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Problem war das Einparken: Frau ohne Führerschein zweites Mal aufgeflogen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Ohne ihre Probleme beim Einparken wäre Danuta H. (60, Name geändert) womöglich bis heute noch gar nicht näher mit Polizei und Justiz in Kontakt gekommen. Im Juni dieses Jahres baute sie beim Rangieren ihres Autos auf der Bergkamener Hubert-Biernat-Straße einen Unfall. Bei der Gelegenheit fiel auf, dass sie gar keinen Führerschein hatte. Der Fall kam jetzt vors Kamener Amtsgericht. Danuta H. selbst kam allerdings nicht: Sie hatte die Ladung wohl ignoriert.

Schon einmal war sie den Behörden aufgefallen - und zwar mit dem gleichen Delikt. Einige Wochen vor dem Crash in Bergkamen hatte sie - ebenfalls beim Einparken - schon anderswo die Kontrolle übers Auto verloren und einen Schaden verursacht.

Danuta H. behauptete seinerzeit bei der Polizei, in Polen eine Fahrerlaubnis erworben zu haben. Eine Nachfrage im Nachbarland ergab aber: Das stimmte gar nicht. In Abwesenheit verurteilte der Richter in Kamen sie nun zu einer weiteren Geldstrafe: 2.700 Euro sind diesmal fällig. Daneben wurde eine Sperre von einem Jahr für den Erwerb eines tatsächlichen Führerscheins verhängt.

Ebay-Konsolen-Verkaufstag vor Gericht: Haft und Geldstrafe für zwei Bergkamener

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amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Tag der Spielekonsole im Kamener Amtsgericht: Gleich zwei junge Männer aus Bergkamen wurden verurteilt, weil sie über Ebay jeweils eine Nintendo Switch verkauft hatten, die sie ihren Kunden dann aber nicht zuschickten. Einer der beiden muss wegen seines Betrugs sogar in Haft: sechs Monate Gefängnis, entschied der Richter.

Das lag vor allem am langen Vorstrafenregister des 32-Jährigen: Es umfasst 13 Eintragungen; los ging es 2005. Im Dezember vorigen Jahres hatte er die Konsole für 160 Euro verkauft, um seine Drogensucht zu finanzieren. Inzwischen habe er die Lage einigermaßen im Griff, erklärte der Bergkamener. "Bierchen" und "Tütchen" gönne er sich noch. Härterer Stoff sei dagegen nicht mehr angesagt.

Der zweite Angeklagte an diesem Tag hatte bei einem ersten Verhandlungstermin Mitte Oktober behauptet, nicht er habe den betrügerischen Verkauf bei Ebay abgewickelt, sondern ein damaliger Mitbewohner. Er nannte einen Namen und eine Adresse. Die Post musste bei der Zustellung einer Vorladung an diese Adresse allerdings kapitulieren. Auch eine Nachfrage des Kamener Gerichts beim Bergkamener Meldeamt blieb erfolglos. Nicht nur an der Existenz des einstigen Wohnungsgenossen bleiben Zweifel. Auch eine Ex-Freundin des Angeklagten, die laut einer früheren Version seiner Geschichte am Konsolendeal beteiligt war und die zufällig (!) denselben Nachnamen trägt wie ihr Ex, lebt wohl eher im Reich der Phantasie. Das Urteil für den 22-Jährigen: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 12 Euro. Vorbestraft ist auch er: Derzeit verbüßt er noch eine 15-monatige Jugendstrafe.

Zigarettendieb mit Besenstiel verprügelt? - Haft bis zum Gerichtstermin

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Böse Überraschung für den 29-jährigen Amir M. (Name geändert) vor dem Kamener Amtsgericht: Erst wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine Schwägerin beleidigt und bedroht hatte - dann wurde er im Sitzungssaal verhaftet, weil er zwei Vorladungen zum Prozess in einer anderen Sache ignoriert hatte. Da ging es um gefährliche Körperverletzung: M. soll auf der Marktstraße - zwischen Kiosk und Bäckerei Grobe - einen Zigarettendieb mit einem Besenstiel verprügelt haben.

Der Reihe nach. Die Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu 15 Euro bekam M., weil er nach Überzeugung des Richters die getrennt lebende Frau seines Bruders per Instagram-Nachricht mit dem Tode bedroht sowie sie als Hure beschimpft hatte. Die 28-Jährige erklärte als Zeugin, M. und die Familie hätten sich immer wieder in ihre Eheprobleme und letztlich in die Scheidungsangelegenheiten eingemischt. M. habe sie auch für Gesundheitsprobleme seines Vaters - ihres (Noch-) Schwiegervaters - verantwortlich gemacht. Vor Gericht stritt Amir M. ab, ihr geschrieben zu haben. Vielmehr habe wohl sie selbst einen Instagram-Account mit seinem Profilbild angelegt und sich die Nachricht geschickt. Nach Einschätzung des Gerichts war das allerdings eine Schutzbehauptung. Fest steht, dass M. im Gepräch mit einem Polizisten - bei einer so genannten Gefährderansprache - die Botschaft an die Schwägerin eingeräumt hatte.

Die Sache mit der Besenstiel-Attacke in der Kamener Fußgängerzone wiederum soll sich am 27. Februar 2020 abgespielt haben. Es traf einen Mann, der anscheinend schon oft für Ärger gut war und diesmal eine Stange Zigaretten vor dem Kiosk hatte mitgehen lassen. Auf einem Video sei das zu sehen, erklärte Amir M. dem Richter. Laut Anklage sah M. den Dieb Tage später, schnappte sich den Besenstiel, der im Kiosk für Reinigungsarbeiten griffbereit stand, und verdrosch den Mann damit so lange, bis der Stiel brach.

Zwei Mal schon wollte der Richter diesen Fall verhandeln - zwei Mal ignorierte M. die Vorladung. Folge war im Juni der Erlass eines Haftbefehls. Und der wurde nun beim Termin um die Instagram-Beleidigung vollstreckt: M. muss fürs erste ins Gefängnis. Um die Inhaftierung zu vermeiden, hätte es ein Geständnis gebraucht. Doch M. sagte, er habe sich nur gewehrt: Der Zigarettendieb habe ihn zuerst geschlagen, damit M. die Anzeige wegen des Diebstahls zurücknähme. Dem widersprechen Angaben von Zeugen, die seinerzeit bei der Polizei von einem regelrechten Prügel-Exzess M.s erzählt hatten.

Diese Zeugen will der Richter nun persönlich befragen. Dazu muss ein neuer Verhandlungstermin angesetzt werden. Es kann sein, dass M. bis zu diesem Termin in der JVA bleiben muss.

Betrug um Corona-Hilfe: Haft für christlichen Gemeindevorsteher

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amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Wegen Subventionsbetrugs soll der Vorsteher einer christlichen Kirchengemeinde in Bergkamen acht Monate in Haft. Das hat ein Richter am Amtsgericht Kamen entschieden. Er war überzeugt: Der 41-jährige Adio T. (Name geändert) hatte 9.000 Euro Corona-Soforthilfe beantragt - und erhalten -, obwohl ihm klar gewesen sein muss, dass er die Bedingungen dafür nicht erfüllte.

T. leitet einen eingetragenen Verein mit rund zehn Mitgliedern. Es gibt Gottesdienste, gelegentlich größere Feste. Dabei geht es neben dem gemeinsamen Gebet ums Sammeln von Geld - und zwar für Bedürftige in Afrika. Adio T. selbst stammt aus Nigeria.

Am 6. Mai 2020 beantragte er bei der Bezirksregierung Arnsberg die 9.000 Euro. Weil es keine Gottesdienste gab, waren Einnahmen des Vereins weggebrochen, erläuterte T.s Anwalt vor Gericht. Monatlich waren 540 Euro Miete für den Gebetsraum fällig. Sein Mandant habe das Geld nicht böswillig ergaunert, sondern für den Verein gebraucht.

Nur: Die Soforthilfe war seinerzeit an die Voraussetzung geknüpft, das Geld für Unternehmen einzusetzen, die dauerhaft auf gewerbliche Tätigkeit angelegt sind. Das trifft auf eine Religionsgemeinschaft wie die von Adio T. kaum zu. Gleichwohl hatte T. genau eine solche gewerbliche Tätigkeit bei der Online-Antragstellung behauptet.

Es wundere ihn, wie leicht es gewesen sei, an Soforthilfe zu kommen, sagte der Richter. Das Verfahren von Adio T. war am Kamener Amtsgericht nicht das erste seiner Art. Dass es für T. eine Gefängnisstrafe gab, hat vor allem mit seiner Vorgeschichte zu tun. T. hat Vorstrafen unter anderem wegen Diebstahls und Betrugs. Er wurde auch schon einmal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Sache mit der Corona-Hilfe war seine zweite Straftat seit Ablauf der Bewährungszeit. Gegen das Hafturteil kann er Berufung vor dem Landgericht Dortmund einlegen.

Tritt ins Gesicht der Freundin: Haftstrafe

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Der Bergkamener Adil B. (Name geändert) ist 22 Jahre alt, verbüßt gerade eine Jugendstrafe und hat jetzt auch noch ein Urteil nach Erwachsenenstrafrecht bekommen: Im September 2020 hatte er nach Überzeugung des Kamener Strafrichters seine damalige Freundin misshandelt, ein halbes Jahr später eine Frau in der Nachbarschaft beleidigt. Resultat: 23 Monate Haft, dazu eine Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld an die "Ex".

Die 31-jährige Dortmunderin war am 5. September vorigen Jahres in Adil B.s Wohnung. Es gab Streit. Adil B. sagt: Er habe sie aufgefordert zu gehen, das habe sie nicht getan; es habe eine Rangelei gegeben, sie sei gestürzt. Ganz anders die Schilderung der Frau: Adil B. habe in ihre Haare gegriffen, den Kopf heruntergezogen und ihr - barfuß - ins Gesicht getreten. Folge war ein Nasenbruch. Eine Operation war nötig.

Zwar waren die Angaben der Frau über weite Strecken unpräzise, teils auch widersprüchlich. Obendrein fand B.s Verteidiger merkwürdig, dass sie mit der lädierten Nase erst zwei Tage später ins Krankenhaus ging. Aber: Dass B. sie bewusst verletzt hatte, daran hatte der Richter keinen Zweifel. Als Zeugin sei die Dortmunderin glaubwürdig: Sie zeigte keine Belastungstendenzen, sagte zwischendurch sogar Positives über Adil B.. Das war bei der zweiten Geschädigten - der Frau aus der Nachbarschaft - anders. B. habe sie eine Hure genannt und ihr provozierende Küsschen zugeworfen, berichtete die 55-Jährige, beim Erzählen gleich wieder "auf 180". Schwer zu glauben, dass sie - wie von ihr behauptet - in der Situation damals ruhig geblieben sein soll. Aber: Auch ihr glaubte der Richter, dass B. sich beleidigend geäußert hatte.

B.s Vorstrafenregister beginnt 2014, es umfasst gemeinschaftlichen Raub, gefährliche Körperverletzung, Einfuhr von Betäubungsmitteln. In dem Kamener Prozess um Tritt und Beleidigung hatte sein Anwalt einen Freispruch verlangt: Die Aussagen der beiden Zeuginnen waren seiner Ansicht nach nicht genug für eine Verurteilung. Sehr wahrscheinlich wird der Fall also bald das Landgericht Dortmund in zweiter Instanz beschäftigen.