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Zuversicht bei den Flughäfen nach dem Luftverkehrsgipfel – Bund und Länder aufgefordert, Zusagen schnell zur Umsetzung zu bringen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Auto, Straßen & Verkehr

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Unter der Federführung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kam am Freitag (06.11.2020) die Luftverkehrsbranche gemeinsam mit den Ländern und Gewerkschaften zu einem Spitzengespräch zusammen – das gemeinsame Ziel: Den Flughäfen in ihrer wirtschaftlichen Notlage schnell Unterstützung zukommen zu lassen.

ADV-Präsident Stefan Schulte begrüßt die heutigen Ergebnisse des Spitzengespräches: „Heute ist ein wichtiger Tag für den deutschen Luftverkehr und insbesondere für die Flughäfen. Die ADV dankt Bund und Ländern für die grundsätzliche Bereitschaft, den notleidenden Flughäfen unter die Arme zu greifen. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt. Die Flughäfen sind auf nicht rückzahlbare Zuschüsse zur wirtschaftlichen Stabilisierung angewiesen. Nur so können irreparable Strukturbrüche verhindert werden.“

Wichtige Forderungen der Flughäfen bleiben die Übernahme der Vorhaltekosten in Höhe von 740 Millionen EUR für die Bereitstellung der Infrastruktur während der Zeit des harten Lockdowns (März bis Juni 2020) sowie die Übernahme der hoheitlichen Kosten der Flugsicherung an kleineren Flughäfen.

Gesundheitlich verantwortliches Reisen ermöglichen
Die Spitzen von Bund, Ländern und der Luftverkehrswirtschaft haben sich auch mit der Zukunft des Luftverkehrs unter Pandemie-Bedingungen beschäftigt.
Hierzu merkt der ADV-Präsident an: „Fliegen ist sicher. Der Luftverkehr ist nicht ursächlich für den Anstieg der Corona-Neuinfektionen. Das zeigen verschiedene Studien. Die wichtigste Voraussetzung für den Luftverkehr ist jetzt eine gezielte Teststrategie bei Abflug oder Rückkehr. Hier können Schnelltests eine praktikable und sichere Lösung sein, auch für die interkontinentalen Verkehrsströme. Gemeinsames Ziel ist, in Zeiten von COVID-19 das Vertrauen für ein sicheres Reisen im Luftverkehr zu schaffen und das Fliegen wieder ein Stück zurück in die Normalität zu führen.“

Ludger van Bebber, Hauptgeschäftsführer des Dortmund Airport, äußert sich dazu wie folgt:
„Wir begrüßen das klare Bekenntnis des Bundesverkehrsministers zum Erhalt des dezentralen Luftverkehrssystems sowie die Ankündigung, die Flughäfen finanziell zu unterstützen. Allerdings reicht der gute Wille alleine nicht aus, um eine Branche, die gerade während des Lockdowns bewiesen hat, dass sie unverzichtbar für die öffentliche Daseinsvorsorge ist, zu unterstützen. Wie alle anderen Flughäfen, hat auch der Dortmund Airport seine Infrastruktur während des Lockdowns offen gehalten, damit Ambulanz-, Rettungs- und Rückholflüge stattfinden konnten. Dem Dortmund Airport sind so Vorhaltekosten in Höhe von 4,6 Mio. Euro entstanden. Alle Beteiligten sind nun gefordert ihrer Bereitschaft Taten folgen zu lassen und die Kosten, der im staatlichen Interesse weiterhin gewährleisteten Betriebsbereitschaft, noch in diesem Jahr zu kompensieren. Enttäuscht müssen wir uns darüber zeigen, dass die bereits Ende 2019 mit dem Bundeshaushalt 2020 beschlossene Entlastung kleinerer Flughäfen von den Kosten der Flugsicherung immer noch nicht umgesetzt wurde. Der längst überfällige Nachteilsausgleich von über 1,5 Mio. € pro Jahr für unseren Airport, der in der Corona-Krise wichtiger denn je ist, wird uns weiterhin vorenthalten.“

Knöllchen aus dem Ausland besser rasch bezahlen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Auto, Straßen & Verkehr

verkehrsschildFRKWADAC warnt vor hohen Rechnungen ausländischer Inkasso-Unternehmen / Bei Mahnbescheiden Anwalt hinzuziehen

Urlauber, die einen Strafzettel im Ausland erhalten, sollten am besten zügig und an Ort und Stelle bezahlen. Die Angelegenheit einfach auszusitzen ist keine gute Idee. Mittlerweile können die Strafen aus allen EU-Staaten in Deutschland nachträglich vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, ausländische Bußgeldbescheide auf ihre Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen und danach unverzüglich zu bezahlen. Viele Länder gewähren zudem teils hohe Rabatte, wenn die Geldbuße zügig bezahlt wird. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes können bis zu 50 Prozent nachgelassen werden. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen sollten Betroffene juristischen Rat einholen.

Wurde ein Knöllchen nicht bezahlt, übergeben die ausländischen Behörden die Angelegenheit an das Bundesamt für Justiz in Bonn, das für die nachträgliche Eintreibung von Bußgeldern zuständig ist. Eingetrieben werden laut ADAC grundsätzlich nur Geldbeträge ab einer Grenze von 70 Euro mit Ausnahme von Österreich, wo die Grenze bei 25 Euro liegt. Darin inbegriffen sind das Bußgeld sowie anfallende Verwaltungskosten.

Erhöhte Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man wegen eines Verkehrsverstoßes im Ausland Post von einem ausländischen Anwalt oder Inkasso-Unternehmen erhält. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund eine halbe Million Deutsche auf diesem Wege zur Kasse gebeten, meist mit sehr hohen zusätzlichen Gebühren. So haben etwa kroatische Anwälte ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem sie von deutschen Autofahrern Geldbeträge wegen Parkverstößen einfordern, die das 20-fache über den ortsüblichen Tarifen liegen. Der ADAC rät Betroffenen, gegen derart überzogene Forderungen in jedem Fall Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten.

Wer wegen eines Auslandsknöllchens einen Mahnbescheid oder eine Nachricht vom Gerichtsvollzieher erhält, benötigt umgehend anwaltliche Unterstützung, um eine Vollstreckung hierzulande eventuell noch abzuwehren.

Auch wenn ein Bußgeld – aus welchem Grund auch immer – hierzulande nicht vollstreckt werden kann, gibt der Club zu Bedenken, dass in manchen Ländern Bußgelder erst nach Jahren verjähren. Wer etwa ein Bußgeld aus Italien nicht bezahlt, kann bis zu fünf Jahre lang in Italien in finanzielle Haftung genommen werden, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass noch eine Rechnung offen ist.

Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot kann immer nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei gibt es bei Verkehrsverstößen im Ausland nicht.

Kanalbau: Germaniastraße halbseitig gesperrt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Auto, Straßen & Verkehr

baustelle2020 N KWKamen-Methler. Aufgrund von Arbeiten am Kanalanschluss muss der Geh- und Radweg an der Germaniastraße in Höhe des Pastoratsfeldes vollständig gesperrt werden. Die Fahrbahn selbst wird in diesem Bereich halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird über eine Ampelanlage gesteuert. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich bis zum 23. November an.

VKU-Umleitung wegen Baumaßnahme

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Auto, Straßen & Verkehr

vku20kwKreis Unna. Wegen einer Baumaßnahme müssen die Buslinien C22 und 183 ab Mittwoch, den 04.11.2020, bis voraussichtlich Freitag, den 06.11.2020, eine Umleitung fahren.

Über die Dauer der Umleitung entfallen die Haltestellen "Lütge Heide" und "Siegeroth".

Eine Ersatzhaltestelle wird ihn der Feuerbachstraße Ecke Bachweg eingerichtet.

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung: Festnetz 20 ct / mobil max. 60 ct) oder im Internet www.fahrtwind-online.de oder über die fahrtwind App (kostenloser Download im Google Play Store oder im App Store).

Straßen.NRW startet in die Wintersaison

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Auto, Straßen & Verkehr

EisblumenKWGelsenkirchen (straßen.nrw). 130.000 Tonnen Streusalz lagern in den Salzhallen der Meistereien des Landesbetriebes. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit stehen zusätzlich rund 60.000 Tonnen als Reserve bereit. Geht es nach Straßen.NRW, kann der Winter kommen.

Winterdienstzentralen sind besetzt
Mit dem Beginn des Novembers sind auch die beiden Standorte der Winterdienstzentrale in Hamm und Krefeld besetzt, um die Einsätze auf den Autobahnen im Land zu steuern. In der Straßen.NRW-Winterdienstzentrale laufen alle wichtigen Informationen zusammen. Wertvolle Erkenntnisse über die kurzfristige Wetterentwicklung liefert das Straßenzustand- und Wetterinformationssystem "SWIS", das die Straßenbauverwaltungen der Länder gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) betreiben. Hinzu kommen die kurzfristigen Wetterprognosen und Wetterradardaten des DWD. Trotz aller modernen Technik bleibt allerdings "menschliches Know-how" unverzichtbar. Die Mitarbeiter in den Winterdienstzentralen stehen deshalb im engen Kontakt mit den Meteorologen des DWD, den zuständigen Autobahnpolizeidienststellen - und natürlich mit den Autobahnmeistereien des Landesbetriebes.

Präventives Streuen mit Sole
Die Straßenwärter der Autobahn- und Straßenmeistereien stehen mit Ihren Streu- und Räumfahrzeugen bereit, um nach besten Kräften für eis- und schneefreie Straßen zu sorgen. Autobahnen sollen 24 Stunden täglich, wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr von 6 bis 22 Uhr befahrbar sein. So sieht es das bundesweit gültige "Anforderungsniveau Winterdienst" vor. Damit sich Glätte und Schnee auf der Fahrbahn gar nicht erst breit machen können, setzt Straßen.NRW seit einigen Jahren auf den Autobahnen verstärkt auf das sogenannte Flüssigstreuen mit Salzsole. Wenn die Prognosen erkennen lassen, dass Reifglätte, gefrierende Feuchte oder Schnee drohen, sprühen die Straßenwärter vorsorglich Sole, also in Wasser aufgelöstes Tausalz, auf die Fahrbahn. Eisglätte oder eine Eisschicht aus festgefahrenem Schnee können sich dadurch schwerer bilden. Allerdings ist diese Technik nicht bei allen Witterungslagen einsetzbar und ergänzt somit das bekannte Streuen mit "Feuchtsalz".

Kein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen
Allerdings: Auch dann, wenn der Winterdienst bei Straßen.NRW auf vollen Touren läuft, können die Streu- und Räumfahrzeuge unmöglich immer und überall vor Ort sein. Eine Garantie oder gar ein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen gibt es nicht. In der vierten Jahreszeit müssen Verkehrsteilnehmer deshalb immer mit Reifglätte, Eisglätte, Glatteis oder Schneeglätte rechnen und sollten sich und ihr Fahrzeug entsprechend vorbereiten.

Angepasste Fahrweise ist wichtig
Wer sicher ans Ziel kommen möchte, ohne sich und andere zu gefährden, sollte Fahrzeug und Fahrstil der Wetterlage anpassen und mit Winterreifen unterwegs sein. Wenn bei Schnee und Eis nichts mehr geht, müssen Autofahrer eine Gasse freihalten, damit Polizei, Rettungsdienste aber auch die Räumfahrzeuge ungehindert weiterfahren können.

Vergangene Saison lag unter dem Durchschnitt
Der Streusalzverbrauch von Straßen.NRW lag in der Wintersaison 2019/2020 bei rund 60.000 Tonnen und war damit unterdurchschnittlich. Denn dieser Durchschnitt liegt - gemessen an den letzten 20 Jahren - bei rund 130.000 Tonnen pro Wintersaison.

Zahlreiche weitere Informationen zum Winterdienst bei Straßen.NRW gibt es unter www.strassen.nrw.de/winterdienst

Stadt muss Gehweg an der Einmündung Lütge Heide – Siegeroth sperren

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Auto, Straßen & Verkehr

baustelleKWKamen. Arbeiten an einem Pflanzbeet im Mündungsbereich der Straßen Lütge Heide und Siegeroth sorgen in der Zeit vom 4. bis zum 6. November für eine Vollsperrung des Gehwegs in diesem Bereich.

Auswirkungen hat diese Baustelle auch wieder auf den Straßenverkehr in Südkamen. Da die Busse nicht wie sonst üblich über die Lütge Heide und Siegeroth fahren können, werden die Buslinien in diesem Zeitraum wieder über die Feuerbachstraße umgeleitet.

Zur Sicherstellung der Durchfahrt für Busse und Rettungsfahrzeuge werden wieder einseitige Halteverbotszonen längs der Feuerbachstraße eingerichtet. Die Anwohner werden über die notwendigen Sperrmaßnahmen im Vorfeld durch den Bauleiter informiert.