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Fahrerlaubnisrecht ändert sich - Umtausch von Führerscheinen boomt

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kreis Unna.  Das Fahrzeugrecht ändert sich zum 19. Januar. Viele Autofahrer wollen deshalb ihre alte graue oder rosafarbene "Fleppe" in einen neuen, aber noch nach dem alten Recht ausgestellten Kartenführerschein umtauschen. Hintergrund: Nach dem 19. Januar ist das Führerscheindokument als solches "nur" noch 15 Jahre lang gültig.

Angesichts der seit Tagen anhaltenden Umtauschwelle weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis darauf hin, dass alle Führerscheindokumente nach Inkrafttreten des neuen Fahrerlaubnisrechts weiter ihre Gültigkeit behalten und bei einer Verkehrskontrolle auch anerkannt werden.

Erst in spätestens 20 Jahren müssen auch die alten Führerscheindokumente - egal, ob "Fleppe" oder im Scheckkartenformat - durch ein neues Dokument ersetzt werden.

Wer sein Dokument jetzt noch umtauschen und damit eine längere Laufzeit sicherstellen möchte, muss sich sputen: Der Auftrag für den neuen Führerschein muss bis zum 10. Januar durch den Kreis an die Bundesdruckerei erteilt sein.

Von der auf 15 Jahre befristeten Gültigkeit aller nach dem 19. Januar ausgestellten Führerscheine unberührt bleibt die Fahrerlaubnis an sich. "Das Recht, bestimmte Kraftfahrzeuge zu fahren, besteht unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments", betont der Leiter der Führerscheinstelle, Bernd Grundmann.

"Auch Besitzstände gehen nicht verloren, und zwar egal, ob das alte Dokument vor oder nach dem 19. Januar in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht wird", macht Grundmann weiter klar. Sichergestellt wird das durch spezielle Schlüsselzahlen, die in das neue Dokument eingetragen werden und denen spezielle Berechtigungen zugeordnet sind.

 "Es besteht also eigentlich kein Grund zur Eile", meint Bernd Grundmann und nennt eine Ausnahme. "Wer kurzfristig einen Internationalen Führerschein benötigt und noch ein graues oder rosafarbenes Dokument hat, sollte einen EU-Kartenführerschein beantragen, denn der ist Voraussetzung für den Erhalt des Internationalen Führerscheins."

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Pferde brauchen neue Reitkennzeichen

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kreis Unna. Was am Auto das Nummernschild, ist für das Pferd das Reitkennzeichen: Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss an seinem Pferd beidseitig und gut sichtbar ein gültiges Reitkennzeichen anbringen. Nach Mitteilung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Unna sind mit Beginn eines neuen Jahres auch neue Kennzeichen erforderlich. Auch für das Reiten auf öffentlichen Verkehrswegen in der freien Landschaft wird eine gültige Reiterplakette benötigt.

Mit der Ausgabe der Kennzeichen ist gleichzeitig die Reitabgabe von 25 Euro für Privatpferdehalter und 75 Euro für gewerbliche Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen verbunden. Diese wird zweckgebunden unter anderem für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Da in der Vergangenheit wiederholt ungültige Kennzeichen festgestellt oder Reiter mit Pferden ohne entsprechende Plaketten angetroffen wurden, werden auch in diesem Jahr verstärkt Kontrollen durchgeführt. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.

Diese und weitere Informationen, wie z.B. Karten mit den ausgewiesenen Reitwegen im Kreis Unna, wurden ausführlich in einer Broschüre zusammengefasst. Sowohl die Reitbroschüre als auch Formulare für die Beantragung von Reitkennzeichen können im Internet unter www.kreis-unna.de (Wohnen & Umwelt - Landschaft - Reiten) heruntergeladen oder bei Martina Giec von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises unter Tel. 0 23 03 / 27-20 69 angefordert werden.

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Verträge mit Fitness-Studios - Nicht alle Klauseln sind rechtlich in Form

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kamen. Nach den Feiertagen werden in Fitness-Studios schlaffe Muskeln wieder auf Vordermann gebracht, die Kondition trainiert und die Figur getrimmt – zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben vielfach jedoch rechtlich keinen Bestand. Im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale NRW landesweit 20 Fitness-Studios wegen unzulässiger Bedingungen im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

112 Klauseln darin wichen stark von den gesetzlichen Vorgaben ab: Am häufigsten versuchen Betreiber, ihre Schadenshaftung auszuschließen, etwa wenn Wertgegenstände abhanden kommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen. „Es ist aber auch nicht berechtigt, die Verantwortung komplett auszuschließen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, wenn zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt“, erklärt Elvria Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen: „Beliebt ist auch die überzogene Forderung bei Verlust der Mitgliedskarte pauschal einen meist saftigen Betrag für eine neue Karte zu verlangen. Dies ist ebenfalls nicht ohne weiteres zulässig.“ Die gescholtenen Studios gelobten Besserung.

Folgenden Tipp gibt Elvira Roth:
Sorgfältiger Check vorher: Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie ihn und  vor allem das Kleingedruckte gründlich prüfen – am ehesten in aller Ruhe zu Hause. Wer unsicher ist, kann seinen Vertrag in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale an der Kirchstraße prüfen lassen.
Oftmals sind die Studiobetreiber  offen für Wünsche – etwa bei der Frage nach  besonderen Rabatten – zum Beispiel für Studenten oder Senioren oder für Mitglieder bestimmter Krankenkassen.

Mehr Informationen rund um Vertragsklauseln gibt es in der Beratungs¬stelle Kamen, Kirchstr. 7.

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Kamener Straßennamen: Kampstraße

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Haus Buxtorfvon Edith Sujatta, Ortsheimatpflegerin und Klaus Holzer
 
1553 schloß sich Kamen fast geschlossen der neuen lutherischen Lehre an, doch schon eine Generation später wurde man reformiert, schloß sich der Lehre Calvins an. Das führte dazu, daß sich eine kleine Minderheit der Kamener, die verbliebenen Lutheraner, ohne Kirche sahen. Sie mußten ihre Gottesdienste in Privaträumen abhalten.
Schon 1698 versuchten diese daher, durch eine Petition beim brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III eine eigene Kirche zu erhalten. Nach der Ablehnung versuchten sie es wiederholt, bis sie endlich durch eine Cabinets-Ordre des (mittlerweile) Königs in Preußen, Friedrich Wilhelm I, vom 24. Martii (März) 1714 die Genehmigung dazu erhielten. Das hatte wesentlich auch damit zu tun, daß inzwischen ein preußisches Musketierregiment in Hamm stationiert war, das eine Abteilung in Kamen unterhielt. Und diese Preußen waren Lutheraner. Dennoch war man im Vergleich zur „größeren evangelischen (reformierten) Gemeinde“ immer noch nur die „kleinere evangelische Gemeinde“.

Einbrecher auf frischer Tat festgenommen

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kamen. Am Freitag, dem 04.01.2013, gegen 20.45 Uhr, hörten Zeugen verdächtige Geräusche von einem Haus in der Heerener Str. Beim Eintreffen der Polizei versuchte eine männliche Person zu flüchten, konnte aber festgenommen werden. Der Täter hatte kurz zuvor vergeblich versucht, eine Haustür aufzuhebeln. Die Ermittlungen dauern an.

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