührt hätte und ihr Mann sie beschützen wollte. Dabei hätte der alkoholisierte Aggressor einen der Sicherheitsleute gegen den Kopf geschlagen. Dieser wurde leicht verletzt.

Die Polizei bittet Frauen, die am Samstagabend (28.10.2017) in dieser oder ähnlicher Form von einem Mann im Innenstadtgebiet von Unna unsittlich belästigt wurden, sich in der Polizeiwache Unna (Tel.: 02303/9213122) zu melden. Insbesondere wird das konkret betroffene Paar gebeten, sich bei der Polizei zu melden. (ots)

Happy Halloween mit diesen Tipps Ihrer Polizei zu Halloweenstreichen und ihren Folgen

am . Veröffentlicht in Blaulicht

polunhallowween1017

Sachbeschädigungen sind kein Kavaliersdelikt

Kreis Unna. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween: Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch: "Süßes, sonst gibt`s Saures" Geschenke oder spielen Streiche. Doch so mancher Scherz ist nicht nur #nichtlustig für die Geschädigten, sondern stellt sogar eine Straftat dar.

In den vergangenen Jahren wurde die Polizei in fast allen Kommunen des Kreises Unna in der Halloweennacht gerufen, wenn die Streiche, die die Kinder und Jugendlichen ausführten, wenn sie keine Süßigkeiten bekamen, weit über das amerikanische Motto "trick or treat" hinaus gingen. Teilweise wurden z.B. Türschmuck und Pflanzen zerstört, Schlösser mit Kleber beschädigt, Häuser massiv mit Eiern beworfen, Glastüren eingeschlagen usw. Eine Gruppe von ca. 10 Jugendlichen drohte einem Wohnungsinhaber, man werde so lange wiederkommen, bis er Bargeld aushändigen würde. Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, die für die Jugendlichen rechtliche Konsequenzen haben. Daher wendet sich die Polizei in diesem Jahr bereits im Vorfeld an die Bürger: Liebe Eltern, bitte machen Sie ihren Kindern den Unterschied zwischen harmlosen Streichen und strafbarem Verhalten klar und weisen Sie auch auf rechtliche Konsequenzen hin!

"Viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigungen. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden" betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe `verschönert´, muss mit einer Strafe rechnen", so Klotter weiter.

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine "Gemeinschädliche Sachbeschädigung" begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen. Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen. Wenn der Täter ermittelt wird, muss er den Schaden ersetzen bzw. bezahlen. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.

Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.

Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht den Notruf 110 zu wählen.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse "Spielregeln" eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt. (ots)

Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person

am . Veröffentlicht in Blaulicht

https://www.kamen-web.de/images/polizei_dummy14.jpgKamen. Am Mittwoch (25.10.2017) fuhr gegen 18 Uhr ein 26 jähriger Slowene auf der Bergkamener Straße aus Richtung Stormstraße kommend. An der Kreuzung Auf dem Spiek fuhr er in den Kreuzungsbereich ein, achtete aber nicht auf einen vorfahrtsberechtigten, von rechts kommenden 41 jährigen Kamener. Die Fahrzeuge stießen zusammen und der Kamener wurde leicht verletzt. Eine ärztliche Behandlung an der Unfallstelle musste nicht erfolgen. Es entstand ein Sachschaden von etwa 5000 Euro. (ots)

Wohnungseinbruch - Unbekannte hebelten Terrassentür auf

am . Veröffentlicht in Blaulicht

https://www.kamen-web.de/images/polizei_dummy14.jpgKamen. Am Mittwoch (25.10.2017) hebelten unbekannte Täter zwischen 7 Uhr und 19.25 Uhr eine Terrassentür eines Reihenhauses Am Schulzenhof auf. Sie durchsuchten das gesamte Haus nach Wertgegenständen. Angaben zu möglichem Diebesgut liegen bislang noch nicht vor.

Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0. (ots)