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Erste Strafe: Arschtritt vom Busfahrer

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Die erste Strafe für sein ungebührliches Verhalten an der Bushaltestelle "Kamen Markt" hatte Hamza M. (Name geändert) gleich an Ort und Stelle bekommen: einen Arschtritt vom Busfahrer. Das Amtsgericht erledigte jetzt die juristisch korrekte Ahndung: eine Geldstrafe wegen Beleidigung in Höhe von 40 Tagessätzen à 10 Euro. Hauptsächlich ging es bei der ganzen Sache ums Spucken.

Rückblende: Am Nachmittag des 28. September 2022 steht Hamza M. an der Haltestelle und will in den Bus der Linie R81 nach Unna steigen. Eben ist der Bus aus Bergkamen eingetroffen; der Fahrer nutzt den planmäßigen Aufenthalt für ein Zigarettenpäuschen. Hamza M. steigt ein - ohne Mund-Nasen-Schutz. Der Fahrer spricht ihn deshalb an. M. fragt, ob der Fahrer eine Maske für ihn habe. Der Fahrer verneint. Alles ganz harmlos eigentlich.

Aber M. - so zeigte es der Gerichtstermin - rastete aus. Er spuckte auf die Dienstkleidung des Busfahrers. Der reagierte mit dem, was der Richter später in der Urteilsbegründung als "westfälischen Gruß" bezeichnen sollte: besagtem Tritt in M.s Hinterteil. Es folgten zwei weitere Spuckattacken sowie "Hurensohn" und andere Beschimpfungen an die Adresse des Fahrers.

Der gab vor Gericht zu Protokoll, an Schimpfwörter gewöhnt zu sein - ans Bespucktwerden allerdings nicht. Hamza M. hat sich inzwischen brieflich bei dem Mann entschuldigt. Auch vor Gericht drückte er sein Bedauern aus. Er sei an dem Tag völlig betrunken gewesen: Eine Flasche Wodka habe er leer gemacht, dazu Bier getrunken. Vielen Passanten am Markt blieb der Fall im Gedächtnis. Der Busfahrer sprach von einem "Massenauflauf". Ein paar Tage danach habe es nochmal Knatsch mit Hamza M. gegeben.
"Es kommt nicht wieder vor", versprach der Angeklagte. Falls doch, so der Richter, müsse er wohl mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Nicht gefahren - doch gefahren: Trunkenheitsfahrt nach Ouzo-Abend

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Zwischen "Ich bin nicht gefahren" und "Ich räume das ein" lagen knapp anderthalb Stunden Verhandlung. Der 52-jährige Bergkamener Martin T. (Name geändert) war vor dem Amtsgericht wegen einer Trunkenheitsfahrt angeklagt. Was tatsächlich los war in Weddinghofen am frühen Morgen des 24. Juni 2022, bleibt nach dem Prozess die Frage. Fest steht: Sollte das Urteil gegen T. - eine Geldstrafe plus dreimonatige Führerscheinsperre - rechtskräftig werden, kann er im Frühjahr wieder eine Fahrerlaubnis bekommen. Und: Einem Bekannten, der für ihn hatte aussagen sollen, blieb der Auftritt als Zeuge erspart - und damit womöglich ein Verfahren wegen Falschaussage.

In jener Juninacht führte die Kombination aus hohen Temperaturen und einigen Ouzos zu gleich zwei Einsätzen von Sanitätern an einem Weddinghofener Lokal. Beide Male ging es dem jeweiligen Patienten nicht allzu gut; beide Male lehnte er aber eine weitergehende Behandlung oder eine Mitnahme ins Krankenhaus ab. Bei Patient Nummer zwei handelte es sich um Martin T. Laut Anklage setzte er sich, als die "Sanis" weg waren, hinters Steuer seines SUV und fuhr wenige hundert Meter zu seiner Wohnung. Eine Nachbarin des Lokals bekam - nach Geräuschen von Würgen und Erbrechen - die Abfahrt mit. Sie rief die Polizei. Eine Blutprobe bei T. ergab 1,11 Promille, das heißt: absolute Fahruntüchtigkeit. Die Grenze ist bei 1,1 Promille. Da zwischen Fahrt und Blutentnahme gut zwei Stunden lagen, dürfte T.s Wert während der Fahrt höher gewesen sein.

T. bestritt vor Gericht, gefahren zu sein. Nach seiner Darstellung war es sein (nüchterner) Bekannter, der freundlicherweise den Transfer des SUV von dem Lokal zu T.s Wohnung übernahm. Dem widersprach die Aussage der Nachbarin: Die Frau war "hundertprozentig sicher", Martin T. gesehen zu haben. Dazu kommt: Zwischen dem Abrücken der Sanitäter und dem Anruf der Frau bei der Polizei lagen laut Protokollen vier Minuten. Diese Zeit hätte für T. nicht gereicht, seinen Bekannten zu informieren und die Überführung des Fahrzeugs zu arrangieren.

Schlussendlich also: Einräumen des Tatvorwurfs, auch wenn es im Gerichtssaal schien, als bekäme Martin T. die damaligen Ereignisse selbst nicht mehr so recht auf die Reihe. Bisher waren sowohl sein Vorstrafenregister als auch das Verkehrssünden-Verzeichnis leer. 30 Tagessätze à 30 Euro soll er nun wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr als Geldstrafe an die Justizkasse zahlen.

"F***t euch" und Tritte: Fette Geldstrafe für Ausraster im Polizeiauto

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. Selten sitzt einer im Kamener Amtsgericht auf der Anklagebank und wirkt dabei so zerknirscht wie der Bergkamener David H. (Name geändert): "Ich bin selber enttäuscht von mir" - der Grund: sein Verhalten gegenüber der Polizei am 11. September vorigen Jahres. H. hatte Alkohol getrunken, obwohl er laut eigener Aussage keinen verträgt. Die Folgen: "F***t euch" und andere Beschimpfungen an die Adresse der Beamten, dazu Tritte, noch während er auf der Rückbank des Einsatzfahrzeugs lag. Ein Polizist bekam H.s Schuh ins Gesicht.

H. selbst wurde wegen seines Zustands an jenem Tag ins Krankenhaus gebracht. Erinnern kann er sich heute an nichts mehr: klassischer Filmriss. Bei den betroffenen Polizeibeamten hat er sich später während eines Besuchs auf der Wache entschuldigt. Vor Gericht sprach er mehrfach davon, wie sehr er sich schäme.

Das honorierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Sie forderte "nur" eine Geldstrafe - obwohl an und für sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Freiheitsstrafe angezeigt gewesen wäre. Aber: Wegen H.s Alkoholkonsum nahm sie einen minderschweren Fall an; Geständnis und Entschuldigung seien positiv zu werten. Die Richterin sah das ähnlich. Das Urteil: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro.

Die kann der Vater von drei Kindern in monatlichen Raten abstottern, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Übler hätte das Verfahren für ihn ausgehen können, wenn die ganze Geschichte sich ein paar Jahre früher zugetragen hätte. H.s Vorstrafenregister hat fünf Einträge, darunter eine viereinhalbjährige Jugendstrafe wegen eines Raubdeliktes. Der vorerst letzte Eintrag liegt aber schon lange zurück - so lange, dass die Sache mit den Polizisten in Bergkamen mit etwas gutem Willen als einmaliger Aussetzer gewertet werden kann.

 

Nur "halb" besoffen - aber Schlangenlinien: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Hätte der 28-jährige Paul T. (Name geändert) vor seiner Autofahrt am Abend des 25. Februar 2022 durch Heeren-Werve einfach doppelt so viel Alkohol getrunken - der Fall wäre juristisch klarer gewesen. Mit ein paar Bierchen allerdings reichte es "nur" für 0,63 Promille. Das bedeutet: relative Fahruntüchtigkeit. Für sich genommen ist das Lenken eines Wagens damit noch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Heikel wird es, wenn Fahrfehler dazu kommen, die sich auf den Alkohol zurückführen lassen. Und genau dies war in der Verhandlung vor dem Amtsgericht die Frage.

An jenem Februarabend war T. auf der Heerener Straße einer Polizeistreife aufgefallen, die auf dem Weg nach Bönen war. Sehr langsam sei T. mit seinem VW gewesen, erinnerte sich ein Beamter: knapp 50 km/h, wo Tempo 70 erlaubt war. Ein Fahrfehler ist das natürlich noch nicht. Entscheidend aber: T. habe ruckartig gelenkt, die Mittellinie überfahren, sei in Schlangenlinien unterwegs gewesen. Konsequenz: Anhaltezeichen, Pusten ins Messgerät.

T. dagegen war sich sicher: Er habe keinerlei Ausfallerscheinungen gehabt. Sein Beifahrer bestätigte das: "Ich fahr' doch nicht mit 'nem Besoffenen!"
Hinweis auf ein schlechtes Gewissen T.s könnte aber sein, dass er zunächst mal äußerst zaghaft ins Röhrchen pustete - woraufhin ihn der Polizeibeamte anpflaumte, seine dreijährige Tochter kriege das besser hin. Das sei sicher etwas patzig rübergekommen, gab der Polizist im Gerichtssaal zu. Dafür habe er sich bei Paul T. entschuldigt.

T. hat bisher keine Vorstrafen, aber drei Einträge in Flensburg, darunter einen wegen Trunkenheit. Für die 0,67-Promille-Fahrt in Heeren beantragte sein Verteidiger nun Freispruch: Die Schlangenlinien seien nicht klar nachgewiesen, das Schleichen im 70er-Bereich sei nichts Verwerfliches. Von absoluter Fahruntüchtigkeit - 1,1 Promille - sei sein Mandant noch weit entfernt gewesen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft allerdings war überzeugt, dass es sich sehr wohl um mehr als eine "OWi" handelte, nämlich eine Straftat: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.

Dieser Ansicht schloss die Richterin sich an. Sie verurteilte Paul T. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 60 Euro. Sein Führerschein - auf den er schon seit Ende August verzichten musste - bleibt eingezogen. Ein neuer darf ihm erst in vier Monaten ausgestellt werden. T. kann in Berufung gehen.

Kopfstoß für Kioskbetreiber: Haft auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. Florian K. (31, Name geändert) hatte Frust - und der Betreiber des Kiosks am Stadtmarkt in Bergkamen musste es ausbaden: So lässt sich zusammenfassen, was sich am Abend des 11. August 2022 abgespielt und worüber ein Strafrichter in Kamen jetzt zu verhandeln hatte. K. war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mutmaßlicher Auslöser des Ganzen: ein bissiger Hund. Der gehörte einem Mann aus Kamen, der inzwischen in Bergkamen wohnt und zu den Stammkunden des Amtsgerichts zählt, unter anderem, weil er es beharrlich vermied, das Tier unter Kontrolle zu halten. Mittlerweile lebt der Hund nicht mehr.

An besagtem Augustabend war er noch sehr lebendig und hatte es vor dem Bergkamener Kiosk auf das Bein von Florian K. abgesehen. Er schnappte zu; das Bein begann zu bluten. K. wiederum war eh wegen privater Probleme in mieser Stimmung, angetrunken - Resultat eines Alkoholtests: 1,5 Promille - und womöglich auch noch unter Einfluss von Drogen. Nach dem Hundebiss wurde er verständlicherweise pampig und laut. DerKioskbetreiber bat ihn, leise zu sein, es drohe sonst Ärger mit den Ordnungsbehörden. Laut Ergebnis der Beweisaufnahme beantwortete Florian K. die Bitte mit einem Kopfstoß gegen die Nase des Mannes, gefolgt von etlichen Schlägen und Tritten. Das Opfer flüchtete in den Kiosk; ein hilfreicher Spaziergänger schob drinnen eine Kühltruhe vor die Tür, damit Florian K. draußen bliebe, und verständigte Polizei und Rettungsdienst. Im Kamener Krankenhaus wurden eine Nasenbeinprellung, eine Beckenprellung und Abschürfungen attestiert.

Florian K. sagte dem Richter, er könne sich nicht an den Ablauf damals erinnern. Was ihm vorgeworfen werde, sei nicht seine Art - sein Vorstrafenregister ist leer -, abstreiten wolle er die brutale Attacke aber auch nicht. Bei dem Kioskbetreiber entschuldigte er sich.

Und das Urteil nahm er am Ende an. Es lautet: Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Zahlung von 2.000 Euro an die Justizkasse als Buße. Vor allem der Kopfstoß sei "brandgefährlich" gewesen, hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt. "Für so 'ne Sache muss man eigentlich einfahren."