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"Avanti" 100 € aus der Kasse geklaut: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Kurz nach Mitternacht an einem Tag im Oktober vorigen Jahres bekam Adil M. (Name geändert) Appetit. Zusammen mit zwei anderen jungen Männern hatte er einiges getrunken - ein Atemtest später bei der Kamener Polizei ergab etwa 1,3 Promille -, jetzt sollte es noch etwas feste Nahrung sein. Also landete das Trio im Imbiss "Avanti" an der Weststraße. Der Mitarbeiter dort war mal rasch auf der Toilette. Adil M. langte unterdessen in die Kasse. Die Beute: rund 100 Euro.

So war es in der Anklage zu lesen, und so gab es M. nun auch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht zu. Was ihn seinerzeit getrieben habe, wisse er nicht. Wegen des Alkohols fehle ihm die konkrete Erinnerung. Die Beweise wogen schwer. Eine Kameraaufnahme zeigt den Griff in die Kasse; die Polizei fand bei M. einige 10-Euro-Scheine, die er wohl aus einem Fach der Kassenschublade zusammengerafft haben muss.

Weil sein Vorstrafenregister leer ist, blieb es bei einer vergleichsweise geringen Geldstrafe: 90 Tagessätze à 10 Euro soll der arbeitslose Adil M. zahlen. Kriegt er das nicht hin, kann er eine Umwandlung der Strafe in gemeinnützige Arbeit beantragen - andernfalls droht Gefängnis. M. nahm das Urteil an.

Brieftasche vom Rollator gefischt: Haft auf Bewährung für Diebin

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Die drei Opfer waren Frauen um die 80 Jahre. Plötzlich waren ihre Portemonnaies weg - und in zwei der drei Fälle fehlte etwas später auch Geld vom Girokonto. Denn in den Brieftaschen hatten sich die EC-Karten samt PIN befunden. Mariana T. (29, Name geändert) wurde jetzt vor dem Kamener Amtsgericht wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls und Computerbetrugs zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Eine Komplizin wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.

So schäbig die Taten auch gewesen sein mögen: Dass Mariana T. dazu gestanden habe, sei bemerkenswert, erklärte der Richter. Ohne drum herum zu reden, hatte T. die Vorwürfe aus der Anklageschrift bestätigt. Zwei Jahre ist das alles her. Seitdem war nichts mehr; es gibt auch keine Vorstrafen. Glaubhaft versicherte Mariana T., die Sache tue ihr leid, sie habe sich in etwas hineinziehen lassen. Auch zweieinhalb Wochen Untersuchungshaft samt anschließender strenger Meldeauflage - drei Mal pro Woche zur Polizei - hatten wohl Wirkung auf sie.

In Coesfeld, in Olfen sowie in Bergkamen bei Lidl an der Jahnstraße hatten die Diebinnen im Dezember 2020 und Januar 2021 zugegriffen. Bei Lidl hatte eine Seniorin das Portemonnaie auf ihren Rollator gelegt. Kurz darauf lag es in einem Regal des Getränkemarktes nebenan. Ein Video der dortigen Überwachungskamera zeigt das Täterinnen-Duo. Zu sehen ist, wie das - geplünderte - Portemonnaie im Vorbeigehen im Regal entsorgt wird.

Unterm Strich richteten die Diebinnen einen Schaden von knapp 3.300 Euro an. Dieser Betrag "unterliegt der Einziehung" - heißt: Die Staatsanwaltschaft wird den Versuch machen, das Geld bei den verurteilten Frauen einzutreiben. Mariana T. will bald in ihre Heimat Bulgarien zurückkehren. Der Schaden dürfte bis dahin eher nicht mehr ausgeglichen werden.

Ihre Verteidigerin ist sicher, die Zeit in der U-Haft sei ihrer Mandantin eine Lehre gewesen. Die Juristin sagt: Alte Leute werden weniger wegen ihrer - tatsächlichen oder vermeintlichen - Hilflosigkeit Opfer solcher Taten. Vielmehr vermuteten Täterinnen und Täter zu Recht, dass Senioren weit öfter als Jüngere die PIN zusammen mit der EC-Karte aufbewahren. Trauriger Klassiker: eine PIN, die mit dem Edding auf der Karte notiert worden sei.

Knapp 80 Mal ohne Führerschein: Diesmal Haft auf Bewährung

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amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Wer ohne Führerschein hinterm Steuer sitzt und erwischt wird, zahlt am Ende meist eine Geldstrafe. Normalerweise. Bei Adil K. (25, Name geändert) lag der Fall etwas anders. Nachdem er im Juli dieses Jahres in einem Mazda über die Bergkamener Ebertstraße gefahren war, verurteilte ihn die Strafrichterin in Kamen jetzt zu drei Monaten Haft - ausgesetzt allerdings zur Bewährung.

In K.s Vorstrafenregister stehen ein Betrug, eine Unfallflucht - und eben auch schon Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es gab bereits eine rekordverdächtige Geldstrafe von 200 Tagessätzen; Auslöser war führerscheinloses Fahren in fast 80 Fällen. Adil K. hatte seinerzeit Pakete ausgeliefert. Die Gesamtzahl der "Schwarzfahrten" stellte der Richter in dem früheren Prozess anhand von K.s Einsatzplan fest.

Drei Jahre beträgt nun Adil K.s Bewährungsfrist. Wird er in dieser Zeit nochmal straffällig, drohen drei Monate Gefängnis. Es wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der dann auch auf das Erfüllen einer Auflage vom Gericht achten wird: Adil K. muss 50 Stunden soziale Arbeit leisten.

Legal einen Führerschein zu erwerben, kommt für die nächsten zwölf Monate nicht in Frage: So lange dauert die neue Sperrfrist. Die alte - aus der früheren Verurteilung - war erst am 1. Dezember abgelaufen. Positiv immerhin: K. hat nach eigenen Angaben einen Job bei einer Baufirma sicher. Fahren müsse er da nicht. Noch lebt er von Zahlungen des Jobcenters.

"Dick Pic" an die Exfreundin: Geldstrafe

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amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Für den Versand eines "Dick Pics" ist der 39-jährige Kamener Tobias M. (Name geändert) vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Und er gab sich überzeugt, dass er gar nicht erst hätte angeklagt werden dürfen. "Ich habe mich schon gefragt, ob hier eine versteckte Kamera ist", zog er das Geschehen im Verhandlungssaal ins Lächerliche. Immerhin: Den Versand des Bildes via Facebook am 18. September hatte er zugegeben. Es zeigte seinen erigierten Penis. Adressatin war seine Ex-Freundin. Sie soll ihn früher tatsächlich animiert haben, solche Fotos zu senden - als die Beziehung noch intakt war. Das galt im September aber eben nicht mehr.

Tobias M. erklärte sich vor Gericht zum Opfer. Hintergrund: ein Streit um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind (4). Seine Ex-Freundin habe Bank- und Mailaccount-Daten von ihm missbraucht, aus Rachsucht. Er selbst habe keine Anzeige gegen sie erstattet aus Rücksicht auf das Kind. Der Dick-Pic-Versand sei "der verzweifelte Versuch" gewesen, wieder mit ihr in Kontakt zu treten. Das fand die Richterin wenig glaubhaft. Denn M. hatte einen Termin am Familiengericht ignoriert; dieser Termin wäre doch wohl weit geeigneter für einen Kontakt gewesen als der unerwünschte Fotoversand. Tobias M. erwiderte: Er sei überfordert gewesen, habe psychische Probleme. Mehrmals wöchentlich konsumiere er Cannabis.

30 Tagessätze à 20 Euro soll M. - nicht vorbestraft - nun für das Verschicken der pornografischen Aufnahme zahlen. Mit diesem Urteil folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwältin.
"Das geht gegen meine Würde", kommentierte Tobias M. das Strafmaß - oder besser: die Bestrafung an sich. Sollte er Berufung einlegen, wird der Fall ans Landgericht Dortmund weiter gereicht.

Kurz vorm Fest: Freizeitarbeit für Jackenklau und Nackenschlag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Wenige Tage vor Weihnachten gab es vor dem Kamener Amtsgericht milde Urteile für zwei junge Leute aus Bergkamen. Die eine hatte in Lünen Mist gebaut - der andere in Werne.
Die noch nicht ganz 20 Jahre alte Aya B. (Namen geändert) hatte im Februar und April 2022 in einem Lüner Bekleidungsgeschäft und in einem Drogeriemarkt zugegriffen: Sie klaute eine Jacke und ein edles Parfüm. Vor Gericht zeigte sie sich reumütig - und das durchaus glaubhaft. "Nicht nachgedacht" habe sie, und wäre sie seinerzeit allein unterwegs gewesen, wäre ihr so ein Quatsch nicht eingefallen: Eine "Freundin" hatte sie wohl angestiftet, und zu der habe sie inzwischen keinen Kontakt mehr. Über den Gerichtstermin sei sie froh: Jetzt sei die Gelegenheit, mit der Sache abzuschließen. Das Urteil: 40 Stunden Freizeitarbeit - dann ist das Ganze wirklich abgehakt, und Aya B. kann sich weiter der Lehrstellensuche widmen. "Ich bin offen für alles" - Friseurin wäre prima.

Beim gleichaltrigen Malte T. war die Aufklärung des Tatvorwurfs nicht so unkompliziert. Die Anklage warf ihm vor, in der Werner Innenstadt im Mai 2021 einen heute 15 Jahre alten Jungen geschlagen zu haben, und zwar in den Magen. Er sei es nicht gewesen, sagte er. Doch, sagten der geschlagene Junge selbst und zwei Zeugen - allerdings sei es kein Schlag in die Magengegend gewesen, sondern einer in den Nacken. Der Vater des Opfers rief die Polizei, nachdem er von dem Vorfall erfahren hatte. Dann machte er sich selbst auf den Weg zum "Tatort", musste sich dort Beleidigungen anhören - für die Malte T. aber später um Entschuldigung bat. Auch T. wurde vom Richter zu Freizeitarbeit verurteilt: 30 Stunden muss er nun wegen der Körperverletzung vor anderthalb Jahren ableisten.

Tut er das nicht, droht Jugendarrest - das gilt natürlich auch für Ladendiebin Aya B. Beide nahmen ihr Urteil an.