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Brumberg und Mobilität - das passt einfach zusammen

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

BrumbergKlingel519CVKai Brumberg zeigt stolz den jüngst in Westick gefundenen historischen Klingeldeckel. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de

von Christoph Volkmer

BrumbergKlingel 2 519CVKamen. „Das ist ein Relikt aus den ersten betrieblichen Tagen meines Urgroßvaters. Mobilität war also immer schon ein großes Thema für uns“, sagt Kai Brumberg und blickt auf einen historischen Klingeldeckel mit der Aufschrift: „Carl Brumberg - Kamen in Westfalen“, den der Inhaber von Reisemobile Brumberg kürzlich überraschend erhalten hat.

1899 gründete in Kamen Schlossermeister Carl Brumberg an der Kämerstraße eine kleine Schlosserei und Schmiede, in der Herde, Öfen und auch Fahrräder hergestellt und verkauft wurden. Im Laufe der Jahre wuchs die kleine Firma kontinuierlich, sodass heute an gleicher Stelle mit dem Euronics XXL ein moderner Elektrofachmarkt steht.

„Mein erstes Kinderrad habe ich damals auch von ihm erhalten“, erinnert sich der Wohnmobil-Fachmann. Als Kai Brumberg zur Welt kam, war der Gründer des Betriebs schon über 90 Jahre alt. Carl Brumberg starb dann kurz bevor Kai Brumberg in die Schule kam.

Kürzlich ist der Deckel bei Ausgrabungen in der Westicker Siedlung gefunden worden. Bei einem Geburtstagsessen überreichte Gastwirt und Geschichtsfreund Ulrich Neumann im Alten Gasthaus Schulze Beckinghausen das Fundstück. „Der Deckel ist für das Alter von schätzungsweise 80 Jahren wirklich sehr gut erhalten“, ist Kai Brumberg von dem Fund eines Bekannten von Ulrich Neumann begeistert.

„Das ist für uns ein ganz besonderer Fund, denn damit schließt sich so ein bisschen der Kreis, denn der Deckel zeigt, dass das Thema Mobilität und Brumberg schon sehr lange zusammengehören“, sagt Brumberg mit einem Lächeln. Im Unternehmen an der Herbert-Wehner-Straße soll das historische Stück daher bald einen ganz besonderen Platz bekommen.

Zahlreiche Sachbeschädigungen durch Feuer - Mülltonnenbrände und brennender Sperrmüllhaufen

am . Veröffentlicht in Blaulicht

fwk01052019Fotos: Feuerwehr Kamen

Kamen. In der Nacht zu Donnerstag (02.05.2019) wurden Polizei und Feuerwehr zwischen 22.40 Uhr und 1:20 Uhr zu zahlreichen Einsätzen wegen brennender Mülltonnen an folgenden Tatorten gerufen: 

Schwesterngang: 2 brennende Mülltonnen Karl-Arnold-Straße: 1 brennende Mülltonne Lünener Straße: 2 brennende Mülltonne Weststraße: 1 brennende Mülltonne Julius-Voss-Straße/Kördelgasse: 1 brennende Mülltonnen Kirchstraße: 1 brennende Mülltonne 

Ein weiterer Brand wurde an der Blumenstraße gemeldet. Dort brannte ein Sperrmüllhaufen. Durch das Feuer wurde eine Garagenwand verrußt. 

In allen Fällen wird nach derzeitigem Ermittlungsstand von einer vorsätzlichen Inbrandsetzung ausgegangen. Täterhinweise liegen bislang nicht vor. 

Wer hat in der Nacht zum 02.05.2019 Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0. (ots)

fwk02052019

Mehr Auswahl und Übersicht: Bestattungshaus Tomaszewski hat neuen Urnen-Showroom

am . Veröffentlicht in Markt Kamen [AD]

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Urnen01 519CVSylvia und Dirk Tomaszewski vor der neu installierten Urnenwand, die mehr Platz und eine bessere Übersicht als die vorherige Präsentation bietet. Fotos: Christoph Volkmer für KamenWeb.de

Urnen02 519CVDer freistehende Pylon hilft Besuchern ab sofort bei der Orientierung. Bergkamen. Auf die kontinuierlich ansteigende Zahl der Einäscherungen hat das Bestattungshaus Tomaszewski reagiert und Am Hauptfriedhof 4 in Weddinghofen eine neue, beleuchtete Urnenwand installiert.
Darin finden 64 Urnen Platz, vorher waren in der Ausstellung knapp 50 Modelle zu sehen. „Heute führen wir zu 80 Prozent Einäscherungen durch, gegenüber der sinkenden Anzahl an Erdbestattungen“, erklärt Sylvia Tomaszewski. Damit Trauernde einen besseren Überblick über die Auswahl an unterschiedlichen Urnen bekommen können, hat das Familienunternehmen den bestehen Raum, in dem auch Särge ausgestellt sind, neu aufgeteilt.

Dafür, dass der Trend immer mehr zur Urne geht, gibt es mehrere Gründe. „Dabei geht es oftmals um die Grabpflege. Viele Kinder wohnen gar nicht mehr in der gleichen Stadt wie ihre Eltern und haben meist keine Zeit, sich nach deren Tod darum zu kümmern“, sagt Dirk Tomaszewski. Die Tatsache, dass Menschen mittlerweile deutlich älter werden als früher, spielt ebenfalls eine Rolle. „Viele sind dann irgendwann einfach zu alt, um sich noch richtig um eine Grabstelle kümmern zu können“, sagt Sylvia Tomaszewski.

Durch die gesteigerte Nachfrage ist die Auswahl der Urnen mittlerweile schier unbegrenzt. Bei den Motiven, die mal handgemalt, bedruckt, beklebt oder in Airbrush-Technik künstlerisch gestaltet sind, spielt auch Lokalkolorit eine wichtige Rolle. So gibt es Urnen mit Ruhrgebiets-Ansichten und dem Bezug zum Bergbau ebenso wie Urnen in Fußballform, die natürlich die Farbe des Lieblingsvereins tragen. Um individuellen Bestattungswünschen gerecht zu werden, ist es zudem möglich, die Urne mit einem Foto des Verstorbenen zu bestücken. Eine Auswahl an Bio-, Kork- und Holzurnen ist im Bestattungshaus Tomaszewski ebenfalls zu finden.

Eine Neuheit vor dem Bestattungshaus ist ein beleuchteter, freistehender Pylon. Dieser ermöglicht es ab sofort, auch ortsfremden Besuchern des Hauptfriedhofs direkt den richtigen Weg zur Trauerhalle beziehungsweise zum Büro zu finden.

Europawahl im Mittelpunkt der DGB-Maikundgebung

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

maikundgebung519AGAls Hauptredner der diesjährigen DGB-Maikundgebung war Michael Linnartz, Leiter des Ressorts Grundsatzfragen der IGBCE eingeladen. Foto: Alex Grün für KamenWeb.de

von Alex Grün

Kamen. Ganz im Zeichen der anstehenden Europawahl stand die Maikundgebung von DGB und IGBCE in diesem Jahr auf dem Alten Markt.

Nachdem sich die Organisatoren erst einmal mit einer größeren Gruppe von Motorradfahrern um den Platz vor dem Marktbrunnen streiten mussten, die von dort aus offenbar zu ihrer privaten Erste-Mai-Fahrt starteten, wurde der Redner-Pavillon aufgestellt und auch die Bergmannskapelle konnte vor einer trotz niedriger Mai-Temperaturen gut gefüllten Zuschauerkulisse Platz nehmen. "Europa. Jetzt aber richtig!" - so der thematische Überbau der Veranstaltung, dem auch Bürgermeisterin Elke Kappen mit ihrem dringenden Aufruf an alle Kamener zur Teilnahme an der Europawahl Rechnung trug. Ihre Idee zur gewerkschaftlichen Nachwuchsförderung: Als "Hausaufgabe" solle jedes der anwesenden Gewerkschaftsmitglieder pro Jahr einen jungen Menschen zum Beitritt bewegen, so die Bürgermeisterin. Danach ging es wieder um Europa. Hauptredner Michael Linnartz warb als Leiter des Ressorts Grundsatzfragen der IGBCE ebenfalls für eine hohe Wahlbeteiligung am Sonntag, 26. Mai. "Gerade jetzt", so Linnartz mit Blick auf den wirtschaftlichen und politischen Druck insbesondere von Seiten der USA im Westen und China im Osten, "brauchen wir das soziale Europa". Dieses müsse arbeitnehmerfreundlicher werden, so Linnartz, der unter anderem eine mögliche Lockerung oder gar Aufhebung des Arbeitszeitgesetzes als "falsche Antwort auf die Digitalisierung" anprangerte. Der Geist Europas, so Linnartz, müsse nicht nur bewahrt, sondern "von der Kruste des Neoliberalismus freigekratzt werden". Im Anschluss an die Kundgebung spielte die Bergmannskapelle die von Reinhard Fehling geschriebene Stadthymne "Kamen: Glückauf!".

Arbeiten an Feiertagen: Das ist erlaubt!

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der 1. Mai ist ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. An Feiertagen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, zu arbeiten. Hiervon gibt es im Arbeitszeitgesetz jedoch viele Ausnahmen, die wir anlässlich des bevorstehenden Feiertages darstellen möchten.

In § 9 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes heißt es kurz und knapp: “Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.” Dies liegt daran, dass der Sonntag und die staatlichen Feiertage ein Verfassungsgut sind und als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung im Grundgesetz geschützt sind. Von dem Arbeitsverbot umfasst ist jegliche Arbeit, also auch Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft oder Fortbildungen.

Hineinarbeiten in den Feiertag
Der Betreiber eines Supermarktes mit Filiale unter anderem in Berlin wurde von der dortigen Aufsichtsbehörde angeschrieben. Die Behörde verlangte von ihm, dass seine Filialen - die teilweise bis 24 Uhr offen waren - an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag entsprechend früher geschlossen werden. Hintergrund ist, dass auch nach Ladenschluss von den Mitarbeitern noch einige Arbeiten verrichtet werde müssen. So muss z.B. die Tagesabrechnung aller Ladenkassen erfolgen. Dauert das Abrechnen von Kassen nach Ladenschluss einmal länger, oder hat die Filiale für Kunden ohnehin bis 24 Uhr geöffnet, dann müssen die Arbeitnehmer bis in den Feiertag hinein arbeiten. Die Aufsichtsbehörde verlangte vom Supermarktbetreiber, dass dies in Zukunft nicht mehr passiere. Gegen diese Aufforderung klagte der Supermarktbetreiber. Seiner Ansicht nach dürften die Mitarbeiter zumindest für 30 Minuten “in den Feiertag hineinarbeiten”. Das Verwaltungsgericht Berlin sah das anders und gab der Behörde recht. Eine Gefährdung des Betriebszwecks sei nicht ersichtlich, auch wenn der Supermarkt an Tagen vor Feiertagen entsprechend früher schließen müsse. Es gehe dem Supermarktbetreiber alleine darum, die “erlaubten Ladenöffnungszeiten auch vor Feiertagen voll auszuschöpfen.” Dies sei jedoch zum Schutz der Arbeitnehmer nicht zulässig.

Landesweite Feiertage
Bei Feiertagen, die nicht bundesweit gelten, kommt es immer auf den aktuellen Arbeitsort eines Arbeitnehmers an. Ist ein in Unna wohnender Monteur also bspw. am 1. November in Frankfurt auf Montage, darf er arbeiten. Grund: Allerheiligen ist zwar bei uns ein Feiertag, in Hessen aber nicht.

Keine Regel ohne Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen von dem grundsätzlichen Feiertagsarbeitsverbot. Zum einen kann ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen. Zum anderen gibt es gesetzliche Ausnahmen in verschiedenen Branchen. Diese lauten wie folgt:

- Hilfs- und Notdienste und Feuerwehren
Hierzu zählen z.B. ärztliche Notdienste, Pannendienste, Schlüsseldienste.
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bewachung
Arbeiten dürfen z.B. Polizisten, Soldaten, Straßenarbeiter bei unaufschiebbaren Straßenbauarbeiten. Auch Mitarbeiter im privaten Bewachungsgewerbe sind ausgenommen.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Mitarbeiter in Krankenhäusern, Tageskliniken und öffentlichen oder privaten ambulanten oder stationären Pflegediensten sind vom Verbot ausgenommen.
- Gastronomie, Landwirtschaft und Haushalt
Personen, die in Restaurants, Cafés, Hotels, auf Bauernhöfen oder in der Tierhaltung, oder in fremden Haushalten arbeiten, dürfen dies auch an Feiertagen. Für Mitarbeiter in Bäckereien und Konditoreien gilt eine Höchstarbeitszeit von drei Stunden pro Feiertag.
- Kulturelle Veranstaltungen
Für Opern-, Theater- und Kino-Mitarbeiter gilt das Feiertagsarbeitsverbot nicht.
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
Mitarbeiter in Schwimmbädern, Sportanlagen, Fitnesscentern, Vergnügungsparks, Tourist-Informationen oder Uni-Bibliotheken dürfen an Feiertagen arbeiten.
- Verkehrswesen und Ver-/Entsorgungsbetriebe
Bahn-, Bus- und Taxifahrer sind ebenso ausgenommen, wie LKW-Fahrer, die leicht verderbliche Waren befördern. Ebenso ausgenommen sind Mitarbeiter der Entsorgungs- und Versorgungsbranche.

Ebenfalls ausgenommen sind Mitarbeiter auf bestimmten Märkten, Ausstellungen und Messen, Mitarbeiter von Rundfunk und Presse, Mitarbeiter von nichtgewerblichen Kirchen, Verbänden und Vereinen oder Mitarbeiter im Daten- und Rechnerbereich. Unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sind Mitarbeiter des Reinigungs-, Produktions- und Instandhaltungsgewerbes oder Mitarbeiter, die zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der Arbeit am Tag nach dem Feiertag arbeiten. Weitere Ausnahmen finden sich in § 10 ArbZG.

Anspruch auf Ersatzruhetag
Personen, die an einem Feiertag beschäftigt werden, haben einen ANspruch auf einen Ersatzruhetag. Betroffen sind also bspw. Personen, die in den oben genannten Branchen arbeiten. Der Ersatzruhetag muss innerhalb von acht Wochen nach dem Beschäftigungstag gewährt werden. Für Personen, die am 1. Mai arbeiten, muss der Ersatzruhetag also spätestens bis zum 26. Juni gewährt werden. Von dieser Regelung kann in Tarifverträgen abgewichen werden.

Feiertagszuschlag
Erhält ein Arbeitnehmer einen Feiertagszuschlag, auf den es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, dann ist dieser in aller Regel steuerfrei.

Menschen, die an Feiertagen arbeiten, tragen einen großen Teil zum Funktionieren unserer Gesellschaft auch an den Tagen bei, an denen der Großteil nicht arbeiten braucht. All denen gilt ein großes “Dankeschön”!

Bewegter Tanz in den Mai in der Reithalle

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Maitanz419CVFoto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de Fotostrecke >>>

Kamen. Einmal im Jahr geben in der Reithalle im Hemsack nicht die Pferde den Ton an, sondern die Gäste der Tanz in den Mai-Party der Landjugend Unna.
Über 1000 Gäste feierten dabei in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wieder sehr schwungvoll und bis tief in die Nacht in den Wonnemonat. Der aktuelle Trend der 90er-Partys spielte bei der Nacht eine große Rolle, so feierten die Besucher besonders intensiv zu alten Hits von den Spice Girls, Vengaboys und Whigfield mit.

Für die rund 100 Mitglieder der Landjugend Unna ist der Tanz in den Mai die wichtigste Veranstaltung des Jahres, werden mit den Einnahmen doch Großteile der vielseitigen Aktionen der Gruppe finanziert.
Ab jetzt übernehmen auf der Anlage des ZRFV Kamen wieder Reiter und Pferde die Regie. Am Mittwoch startet an der Wilhelm-Bläser-Straße wieder das traditionelle Reitturnier, das bis einschließlich Sonntag, 5. Mai andauern wird. Fotostrecke >>>

Kaiserau: 1. Mai - Tag der Lauf-Arbeit

am . Veröffentlicht in Lokalsport

Tvg419AMvon Andreas Milk

Kamen-Methler. Im westlichen Kamener Stadtteil ist der 1. Mai traditionell Tag der Lauf-Arbeit: An diesem Vormittag gingen beim TVG Kaiserau Hunderte Leichtathleten auf die verschiedenen Distanzen. Exakt 439 Läuferinnen und Läufer hatten sich vorher angemeldet - davon weit mehr als jede(r) Vierte für die 5-Kilometer-Strecke. Daneben im Angebot: 10 Kilometer, Halbmarathon sowie Starts für Walker, Nordic Walker, Schüler und Bambini. Weil das Wetter an diesem Feiertag ausgesprochen lauffreundlich ist, standen am Morgen auch noch reichlich Kurzentschlossene zur Nachmeldung an. Die TVGler sorgten für reibungslosen Ablauf - von der Startnummernausgabe übers Anfeuern unterwegs bis hin zur Verpflegung nach getaner "Arbeit". Die Ergebnisse werden im Laufe des Nachmittags im Internet abzurufen sein. Link: https://time-and-voice.com/running/mailauf-2019

Neues und Wichtiges im Mai: Europawahl, Mindestlohn, Mobilfunkpreise

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Im Mai stehen wie jeden Monat einige Gesetzesänderungen an. Mindestlöhne werden erhöht, Telefonieren billiger und am 26. Mai steht noch die wichtige Europawahl an. Außerdem tritt ein neues Gesetz in Kraft, zu dem Gerichte bereits im Vorfeld gesagt haben, dass sie es nicht anwenden werden. Wie gewohnt haben wir den Monatsüberblick für Sie.

Wichtiger Termin: Wahlen zum neuen Europäischen Parlament

Am 26. Mai sind die in Deutschland lebenden Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme bei der Europawahl abzugeben. Gewählt wird das neue Europäische Parlament in Straßburg. Im Europäischen Parlament sind Abgeordnete aus 28 verschiedenen Ländern vertreten. Seit Gründung der Europäischen Union herrscht auf unserem Kontinent die längste Friedensperiode aller Zeiten. Nach einem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind auch unter Betreuung stehende Menschen wahlberechtigt. Die Wahllokale werden von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Das Europaparlament hat in der Vergangenheit vor allen Dingen Verbraucherschutzrechte massiv ausgebaut. Das allseits bekannte Widerrufsrecht bei Online-Käufen stammt ebenso von der EU wie die günstigen Preise beim Telefonieren im EU-Ausland. Die Freiheit, überall in Europa arbeiten, leben und reisen zu können, ist ebenso eine Errungenschaft der EU. Die diesjährige Wahl gilt als besonders wichtig. Der Grund dafür sind die vielen globalen Problemlagen, die uns Europäer unmittelbar betreffen. Zu denken ist etwa an den Handelsstreit mit den USA, die russische Aggression an den Ostgrenzen Europas, oder auch die weltweit immer steigenden Herausforderungen des Klimawandels. Ab dem 3. Mai ist der Wahl-O-Mat für die Europawahl verfügbar. Hier kann man durch Beantwortung weniger Fragen erfahren, welche Partei die eigenen Interessen am besten vertritt. Link: www.wahl-o-mat.de

Steigende Mindestlöhne

Mitarbeiter in der Maler- und Lackierbranche können sich auf einen Lohnzuwachs freuen. Der Mindestlohn steigt in dieser Branche ab Mai auf 10,85 € brutto für Ungelernte. Gesellen erhalten künftig mindestens 13,40 €. Die Summen beziehen sich für Nordrhein-Westfalen und gelten auch für ausländische Betriebe, wenn sie in Deutschland arbeiten. Nicht betroffen sind Mitarbeiter im Fahrzeug- und Metalllackierungsgewerbe.

Mobilfunkpreise

Die EU hat wieder einmal die Höchstpreise für den Mobilfunk innerhalb der EU gesenkt. Schon mehrfach profitieren Verbraucher in der Vergangenheit von der Roaming-Regulierung durch die Europäische Union. Ab dem 15. Mai dürfen Telefonate in das EU-Ausland nun nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten. Eine SMS darf maximal 6 Cent kosten. 

Neue Geldscheine

Die neuen 100 € und 200 € Geldscheine werden ab dem 28. Mai herausgegeben. Sie sind etwas kleiner als die bisherigen Scheine und mit neuen Sicherheitsmerkmalen versehen. Der 500 €-Schein wird derweil nach und nach aus dem Verkehr gezogen und nicht erneut herausgegeben.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Dieses Jahr können Steuerpflichtige sich mit der Steuererklärung länger Zeit lassen. Erstmals ist die Abgabefrist dieses Jahr nicht mehr der 31. Mai, sondern der 31. Juli. Menschen, die ihre Steuererklärung vom Steuerberater machen lassen, haben sogar noch bis Ende Februar 2020 Zeit.

Diesel-Fahrverbote

Die Bundesregierung hatte Ende vergangenen Jahres eine Gesetzesänderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen, welche im Mai in Kraft tritt. Danach sollen Diesel-Fahrverbote “in der Regel” unverhältnismäßig sein, wenn der Stickoxid-Wert in der Luft die geltenden Grenzwerte “nur gering” überschreitet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nannte es “ein klares Ziel, Fahrverbote zu verhindern.” Bereits mehrere Gerichte haben schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung festgestellt, dass diese rechtswidrig ist. Die Grenzwerte de facto aufzuweichen sei “ein klarer Verstoß gegen den Vorrang des Unionsrechts”, urteilte bspw. der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Auch die Verwaltungsgerichte Köln, Gelsenkirchen und Berlin haben angekündigt, das geänderte Gesetz bei Inkrafttreten wegen des Verstoßes gegen anwendungsvorrangiges Recht nicht anzuwenden.

Konzertaula Kamen: Pumuckl zieht das große Los

am . Veröffentlicht in Kultur

konzertaula19KWPumuckl zieht das große Los - Konzertaula Kamen - Donnerstag, 16.05.2019, 17.00 Uhr

Kamen. Jeden Tag nur Sägespäne, Hobelstaub und maximal noch einen Streich, den man Meister Eder spielen kann – das ist zwar ganz schön, aber Pumuckl will mehr. Und Meer! Er will auf Wellen schaukeln und Seeluft in den roten Haaren spüren. So kann er sein Glück nicht fassen, als Meister Eder bei einem Preisausschreiben eine Schiffsfahrt gewinnt. Sollte Pumuckl vielleicht endlich andere Kobolde oder gar die berühmten Klabauter auf dem Schiff treffen? Noch ahnt er nicht, dass genau diese Seegeister hinter dem Losglück stecken und sie Pumuckl absichtlich aufs Schiff gelockt haben, um ihn in die Tiefen des Meeres zurückzuziehen. Denn ein Kobold, der bei einem Menschen lebt– das geht doch nicht. Schiff oder Werkstatt? Klabauterleben oder die Freundschaft zu Meister Eder? Pumuckl muss sich entscheiden.

Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht die Stimme des frechen Kobolds im Ohr hat oder sein „Hurra“ aus der bekannten Fernsehserie mitsingen könnte. In „Pumuckl zieht das große Los“ erlebt der kleine Kobold nun auf der Theaterbühne sein vielleicht größtes Abenteuer, um damit auch heutige Kinderherzen im Sturm zu erobern.

Karten für das Kindertheater erhalten Sie im Kulturbüro, Rathaus Zimmer 24a, oder eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn an der Theaterkasse zum Preis von 5,00 € für Kinder und 8,00 € für Erwachsene. Online im Ticketshop der Stadt Kamen: https://comtec-web.de/kamen/Details.aspx?EventID=21&Kat=0